Nichten und Neffen

20. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Barbarao
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nichten und Neffen

Meine Tante ist gestorben,
wir sind 8 Erben, alles Nichten und Neffen.
Einer der Erben ist jetzt ebenfalls gestorben und hat 2 Söhne.
Es war vorgesehen das Erbe durch 8 Erben zu teilen.
Muss das Erbe jetzt durch 9 or 10 geteilt werden?

Erben diese Söhne jetzt den Teil ihres Vaters? Bekommt jeder einen ganzen Erbteil allein oder zusammen einen Anteil?
Weiss das jemand?
Thank you for any answer

-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Die Söhne des Verstorbenen erben nur das, was ihrem Vater zusteht. Es bleibt also weiterhin bei der Teilung durch 8, und die beiden Söhne müssen sich das 1/8 ihres Vaters teilen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47458 Beiträge, 16802x hilfreich)

Wobei die gleichmäßige Aufteilung durch auf die 8 Neffen wahrscheinlich nicht der gesetzlichen Aufteilungsregelung entspricht.

Nach der gesetzlichen Regelung geht das Erbe zu gleichen Teilen an die (vorverstorbenen) Geschwister der Verstorbenen. Deren Kinder wiederum erben den Anteil des jeweiligen Elternteils zu gleichen Teilen.

Beispiel:
Wenn die Tante 3 Geschwister hatte, wobei A 3 Kinder, B 4 Kinder und C 1 Kind hatte, dann erben die Kinder von A jeweils 1/9, die Kinder von B jeweils 1/12 und das Kind von C erbt 1/3.

Sollte ein Neffe bereits verstorben sein, so geht dessen Anteil zu gleichen Teilen an dessen Kinder.

Es spricht aber nichts dagegen, eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarung zu treffen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Barbarao
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke herzlichst für die Antworten:
Die gesetzliche Erbfolge war mir schon klar, nur der ausführenden Person nicht.
Ich hoffe, dass sie dann auch für ihre Fehler selbst haften muss.
Schönes Wochenede auch

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.609 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen