Meine Tante ist gestorben,
wir sind 8 Erben, alles Nichten und Neffen.
Einer der Erben ist jetzt ebenfalls gestorben und hat 2 Söhne.
Es war vorgesehen das Erbe
durch 8 Erben zu teilen.
Muss das Erbe jetzt durch 9 or 10 geteilt werden?
Erben diese Söhne jetzt den Teil ihres Vaters? Bekommt jeder einen ganzen Erbteil allein oder zusammen einen Anteil?
Weiss das jemand?
Thank you for any answer
-----------------
""
Nichten und Neffen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Die Söhne des Verstorbenen erben nur das, was ihrem Vater zusteht. Es bleibt also weiterhin bei der Teilung durch 8, und die beiden Söhne müssen sich das 1/8 ihres Vaters teilen.
-----------------
""
Wobei die gleichmäßige Aufteilung durch auf die 8 Neffen wahrscheinlich nicht der gesetzlichen Aufteilungsregelung entspricht.
Nach der gesetzlichen Regelung geht das Erbe zu gleichen Teilen an die (vorverstorbenen) Geschwister der Verstorbenen. Deren Kinder wiederum erben den Anteil des jeweiligen Elternteils zu gleichen Teilen.
Beispiel:
Wenn die Tante 3 Geschwister hatte, wobei A 3 Kinder, B 4 Kinder und C 1 Kind hatte, dann erben die Kinder von A jeweils 1/9, die Kinder von B jeweils 1/12 und das Kind von C erbt 1/3.
Sollte ein Neffe bereits verstorben sein, so geht dessen Anteil zu gleichen Teilen an dessen Kinder.
Es spricht aber nichts dagegen, eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarung zu treffen.
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke herzlichst für die Antworten:
Die gesetzliche Erbfolge war mir schon klar, nur der ausführenden Person nicht.
Ich hoffe, dass sie dann auch für ihre Fehler selbst haften muss.
Schönes Wochenede auch
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten