Nießbrauch der Eltern

1. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Gerry71
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)
Nießbrauch der Eltern

Hallo,

ich habe folgenden aktuellen Fall.
Meine Mutter und mein Vater besaßen ein Baugrundstück. Mir wurde 1978 mit 7 Jahren das Elternhaus überschrieben, allerdings einem Nießbrachrecht und einem Lebenslangen Wohnrecht der Eltern. mein Vater starb vor 20 Jahren und mir wurde nach der gesetzlichen Erbfolge ein Viertel des Grundstücks übertragen. Ich muss dazu sagen ich bin das einzige Kind. Nun musste ich leider meine Mutter im Januar 2011 ins Pflegeheim geben und ich übernahm dann auch den Betreuer. Letztes Jahr kaufte ich die dreiviertel des Grundstückes für 20000€ und bezahlte es dem Sozialamt bzw. meiner Mutter. Nun tritt das Sozialamt an mich ran und möchte laut einer Stellungnahme des Katasteramtes 25000€ einmal Zahlung oder eine monatliche Miete für das Haus von rund 300€ monatlich. Ich bin nicht Rockefeller und muss jeden Euro umdrehen da ich getrenntlebe und ein unterhaltspflichtiges Kind habe. Beide Forderungen ob einmalig 20000€ oder 300€ monatlich sind für das Haus im momentanen stark renovierungsbedürftigen Zustand meiner Meinung übertrieben. Bei 2000€ netto einkommen, 240 Kindesunterhalt und 300€ Kreditabzahlung des Grundstückes unterschreite ich doch schon den Mindestbehalt oder? Hinzu kommen noch Vers. berufbedingte Aufwendungen, Altervorsorge etc.

Wie komme ich am besten aus dieser Nummer raus?
Wie verhalte ich mich gegenüber dem Sozialamt? Soll man einen Anwalt einschalten?
Stimmt der Mindestselbstbehalt von 1500€ ?

Vielen Dank im Voraus

Gerry

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Die Frage paßt nicht ins Forum für Erbrecht, sondern ins Forum für Sozialrecht.

Lass dir auf jeden das Wertgutachten des Katatsteramtes geben, und prüfe es auf Richtigkeit.
Wurde überhaupt eine Besichtigung des Hauses vorgenommen, d.h. sind alle Mängel berücksichtigt?
Bezüglich der Miete: schau doch mal in den verschiedenen Internetportalen, wie hoch die Miete für ein vergleichbares Haus in deiner Stadt ist.

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#2
 Von 
Gerry71
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo vonjoebeuel,

entschuldigung wegen der falschen Beitragseinstellung ins Forum. Ich habe es jetzt in Soziales eingestellt. Aber zu deiner Frage ... ja es war ein Gutachter vom Katasteramt bei mir der Maß auf machte Bilder vom Zustand der Räume (Schimmel)und stellte auch fest was Wohnräume sind und was nicht. Das Haus kann ich mit dem Mietspiegel in meinem DORF nicht Vergleichen. Ich denke wenn es nicht reinzieht im Dach, kein Schimmel sich an den Wänden befindet, und ich nicht noch selber für Heizöl aufkommen muss würde ich das Geld auch bezahlen. Aber so wie es jetzt ist...nicht


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