Pflichtteil nach 25 Jahren

8. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Karin Gerke
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil nach 25 Jahren

Hallo,
meine Mutter ist vor 25 Jahren gestorben. Meine Eltern waren geschieden. Meine Mutter hatte sich ein Haus gekauft. Als Sie damals gestorben war haben wir Kinder mein Bruder und Ich nichts bekommen (Wir sind von einem anderen Vater als mein Stiefbruder).Ich habe auch noch einen Stiefbruder. Der Schmuck von meiner Mutter wurde mir damals auch nicht ausgehändigt. Diesen sollte ich aber erben und mein Stiefbruder meinte damals, dass ich noch zu jung sei und hat sich diesen genommen. (Ich war damals 18 Jahre und mein richtiger Bruder 19 Jahre)Hat man heute überhaupt noch einen Anspruch auf ein Pflichtteil. Es gab damals soweit ich weiß kein Testament. zumindestens wurden wir nicht darüber informiert. Wenn man einen Anspruch hätte, wie müßte man vorgehen und würden die Kosten sehr hoch werden. Wie gesagt, ich habe noch einen Bruder und einen Stiefbruder. Eine Antwort wäre nett.

-- Editiert von Karin Gerke am 08.11.2008 05:39

-- Editiert von Karin Gerke am 08.11.2008 05:52




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50307 Beiträge, 17600x hilfreich)

Die Frage ist, ob ein Testament existiert hat. Ein Pflichtteil kommt nur in Betracht, wenn Du per Testament enterbt worden bist. Das müsstest Du aber wissen. Ein Pflichtteil verjährt bereits nach 3 Jahren.

Wenn kein Testament vorhanden ist, dann geht es nicht um den Pflichtteil, sondern um den gesetzlichen Erbteil. Du bist Erbe geworden. Ein Erbanspruch verjährt jedoch erst nach 30 Jahren und kann somit noch geltend gemacht werden.

Dass Du damals noch zu jung warst, ist natürlich Quatsch. Einen Erbanspruch haben auch minderjährige Kinder und sogar ungeborene Kinder.

Bezüglich des Schmucks könnte es nach so langer Zeit zu Beweisproblemen kommen, das Haus aber gehört zu 1/3 Dir. Und da gibt es keine Bewisprobleme.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2942x hilfreich)

Wer stand denn damals im Grundbuch - die Mutter alleine? Und wer steht jetzt darin? Der Stiefbruder? Dann konnte er ja nur eingetragen werden, wenn er einen Erbschein/Testament vorlegte. Wenn man einen Erbschein beantragt, muss man angeben, wer noch als Erbe existiert. Hat der Stiefbruder euch damals absichtlich verschwiegen, dann wäre das Betrug (HH - wie wären denn da die Fristen der Verjährung?).
Ich denke, ein guter Anwalt sollte für euch diese Sache bearbeiten.

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