Testament
der Ehegatte soll alles erben und über das Erbe auch voll verfügen können.
zb. das Haus verkaufen
Die 2 Kinder sollen nicht erben (und auch nicht im Grundbuch stehen)
Die Schlusserben wird der Überlebende bestimmen , wenn er will ,(ansonsten gibts ja die gesetzliche Erbfolge )
So kann der Überlebende auch denjenigen einsetzen , der sich auch wirklich kümmert !!
wie sieht so ein Testament aus.
Kann das so in einem Berliner Testament verfasst werden.
Danke im vorraus
Karl
-- Editier von Karle123 am 02.11.2016 22:45
Testament nur Ehegatte soll erben
Manches geht, manches nicht: Mach einen Termin beim Notar, äußere deine Vorstellungen und Wünsche, dann wird er umsetzen, was machbar ist. DIe Kinder haben z. B. Ansprüche, auch wenn sie enterbt werden - das kann auch im Testament nicht anders verfügt und durchsetzbar gemacht werden.
Zitat:[wie sieht so ein Testament aus.
Man nimmt ein Blatt und Papier und schreibt handschriftlich, dass man sich gegenseitig zum Alleinerben einsetzt, unterschreibt (beide Ehegatten) und das wars.
Zitat:Kann das so in einem Berliner Testament verfasst werden.
Als "Berliner Testament" bezeichnet man ein Testament mit Schlusserbeinsetzung und das ist hier ja nicht gewollt.
-- Editiert von cruncc1 am 03.11.2016 20:17
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Zitat :wie sieht so ein Testament aus.
Das kommt darauf an. Wenn Du in Kauf nehmen magst, dass dieses Testament anschließend nicht respektiert wird, insoweit die Kinder im Widerspruch zum letzten Willen der Ehegatten einfach ihr Pflichtteil durchsetzen, dann kannst Du es genau so machen wie cruncc1 gesagt hat.
Wenn Du das nicht in Kauf nehmen willst, sondern Deine Nachkommen einfach entschädigungslos enterben möchtest, so dass sie auf die gnädige Berücksichtigung durch den Längerlebenden hoffen sollen, ohne dass sie etwas unternehmen können: Dann muss glücklicherweise gesagt werden, dass ein solches Testament in Deutschland nicht möglich ist.
Zitat:Wenn Du in Kauf nehmen magst, dass dieses Testament anschließend nicht respektiert wird...
Weshalb sollte das Testament nicht "respektiert" werden?
Zitat:insoweit die Kinder im Widerspruch zum letzten Willen der Ehegatten einfach ihr Pflichtteil durchsetzen
Weshalb sollte es ein Widerspruch zum Testament sein, wenn die Kinder ihren Pflichteilsanspruch geltend machen?
Zitat:Dann muss glücklicherweise gesagt werden, dass ein solches Testament in Deutschland nicht möglich ist.
Eine Kind kann durch das o.g. Testament ohne wenn und aber enterbt werden.
Die Kinder haben dann einen Pflichtteilsanspruch (Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar), der gegenüber dem Alleinerben fristgerecht geltend gemacht werden kann/muss.
-- Editiert von cruncc1 am 03.11.2016 21:58
Warum sollten die Kinder im Grundbuch stehen, wenn der Gatte erbt?
Aber ganz enterben im Sinn von: die kriegen nichts, kann man Kinder nur, wenn sie versucht haben, einen unzubringen oder so. Den Pflichtteilkriegen sie.
Zitat:[Für den geradeausdenkenden Otto Normalbürger bedeutet "enterben": der Enterbte bekommt NICHTS.
Pflichtteilsansprüche bedeuten für den Normalbürger, daß ebwn nicht wirklich enterbt werden kann.
Das mag ja sein, in einem Juraforum sollte m.M. nach der der rechtlich korrekte Sachverhalt aufgeführt werden.
-- Editiert von cruncc1 am 04.11.2016 14:05
Zitat :Weshalb sollte es ein Widerspruch zum Testament sein, wenn die Kinder ihren Pflichteilsanspruch geltend machen?
Lies nochmal den Eingangspost:
Zitat :Testament
der Ehegatte soll alles erben und über das Erbe auch voll verfügen können.
Ich hab's Dir unterstrichen, damit auch Du es begreifst: Nach dem Willen des Fragestellers soll der Ehegatte alles erben, und wenn die Kinder ihren Pflichteilsanspruch geltend machen, dann wird er nicht alles erben, sondern das Vermögen im Nachlass wird ihm teilweise weggenommen.
Genauso wie der Ehegatte nicht alles erbt, wenn ein Vermächtnis den Nachlass schmälert. Dann kann er zwar Alleinerbe sein, aber er erbt trotzdem nicht alles. Du machst offenbar den gedanklichen Fehler, die beiden Konzepte miteinander zu verwechseln, dass also für Dich "Alleinerbe" dasselbe bedeutet wie "Erbe von Allem". Das ist aber nicht der Fall, und das letztere ist ausdrücklich vom TS gewünscht, nicht das erstere.
Zitat :in einem Juraforum sollte m.M. nach der der rechtlich korrekte Sachverhalt aufgeführt werden.
Ich entnehme dem, dass Du deine Besserwisserei mit gedanklicher Präzision verwechselst. Ich halte dies für einen Fehler.
-- Editiert von metttwurstkneckebrot am 04.11.2016 20:28
Habe folgenden Rat !!
Pflichtteilsansprüche reduzieren – Kreis der Pflichtteilsberechtigten erweitern
Den gleichen Effekt kann der Erblasser durch die Adoption mehrere Erwachsenen erzielen.
ZB: Nichten und Neffen adotpieren.
Durch die Erwachenenadoption bleibt die Erbfolge der leiblichen Famile erhalten.
Die Adoptierten hat keine Nachteile bei der Erbfolger der eigentlichen Blutsfamilie.
Diese Maßnahmen führen zu einer Erweiterung des Kreises der Pflichtteilsberechtigten und reduzieren so die Pflichtteilsansprüche vorhandener Pflichtteilsberechtigter.
Vereinbart der Erblasser mit den Adotieren Erwachsenen gleichzeitig einen notariellen Pflichtteilsverzicht nach § 2346 Abs. 2 BGB
, dann hat er zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen.
So braucht das Haus nicht verschuldet oder verkauft werden.
Denn wenn kein Bargeld vorhanden ist und ein Kind den Pflichtteil verlangt ist das Haus , welche die Altersversorgung
und Alterssicherung dienen sollte weg.
Altersversorgun ist ruiniert und zerstört !!!!!!!!
Und das ist nicht im Sinne der Erbauer.
Das Pflichhteilgesetz wird von der Bevölkerung abgelehnt, aber die Polit-Kasper halten daran fest,!!
http://www.sueddeutsche.de/geld/studie-der-postbank-jeder-dritte-deutsche-will-nahe-verwandte-enterben-koennen-1.1674214
In anderen Ländern
gibts kein Pflichtteil z.B. England Florida
auch Schweden ist besser , denn da erbt der Partner
somit ist der Lebenspartner versorgt !!
Erst nach dem Tod beider Eltern die Kinder !!
So wie es sein soll
In Schweden erbt der Partner und erst beim Letztverstorbenen die Kinder
-- Editiert von go456357-80 am 25.12.2016 14:46
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