Hallo!
Ich bitte um Hilfe...
Mein Vater hat vergangenen Freitag Post vom Amtsgericht erhalten, in dem mittgeteilt wird, dass sein Vater verstorben ist.
Kontakt besteht seit 19 Jahren nicht mehr.
In der Anlage ist das Testament hinterlegt.
Mein Großvater war in dritter Ehe verheiratet.
Aus erster Ehe stammt mein Vater.
aus zweiter Ehe stammt eine Tochter
In der dritten Ehe gibt es keine gemeinsamen Kinder.
Die Ehefrau hat ein Kind aus erster Ehe.
Im Testament steht, dass der Überlebende (In dem Fall die Ehefrau) Alleinerbin (alleiniger Vorerbe) ist.
"Dieser ist von den gesetzlichen Beschränkungen nicht befreit (nicht befreiter Vorerbe). Der Nacherbfall tritt ein mit dem Tode des Überlebenden.
Nacherben sind:
1.) Tochter von Ehefrau aus erster Ehe
2.) Tochter von Ehemann aus zweiter Ehe
zu je 1/2Anteil
Mein Vater ist somit ja "enterbt". Müssen wir nun irgendetwas tun? Einen Anwalt aufsuchen o.ä?
Wir hatten bisher noch nie mit Nachlass Dingen zu tun und wissen nicht wie wir uns verhalten müssen.
Über Antworten wäre ich sehr dankbar!
Testament erhalten. Enterbt?
21. November 2016
Thema abonnieren
Frage vom 21. November 2016 | 15:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament erhalten. Enterbt?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 21. November 2016 | 15:15
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 39x hilfreich)
Ihr müsst den Pflichtteil einfordern - dieser steht deinm Vater zu.
#2
Antwort vom 21. November 2016 | 16:04
Von
Status: Junior-Partner (5445 Beiträge, 2474x hilfreich)
ZitatIhr müsst den Pflichtteil einfordern :
Wieso muss man das?
Man kann, aber niemand zwingt einen dazu.
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#3
Antwort vom 21. November 2016 | 16:09
Von
Status: Weiser (16160 Beiträge, 5767x hilfreich)
ZitatWieso muss man das? :
Man kann, aber niemand zwingt einen dazu.
Richtig, man darf auch einfach den Wunsch des Vaters respektieren.
Möchte man das nicht kann man den Pflichtteil einfordern.
-- Editiert von micbu am 21.11.2016 16:09
#4
Antwort vom 21. November 2016 | 16:12
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 39x hilfreich)
Sorry habe mich falsch ausgedrückt - Ihr müsst nicht aber dein Vater kann seinen Pflichtteil einfordern.
#5
Antwort vom 21. November 2016 | 16:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke. Und wenn wir nicht "möchten", dann müssen wir dieses Schreiben einfach nur zur Kenntnis nehmen und nichts tun. Oder müssen wir da noch irgendetwas machen?
#6
Antwort vom 21. November 2016 | 16:35
Von
Status: Lehrling (1563 Beiträge, 963x hilfreich)
Nein, dann müsst ihr nichts tun.
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