alleinlebender Mieter verstorben, Erbverzicht, Mietzahlung

23. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Muldentaler
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 17x hilfreich)
alleinlebender Mieter verstorben, Erbverzicht, Mietzahlung

Guten Tag, einer unserer Mieter ist verstorben. Er hat allein in der Wohnung gelebt, seine Erben schlagen das Erbe aus. Im Normalfall wird ja der Mietvertrag von den Erben geerbt und im Regelfall mit der 3-Monatsfrist gekündigt. Wie ist jetzt, wenn der Staat erbt? Übernimmt dieser dann die restliche Mietzahlung? Bei einer wahrscheinlichen Rückzahlung der Betriebs- und Heizkosten ist er ja sicher auch der Empfänger.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 71x hilfreich)

"Gibt es keine Erben, geht der Nachlass mitsamt den Pflichten aus dem Mietvertrag auf den Fiskus über. Ist der Nachlass überschuldet, haben Sie als Vermieter allerdings Pech: Dann bleiben Sie auf Ihren Forderungen – und der Räumung – sitzen."

Quelle: https://tinyurl.com/5n6w32f3

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8276 Beiträge, 4564x hilfreich)

Zitat (von Muldentaler):
Wie ist jetzt, wenn der Staat erbt?

Bevor der Staat Erbe ist, erben ganz weit entfernte Verwandte.
Zitat:
Übernimmt dieser dann die restliche Mietzahlung?

Nein.

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#3
 Von 
Muldentaler
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Nein.
Also würde der Staat, sofern auch der letzte Verwandte das Erbe ausschlägt, auch aus Vermögen nicht für Mietkosten aufkommen, jedoch gern bei einer Rückzahlung der Betriebskosten, die hier vermutlich stattfinden wird, die Hand aufhalten?

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#4
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 71x hilfreich)

Wenn der Nachlass überschuldet ist, gibt es kein Vermögen.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17086x hilfreich)

Zitat (von Muldentaler):
jedoch gern bei einer Rückzahlung der Betriebskosten, die hier vermutlich stattfinden wird, die Hand aufhalten?

Nein, die Rückzahlung der Betriebskosten kann der Vermieter mit den offenen Mietzahlungen aufrechnen.

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8276 Beiträge, 4564x hilfreich)

Zitat (von Muldentaler):
Also würde der Staat, sofern auch der letzte Verwandte das Erbe ausschlägt...

Das Problem ist, dass bei einem überschuldet Nachlass das NG keine weiteren Erben ermittelt und die Erben somit nicht bekannt sind. Außerdemi ist der "Staat" ist icht einfach so Erbe. Das bedarf eines Feststellungsverfahrens.

Diese "Diskussion" hatten wir hier schon oft. Eine Meinung ist, dass der Vermieter die Wohnung (auf eigene Kosten) entrümpeln und neu vermieten sollte. Die andere Meinung ist, dass der Vermieter das nicht tun darf und ein Nachlasspfleger bestellt werden muss.

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3801 Beiträge, 613x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Bevor der Staat Erbe ist, erben ganz weit entfernte Verwandte.

Gesucht werden die jedoch nicht, falls die Namen nicht bekannt sind.
Erbermittler wollen für die Arbeit bezahlt werden, ist keines vorhanden, keine Suche.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17086x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Eine Meinung ist, dass der Vermieter die Wohnung (auf eigene Kosten) entrümpeln und neu vermieten sollte. Die andere Meinung ist, dass der Vermieter das nicht tun darf und ein Nachlasspfleger bestellt werden muss.

Wobei der erste der pragmatische Weg ist und der zweite der juristisch korrekte Weg.

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#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8276 Beiträge, 4564x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Gesucht werden die jedoch nicht, falls die Namen nicht bekannt sind.

Richtig. Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass die Erben nicht ermittelt werden.

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#10
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2493 Beiträge, 640x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Eine Meinung ist, dass der Vermieter die Wohnung (auf eigene Kosten) entrümpeln und neu vermieten sollte. Die andere Meinung ist, dass der Vermieter das nicht tun darf und ein Nachlasspfleger bestellt werden muss.

Das dumme ist nur, dass der VM das was er tun sollte, nicht darf. Und das was er darf nicht immer funktioniert.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#11
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8276 Beiträge, 4564x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Das dumme ist nur, dass der VM das was er tun sollte, nicht darf.

Wo kein Kläger ist, ist kein Richter. :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124660 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Und das was er darf nicht immer funktioniert.

Warum sollte das bestellen eines Nachlasspflegers nicht funktionieren?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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