Erbverzicht - Erbverzichtsvertrag

23. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.04.2012 15:47:00
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)
Erbverzicht - Erbverzichtsvertrag

Vor 20 Jahren habe ich ein Grundstück,als Schenkung, von meiner Mutter erhalten.Daraufhin habe ich,meinen Schwestern zuliebe,einen Erbverzichtsvertrag unterschrieben.
10 Jahre später hat meine Mutter,ein Testament aufgesetzt,indem Sie mich wieder als Erben eingesetzt hat.
Meine Schwestern sind der Meinung,ich bekomme nichts,da ich ja verzichtet habe.
Ich bin der Meinung,der Vertrag wurde durch das Testament außer Kraft gesetzt.
Was ist den jetzt richtig?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8374 Beiträge, 4596x hilfreich)

Durch einen Erbverzicht verzichtet man auf den gesetzlichen Anspruch.

Durch letztwillige Verfügung kann man zum Erben eingesetzt werden. Der Verzicht spielt in diesem Fall keine Rolle.

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#2
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 515x hilfreich)

Also so pauschal kann man das sicher nicht sagen, denn es hängt ja wohl auch davon ab, was in dem Erbverzichtsvertrag (notariell?) überhaupt tatsächlich drinnen steht und wer den unterschrieben hat.
Wenn Firmenchefs einen Erbvertrag vorab aufsetzen und andere Erben auf etwas verzichten weil dieses oder jenes passiert, dann kann sicher der Firmenchef hinterher nicht per Testament wieder etwas ganz anderes festlegen. Dann bräuchte man ja solche Verträge nicht mehr, wenn die so einfach ausgehebelt werden könnten.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8374 Beiträge, 4596x hilfreich)

Ein Erbverzichtsvertrag ist ein eindeutig definierter Vertrag in dem der Verzichtende auf sein gesetzliches Erbrecht verzichtet (siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/2346.html).
Dieser wird vom künftigen Erblasser und dem Verzichtenden unterschrieben und erstreckt sich auch auf dessen Abkömmlinge.

Durch gewillkürte Erbfolge kann der Verzichtende unabhängig vom Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht trotzdem erben.





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