Erbverzichtsvertrag unterschreiben?

8. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
go494858-3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbverzichtsvertrag unterschreiben?

Hallo zusammen,

ich würde gerne mal eure Meinung hören zu einem Thema bezüglich Erbverzichtsvertrag. Ich entschuldige mich bereits im Voraus für den etwas längeren Post und bedanke mich fürs lesen!

Meine Frau wurde als kleines Mädchen adoptiert, hat aber keine gute Beziehung heute zu ihrem Stiefvater aus vielerlei Gründen.

Vor einem Jahr haben wir uns eine Wohnung gekauft. Nun hat besagter Stiefvater ihr angeboten einen Teil des Erbes (5-stelliger Betrag) vorher auszuzahlen. Meine Frau hatte daraufhin einen Vetragsentwurt angefordert. Geschickt hat er dann eine Erbverzichtserklärung mit einer Abfindung von dem 5-stelligen Betrag mit dem Hinweis „er würde den Vertrag selbst nicht genau verstehen". Meine Vermutung ist dass der Steifvater hier möglichst „günstig" meine Frau aus der Erbfolge raushaben möchte um ihre Schwester (es sind insgesamt 2 Kinder) zur alleinigen Erbfolgerin zu machen, ich kenne aber die genauen Vermögensverhältnisse des Stiefvaters natürlich nicht.

Wir sind jetzt hin und hergerissen. Auf der einen Seite könnten wir das Geld gut brauchen auf der anderen Seite kommen wir uns etwas „verarscht" vor wenn wir es annehmen. Wir sind uns auch nicht sicher ob für den Fall dass wir in die Konfrontation gehen und das Angebot nicht annehmen wir letzten Endes einen erblichen Anspruch gegen die Schwester meiner Frau geltend machen müssten nach dem Tod des Vaters falls er ihr alles überlässt, was für die Beziehung sicher auch belastend wäre. Was würdet ihr tun bzw wie würdet ihr Vorgehen? Besten Dank!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
werwais
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von go494858-3):
Was würdet ihr tun bzw wie würdet ihr Vorgehen?


Ich würde zum Schein darauf eingehen. Um dies zu verstehen, muss man wissen:

Eine Erbverzichtserklärung bedarf der notariellen Beurkundung (§ 2348 BGB ).

Eine Erbverzichtserklärung ohne notarielle Beurkundung ist unwirksam. Folglich kann ich einen solchen Vertrag ohne negative Folgen unterschreiben, solange er nicht notariell beurkundet wurde. Sobald der Erbfall eingetreten ist, würde ich mich auf die Formunwirksamkeit des Erbverzichts berufen, und den Pflichtteil fordern.

Wenn ich stattdessen oder anschließend zum Notar gebeten würde, würde ich mir vom Notar erklären lassen, worum es geht, und was ich da unterschreibe. Genau das ist der Sinn der Beurkundung. Und wenn mir der Notar erklärt hat, was ich da unterschreibe, dann kann ich immer noch einen Rückzieher machen. Wenn der Vater vorspiegelt, nicht genau verstanden zu haben, was der Vertrag besagt, dann kann man ja wohl genau dasselbe auch für sich selbst in Anspruch nehmen.

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#2
 Von 
go494858-3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Besten Dank für die Antwort!
In der Tat kam der Vertragsentwurf bereits vom Notar, dem Stiefvater ist der Umstand also bewusst dass das notariell beurkundet werden muss.

Bei genauerem darüber nachdenken wäre es ja im Prinzip das Beste zu wissen wie hoch denn der tatsächliche Erbanteil wäre um dann beurteilen zu können ob die angebotene Summe überhaupt „fair" ist. Ich bin mir aber auch nicht sicher wie man an diese Information verlässlich rankommen kann, hat jeman dazu schon Erfahrungen gemacht? Ich würde gerne verhindern dass der Stiefvater meine Frau „abspeist" um sie aus der Erbfolge zu kegeln ohne zu wissen welche Summe denn angemessen wäre.

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#3
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Habt ihr denn den Stiefvater schon gefragt, wie er auf den angebotenen Betrag gekommen ist? Er sollte ja schon in der Lage sein, das zu erklären!

Ansonsten sollte man immer daran denken, das durch Pflegekosten oft das angesparte Vermögen schnell schrumpft. Wenn ihr das Geld heute brauchen könnt, dann solltet ihr gut überlegen, ob euch dieses sichere Geld nicht lieber ist als ein ungewisser Betrag in der Zukunft!

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#4
 Von 
go494858-3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo gaga92,

Danke für die Einschätzung!
Ich werde genau diese Frage wie er den Abfindungsbetrag errechnet hat noch anbringen. Der Punkt mit „lieber jetzt sicheres Geld als später evtl mehr aber unsicher" ist valide.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47471 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Nun hat besagter Stiefvater ihr angeboten ...


Ist der Begriff "Stiefvater" richtig oder müsste es eigentlich "Adoptivvater" heißen?

Ohne zu wissen, wie hoch denn ein eventueller Erbteil wäre, kann man hier keinen Ratschlag geben.

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#6
 Von 
go494858-3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie haben Recht, „Adoptivvater" ist treffender. Wir werden den Adoptivvater nach den Vermögensverhältnissen fragen um zu bewerten ob die Abfindung angemessen ist. Falls er Vermögen verschweigt oder dazu keine Auskunft gibt könnte das als Sittenwidrigkeit gelten?

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47471 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zunächst einmal würde ich versuchen, dem Adoptivvater vorzuschlagen, dass man keine Pflichtteilsverzicht unterschreibt, sondern eine Anrechnung auf den Erb- und Pflichtteil. So eine Anrechnung ist fair und die kann man daher bedenkenlos unterschreiben.

Falls es doch ein Pflichtteilsverzicht sein soll, so gilt folgendes:

Zitat:
Falls er Vermögen verschweigt oder dazu keine Auskunft gibt könnte das als Sittenwidrigkeit gelten?


Eine Sittenwidrigkeit ergibt sich nur, dann, wenn ein krasses Missverhältnis entstehen würde.

Sollte er eine Vermögensangabe machen, so kann man deren Richtigkeit in den Vertrag als Voraussetzung für die Gültigkeit des Pflichtteilsverzichts aufnehmen. Wenn er keine Auskunft gibt, würde ich genau überlegen den Pflichtteilsverzicht zu unterschreiben.

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