Holz & Bautenschutz

18. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
EmC
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Holz & Bautenschutz

Hallo !!
Ich habe seit 14.12.2003 eine Eintragung als Holz & Bautenschtz in der Handwerksähnlichen Handwerksrolle.
Meine Farge dazu, darf ich mit diesem Gewerbe einen Vollwärmeschutz an Neu- oder Altbauten anbringen?
Wen nicht, mit welchem Gewerbe kann ich diese Arbeiten ausführen.
Ich bin gelernter Maler und Lackierer.
Danke im voraus.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Gerd Gallun
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 91x hilfreich)

Sehr geehrte damen und Herren .Ich bin seit mai 2000 selbständig im Baunebengewerbe(Holz und Bautenschutz.Nach Absprache mit der HWK wurde mir mitgeteilt das ich Dämmung an Fassade anbringen darf.Als die BST. fast fertig war kam eine Kontrolle vom Ordnungsamt und stellte mich zur Rede warum ich Arbeiten ausführe die im zulassungspflichtigen Handwerk beschrieben sind.Darauf hin machte ich ein Telefonat mit der HWK und auf einmal wurde alles demetiert.Ich ging noch einmal zum Ordnungsamt und schilderte die Sachlage und durfte 650 € (Verfallsbescheid) bezahlen.Darf ich in meinem Gewerbe VWS herstellen ohne zu dübeln und was gehört alles dazu,denn angeblich das Putzen ja nicht ,aber ein Maler darf der einen Meisterbetrieb hat seltsamerweise den Putz aufbringen was natürlich auch eine Streitfrage ist die mir keine HWK vernünftig beantworten kann.Das ist der Dank das man 6 Jahre einen HWK Beitrag bezahlt und alle halten die Füße still,denn das Motto ist lieber gar nichts sagen als was falsches sagen.

-- Editiert von Gerd gallun am 14.10.2005 19:39:47

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