UG wird im April gegründet. Lt. Notar ohne individuelle Formalitäten also Standard.
Stammkapital waren 1000€ und wir sind zu zweit.
Die Kosten erscheinen mir und der IHK viel zu hoch. Was ist daran falsch oder richtig?
https://bilderupload.org/bild/a19791576-2022-11-15-06h52-30
https://bilderupload.org/bild/1e1491604-2022-11-15-06h52-23
-- Editiert von User am 15. November 2022 06:56
UG Gründung 2 Mann / Standardvertrag - Notarkosten zu hoch!
Kostenbegünstigt ist die Gründung einer UG nur, wenn sie mit Musterprotokoll nach § 2 GmbHG gegründet wurde, und zwar im Wortlaut. Das ist noch was anderes als "ohne individuelle Formalitäten".
Das zunächst mal prüfen.
Falls anders als Musterprotokoll, ist die Rechnung richtig.
Sonst nochmal melden.
ZitatKostenbegünstigt ist die Gründung einer UG nur, wenn sie mit Musterprotokoll nach § 2 GmbHG gegründet wurde, und zwar im Wortlaut. Das ist noch was anderes als "ohne individuelle Formalitäten". :
Das zunächst mal prüfen.
Falls anders als Musterprotokoll, ist die Rechnung richtig.
Sonst nochmal melden.
Ja Musterprotokoll wurde verwendet. Diese Aussage kam vom Notar selbst auf Nachfrage sowie von der Mitarbeiterin.
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Kosten zur Handelsregisteranmeldung:
Nr. 24102, Geschäftswert 1.000 € , 30 €
Nr. 22114 (XML) , Geschäftswert 1.000 €, 15 €
Nr. 32001 (Papier) 0,60 €
Nr. 32002 (Datei) , erscheint zu hoch, hinterfragen
Nr. 32004 (Post) 5,00 (könnte auch höher werden).
Kosten Gründung:
Nr. 21000, Geschäftswert 1.000 €, 120 €
Nr. 22110 entsteht nicht bei Gründung mit Musterprotokoll
Nr. 32001 erscheint zu hoch, hinterfragen
Nr. 32002 1,50 €
Nr. 32004 (Post) 15 € (könnten auch 20 €) werden.
Der Geschäftswert ergibt sich aus § 105 Abs. 6 GNotKG. Die Vollzugsgebühr (für die Erstellung der Gesellschafterliste ) ensteht nicht, da das Musterprotokoll gleichzeitig Gesellschafterliste ist.
-- Editiert von User am 15. November 2022 08:16
-- Editiert von User am 15. November 2022 08:18
Diese Frage stellt man am besten der örtlich zuständigen Rechtsanwalts- und Notarkammer. Die prüft die Rechnung auf formale Richtigkeit (kostet nichts), und die Kammer der Ansicht ist, daß die Rechnung überhöht ist, dann wird der Notar sie korrigieren.
Eine entsprechende Feststellung seiner Kammer wird den Notar zweifellos mehr und schneller überzeugen als Aussagen aus einem Internetforum für Laien.
Frage ist, wurde es 1:1 verwendet oder gab es noch Ergänzungen?ZitatJa Musterprotokoll wurde verwendet :
ZitatFrage ist, wurde es 1:1 verwendet oder gab es noch Ergänzungen? :
Er sagte nur das ein Musterprotokoll verwendet wurde und soweit nichts extra ist.
Wurde denn schon mal beim Notar mit Hinweis auf Gründung mit Musterprotokoll nachgefragt?
ZitatEr sagte :
Wie wäre es mal mit selber nachsehen? Einfach Tatsachen recherchieren / prüfen?
ZitatDiese Frage stellt man am besten der örtlich zuständigen Rechtsanwalts- und Notarkammer. Die prüft die Rechnung auf formale Richtigkeit (kostet nichts), und die Kammer der Ansicht ist, daß die Rechnung überhöht ist, dann wird der Notar sie korrigieren. :
Das wäre in meinem Fall diese? https://www.notare.bayern.de/institutionen/landesnotarkammer-bayern/aufsicht.html
Dort habe ich bereits angefragt. Diese meinten ich sollte dem Notar schreiben und er sollte Stellung zu den einzelnen Kosten beziehen und diese aufschlüsseln. Dies hat er seit 6 Monaten nicht getan. Mehrmals wurde aufgefordert. Nun kommt eine Zahlungserinnerung ins Büro geflattert.
ZitatWie wäre es mal mit selber nachsehen? Einfach Tatsachen recherchieren / prüfen? :
Habe ich bereits. Nur bin ich nicht der Fachmann was so etwas anbelangt.
Dürfen z.B. 60.000€ als Geschäftswert eingetragen werden? Wie setzt sich so etwas zusammen. Wir haben hier nur 2 Rechner und etwas Büroausstattung an 2 Standorten.
ZitatWurde denn schon mal beim Notar mit Hinweis auf Gründung mit Musterprotokoll nachgefragt? :
Wurde bereits beantwortet. Musterprotokoll ja ohne Abänderung
Es sieht nach einer "normalen" UG/GmbH Gründung aus. Dabei ist gesetzlich ein Mindestgeschäftswert von 30.000 Euro vorgeschrieben.ZitatDürfen z.B. 60.000€ als Geschäftswert eingetragen werden? Wie setzt sich so etwas zusammen. :
ZitatWurde bereits beantwortet. Musterprotokoll ja ohne Abänderung :
- Es wurde nur ein (1) Geschäftsführer bestimmt?
- Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr?
- Es sind keinerlei zusätzliche Anmerkungen vorgenommen worden?
Zitat- Es wurde nur ein (1) Geschäftsführer bestimmt? :
- Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr?
- Es sind keinerlei zusätzliche Anmerkungen vorgenommen worden?
2 Geschäftsführer
ja ist gleich
nein keine
Dann ist die GmbH raus aus dem Musterprokoll, mit Musterprotokoll kann es nur einen Geschäftsführer geben.
Die Rechnungen sind richtig.
Und damit kommt das Musterprotokoll nicht mehr zur Anwendung. Kosten sind gerechtfertigt.Zitat2 Geschäftsführer :
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