UG Gründung 2 Mann / Standardvertrag - Notarkosten zu hoch!

15. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
go571221-75
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
UG Gründung 2 Mann / Standardvertrag - Notarkosten zu hoch!
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15 Antworten
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#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1639 Beiträge, 993x hilfreich)

Kostenbegünstigt ist die Gründung einer UG nur, wenn sie mit Musterprotokoll nach § 2 GmbHG gegründet wurde, und zwar im Wortlaut. Das ist noch was anderes als "ohne individuelle Formalitäten".
Das zunächst mal prüfen.
Falls anders als Musterprotokoll, ist die Rechnung richtig.
Sonst nochmal melden.

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#2
 Von 
go571221-75
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von salkavalka):
Kostenbegünstigt ist die Gründung einer UG nur, wenn sie mit Musterprotokoll nach § 2 GmbHG gegründet wurde, und zwar im Wortlaut. Das ist noch was anderes als "ohne individuelle Formalitäten".
Das zunächst mal prüfen.
Falls anders als Musterprotokoll, ist die Rechnung richtig.
Sonst nochmal melden.


Ja Musterprotokoll wurde verwendet. Diese Aussage kam vom Notar selbst auf Nachfrage sowie von der Mitarbeiterin.

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#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1639 Beiträge, 993x hilfreich)

Kosten zur Handelsregisteranmeldung:
Nr. 24102, Geschäftswert 1.000 € , 30 €
Nr. 22114 (XML) , Geschäftswert 1.000 €, 15 €
Nr. 32001 (Papier) 0,60 €
Nr. 32002 (Datei) , erscheint zu hoch, hinterfragen
Nr. 32004 (Post) 5,00 (könnte auch höher werden).

Kosten Gründung:
Nr. 21000, Geschäftswert 1.000 €, 120 €
Nr. 22110 entsteht nicht bei Gründung mit Musterprotokoll
Nr. 32001 erscheint zu hoch, hinterfragen
Nr. 32002 1,50 €
Nr. 32004 (Post) 15 € (könnten auch 20 €) werden.

Der Geschäftswert ergibt sich aus § 105 Abs. 6 GNotKG. Die Vollzugsgebühr (für die Erstellung der Gesellschafterliste ) ensteht nicht, da das Musterprotokoll gleichzeitig Gesellschafterliste ist.

-- Editiert von User am 15. November 2022 08:16

-- Editiert von User am 15. November 2022 08:18

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6872 Beiträge, 1582x hilfreich)

Diese Frage stellt man am besten der örtlich zuständigen Rechtsanwalts- und Notarkammer. Die prüft die Rechnung auf formale Richtigkeit (kostet nichts), und die Kammer der Ansicht ist, daß die Rechnung überhöht ist, dann wird der Notar sie korrigieren.

Eine entsprechende Feststellung seiner Kammer wird den Notar zweifellos mehr und schneller überzeugen als Aussagen aus einem Internetforum für Laien.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von go571221-75):
Ja Musterprotokoll wurde verwendet
Frage ist, wurde es 1:1 verwendet oder gab es noch Ergänzungen?

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#6
 Von 
go571221-75
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Frage ist, wurde es 1:1 verwendet oder gab es noch Ergänzungen?

Er sagte nur das ein Musterprotokoll verwendet wurde und soweit nichts extra ist.

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#7
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1639 Beiträge, 993x hilfreich)

Wurde denn schon mal beim Notar mit Hinweis auf Gründung mit Musterprotokoll nachgefragt?

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

Zitat (von go571221-75):
Er sagte

Wie wäre es mal mit selber nachsehen? Einfach Tatsachen recherchieren / prüfen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
go571221-75
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Diese Frage stellt man am besten der örtlich zuständigen Rechtsanwalts- und Notarkammer. Die prüft die Rechnung auf formale Richtigkeit (kostet nichts), und die Kammer der Ansicht ist, daß die Rechnung überhöht ist, dann wird der Notar sie korrigieren.


Das wäre in meinem Fall diese? https://www.notare.bayern.de/institutionen/landesnotarkammer-bayern/aufsicht.html
Dort habe ich bereits angefragt. Diese meinten ich sollte dem Notar schreiben und er sollte Stellung zu den einzelnen Kosten beziehen und diese aufschlüsseln. Dies hat er seit 6 Monaten nicht getan. Mehrmals wurde aufgefordert. Nun kommt eine Zahlungserinnerung ins Büro geflattert.

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#10
 Von 
go571221-75
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie wäre es mal mit selber nachsehen? Einfach Tatsachen recherchieren / prüfen?

Habe ich bereits. Nur bin ich nicht der Fachmann was so etwas anbelangt.
Dürfen z.B. 60.000€ als Geschäftswert eingetragen werden? Wie setzt sich so etwas zusammen. Wir haben hier nur 2 Rechner und etwas Büroausstattung an 2 Standorten.

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#11
 Von 
go571221-75
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von salkavalka):
Wurde denn schon mal beim Notar mit Hinweis auf Gründung mit Musterprotokoll nachgefragt?


Wurde bereits beantwortet. Musterprotokoll ja ohne Abänderung

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von go571221-75):
Dürfen z.B. 60.000€ als Geschäftswert eingetragen werden? Wie setzt sich so etwas zusammen.
Es sieht nach einer "normalen" UG/GmbH Gründung aus. Dabei ist gesetzlich ein Mindestgeschäftswert von 30.000 Euro vorgeschrieben.

Zitat (von go571221-75):
Wurde bereits beantwortet. Musterprotokoll ja ohne Abänderung

- Es wurde nur ein (1) Geschäftsführer bestimmt?
- Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr?
- Es sind keinerlei zusätzliche Anmerkungen vorgenommen worden?

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#13
 Von 
go571221-75
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
- Es wurde nur ein (1) Geschäftsführer bestimmt?
- Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr?
- Es sind keinerlei zusätzliche Anmerkungen vorgenommen worden?


2 Geschäftsführer
ja ist gleich
nein keine

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#14
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1639 Beiträge, 993x hilfreich)

Dann ist die GmbH raus aus dem Musterprokoll, mit Musterprotokoll kann es nur einen Geschäftsführer geben.
Die Rechnungen sind richtig.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von go571221-75):
2 Geschäftsführer
Und damit kommt das Musterprotokoll nicht mehr zur Anwendung. Kosten sind gerechtfertigt.

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