Vorschriften Verkauf von Lampen / Leuchten

24. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
flipp86
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorschriften Verkauf von Lampen / Leuchten

Hallo zusammen.


Ich würde gerne ein Unternehmen gründen, welches sich auf die Herstellung von Ledleuchten spezialisiert.

Um meine Leuchten verkaufen zu dürfen, müssen diese bestimmte Richtlinien und Normen erfüllen.
Ich bin mir relativ sicher, dass sie diese Normen erfüllen, allerdings bin ich mir nicht in klaren darüber, was genau alles geprüft werden muss, damit ich sie in Umlauf bringen kann.
Ich habe versucht mich darüber zu belesen, bin aber noch nicht schlau geworden.

Es gibt einmal das CE-Kennzeichen, das wohl Pflicht ist, man sich aber eigenverantwortlich verleihen darf.

Dann gibt es noch die Prüfung nach VDE, die aber wohl nicht Pflicht ist, richtig ?


Da die Stromversorgung durch ein 24V Netzteil geschehen wird, welches als Zukaufteil bezogen wird, ist die Gefährdung nach dem Netzteil nur noch sehr gering.
Für den Fall der Fälle soll eine Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Also meine eigentlichen Fragen wären:
Was bzw. welche Prüfungen müssen für den Gesetzgeber erfüllt sein, um die Leuchten verkaufen zu dürfen ?

und

In welchen Fällen greift die Produkthaftpflichtversicherung nicht mehr?
D.h. welche Prüfungen müssen für die Versicherung gemacht werden, sollte es zum Schadensfall kommen?

Es wäre schön wenn mir da jemand etwas Klarheit verschaffen könnte.
Ich danke schonmal für jegliche Unterstützung.


Viele Grüße
Philipp


Ps.: Das soll nicht als Ersatz für eine richtige Rechtsberatung sein, dieses soll mir nur als erste Einschätzung über die Realisierbarkeit meines Vorhabens dienen.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

quote:
In welchen Fällen greift die Produkthaftpflichtversicherung nicht mehr?
D.h. welche Prüfungen müssen für die Versicherung gemacht werden, sollte es zum Schadensfall kommen?

Das sollte in dem Versicherungsvertrag stehen und von der Versicherung im vorhinein erfragt/mitgeteilt werden.

In der Regel sind dies jedoch bei solchen Geräten CE, VDE und TÜV-GS



quote:
Es gibt einmal das CE-Kennzeichen, das wohl Pflicht ist, man sich aber eigenverantwortlich verleihen darf

Nein, die entsprechenden Prüfungen müssen schon gemacht werden.
Interessant wird es aber in der Regel erst, wenn Sach-/Personenschaden eingetreten ist. Vohrher wird nur in Ausnahmefällen nachgeforscht.



quote:
Da die Stromversorgung durch ein 24V Netzteil geschehen wird, welches als Zukaufteil bezogen wird, ist die Gefährdung nach dem Netzteil nur noch sehr gering.

.. Sagt der technische Laie.
Relevant ist nicht nur der Strom, sondern auch die Stromstärke, die Stromart und die Einwirkdauer.

Bei Gleichstrom von 100mA sowie bei Wechselstrom von 30mA sind die kritischen Grenzen erreicht. Wobei je nach körperlicher Verfassung die Grenzen nach oben und unten abweichen können.
Tod durch Atemlähmungen und Herzstillstand ausgelöst durch Muskelverkrampfungen sind dann meist die Folge.

Also kann auch ein Strom mit 6V und 35mA schon tödlich sein ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
fb464109-9
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

6V 35mA tödlich? Das geht gar nicht!!! Ohmsche Regel? I=U/R :) Dazu ist die Spannung zu niedrig! Es gibt die "Schutzkleinspannung". Spannungen unter 60V DC / 25V AC können sogar ohne Berührungsschutz verwendet werden, da die Spannung für Menschen als nicht schädlich eingestuft wird, mit RECHT!!

Beispiele sind Kleinspannungs-Halogenglühlampen (z. B. Seilsysteme) oder Modelleisenbahn-Transformatoren.


-- Editiert von fb464109-9 am 19.04.2017 15:19

-- Editiert von fb464109-9 am 19.04.2017 15:22

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#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2496 Beiträge, 640x hilfreich)

ein wenig Lektüre zum Thema:
https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/leuchten-kennzeichnung-etiketierung-874/2012-verordnung.html

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Wenn man mal davon absieht das der Beitrag von 2010 ist...

Zitat (von fb464109-9):
Spannungen unter 25V DC können sogar ohne Berührungsschutz verwendet werden, da die Spannung für Menschen als nicht schädlich eingestuft wird, mit RECHT!!

Meine Empfehlung: eine voll geladene 12V-Autobatterie nehmen, ein Überbrückungskabel und dann den + Pol und - Pol an die Brust halten oder an die Zunge. Eventuell noch ein feuchtes Schwämmchen an die Pole machen.
Wenn Du das gemacht hast, dann unterhalten wir uns nochmal.





-- Editiert von Harry van Sell am 19.04.2017 15:52

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 613x hilfreich)

Zuviel schlechte Filme gesehen Harry? Oder noch nie als Kind an einem 9V Block geleckt?
Zwar ist 12 Volt an der Zunge nicht gerade ein Zuckerschlecken und in der Tat schmerzhaft (https://www.youtube.com/watch?v=hp97GjuULX8) aber ansonten sind 12 Volt relativ harmlos und im normallfall ungefährlich wenn auch unter gewissen Umständen immer noch tödlich. Denn auch wenn die Autobatterie mehr als 100 Ampere liefern könnte, so ist der Strom am Ende durch den Widerstand des Körper begrenzt (Ohmsches Gesetz I = U / R). Denn es ist nicht die Spanung, sonderen der Strom der den Tod bringt.
Gefährlicher ist da, das Überbrückungskabel selbst direkt von + nach - Pol anzuklemmen. Aus 1000 Ohm und 12 mA bzw. 0.144 Watt werden dann schnell 0.05 Ohm und 200 A bzw. satte 2000 Watt welche das Kabel zum Glühen bringen.

Als Hausaufgaben sei dem Leser überlassen, warum ein Weidezaun mit 15 Kilovolt im Normallfall nur Schmerzhaft aber eben auch nicht lethal ist.

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