Hallo zusammen,
da sich meine Mutter in einem Pflegeheim befindet, wurde ich vom Sozialamt des Kreis Viersen aufgefordert meine Finanzen zur Klärung einer möglichen Unterhaltspflicht offen zu legen. Um hier keine Fehler zu machen habe ich einen Rechtsanwalt beauftragt.
Das Beratunggespräch wurde durch meine Rechtsschutzversicherung übernommen, anschließend hat der RA die Kommunikation zum Sozialamt übernommen.
Die Berechnung des Sozialamtes sieht wie folgt aus:
Berechnetes Nettoeinkommen: 1900 EUR.
Bereinigte Einkommen: 1550 EUR
Unterhaltsbeitrag: 25 EUR
Nun habe ich von meinem RA die Kostenrechnung erhalten, welche ich nicht ganz nachvollziehen kann.
Geschäftsgebühr aus 3600 EUR (Satz 1,3) --> 318,50 EUR
+ Pauschale für Post etc. --> 20 EUR
--------------------------------------------------------
Summe (excl. Mwst) --> 338,50
Wie kommen die 3600 EUR zustande? Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste dies doch der Streitwert sein, welcher mir aber zu hoch erscheint. Der Maximalbetrag, welcher das Sozialamt von mir monatlich hätte fordern können liegt doch bei 200 EUR bzw. 2400 (jährlich) (1900 - 1500/2) oder liege ich nun mit meiner Berechnung vollkommen daneben?
Ich würde mich freuen, wenn hier jemand für mich etwas Licht ins Dunkle bringen könnte.
Gruße,
stodsa
Höhe des Streitwerts bei Elternunterhalt
12. Juni 2012
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Frage vom 12. Juni 2012 | 12:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Höhe des Streitwerts bei Elternunterhalt
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