Kind lebt mit Vater im Ausland, Kindesunterhalt

26. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
schickne
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind lebt mit Vater im Ausland, Kindesunterhalt

Hallo
Zuerst mal: Ich bin NEU hier und mein Problem vielleicht nicht Alltäglich.

Wir, (Mutter-Kubanerin, Vater-Deutscher, Kind-Deutsche), sind vergangenes Jahr in die DomRep ausgewandert. Hier gab es viele familiäre Probleme. Vorher lebten wir schon einige Jahre getrennt.
Resultat:
Die (kubanische) Mutter wollte zuerst unser Kind nach Deutschland entführen. Das wurde vereitelt. Danach ist sie illegal hier ausgereist und lebt nun wieder (ich denke von Harz IV), in Deutschland.
Im Mai diesen Jahres hat die Mutter das Sorgerecht komplett an mich übertragen.
Was sollte ich, für das Kind (8) tun, um Unterhalt zu erhalten?
Und da ich viel im Internet gestöbert habe, noch ein Gedanke zu Kindergeld:
"Kindergeld im Ausland?
Die Eltern sind beide oder auch nur einer ausgewandert und haben ihre Kinder mitgenommen. Eine Frage, die dabei immer wieder auftaucht:

Können wir für unser Kind auch im Ausland Kindergeld erhalten?

Das Auswärtige Amt schreibt dazu:

"Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden."
Ich, der Vater, bin nicht in Deutschland abgemeldet und bin unbeschränkt steuerpflichtig (Rentner).
Und wenn wir hier vorankommen, dann frage ich mal zur Strafverfolgung der Kindesenführung....


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120249 Beiträge, 39858x hilfreich)

:forum:

Im Forum Sozialrecht wäre die Frage wohl besser aufgehoben ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Warum Sozialrecht? Kindergeld wird hier nicht gewährt weil...

Der TS in D keine Einkünfte versteuert, er nicht hier gemeldet ist, und seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in D hat. Mir ist kein Fall bekannt, wo Deutsches KiGe in die Domrep überwiesen wird.

Der TS könnte KU von der Km fordern. Da die DomRep nach der Ländergruppeneinteilung des BMF in Gruppe 3 einsortiert ist, wären das 50% des in Deutschland fälligen Unterhalts. 136€

Ob die KM, in Hartz4, das leisten kann, mag fraglich sein.

LG nero

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