Tochter zieht zum Freund

1. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
GISNAH
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 272x hilfreich)
Tochter zieht zum Freund

Hallo Zusammen,

meine Tochter wird Ende Januar 18, möchte aber diesen Monat schon mit Ihrem Freund zusammenziehen. Die KM und ich haben nichts dagegen. Weswegen sollten wir jetzt "streiten" wenn sie in zwei Monaten eh volljährig ist.

Wie ist da jetzt mit dem Unterhalt? Momentan zahle ich an die KM da die Tochter ja bei ihr wohnt. Wie sieht es ab dem Zeitpunkt aus, wo sie nicht mehr zu Hause wohnt? Muss ich dann weiterhin an die KM zahlen oder an meine Tochter direkt? Die KM wird den KU bestimmt nicht an da Kind weiterleiten.

Die KM ist, wie oben schon geschrieben, mit dem Auszug einverstanden.

Vielen Dank für eure Antworten.

-- Editier von GISNAH am 01.12.2015 10:57

-- Editier von GISNAH am 01.12.2015 10:58

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Wenn die Tochter 18 ist, ist ohnehin neu zu rechnen. Dann wird das Kindergeld voll angerechnet, außerdem ist unterhaltstechnisch die Mutter mit im Boot. Bis dahin würde ich alles beim alten belassen. Da sollen sich Tochter und Mutter einigen.

wirdwerden

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#2
 Von 
GISNAH
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wenn die Tochter 18 ist, ist ohnehin neu zu rechnen. Dann wird das Kindergeld voll angerechnet, außerdem ist unterhaltstechnisch die Mutter mit im Boot. Bis dahin würde ich alles beim alten belassen. Da sollen sich Tochter und Mutter einigen.
wirdwerden


Genau das ist ja das Problem. Mit dieser Frau kann man sich nicht einigen - zumindest nicht wenn es ums Geld geht.

Bedeutet das, das meine Tochter für die nächsten 6 Wochen "am Hungertuch" nagen muss nur weil die KM das Geld (den von mir gezahlten Unterhalt) nicht an die Tochter weitergibt? So gesehen hat die KM ja keinerlei Ausgaben was die Tochter betrifft.

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

ganz ehrlich, in dem Fall sehe ich es einfach so, dass die Tochter einfach entscheiden muss, was sie will! Geld und Versorgung in den nächsten 6 Wochen, oder halt ausziehen zum Freund!

Die Mutter könnte ja auch ganz einfach ganz schnell mal ihre Zustimmung zum Auszug hin zum Freund verweigern, dannmüsste Töchterlein noch 6 Wochen warten!

Wie dir schon gesagt wurde, ab dem 18 Geb wird so oder so alles neu geregelt, bis dahin würde ich alles so belassen wie es ist, wenn dann der Tochter etwas nicht passt, gibts eine ganz einfache Lösung, mit dem Auzug warten bis sie 18 ist!

Ansonsten ist das in den nächsten 6 Wochen einfach ein Ding zwischen Mutter und Tochter, oder anders gesagt, Töchterleins Problem,,,

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
GISNAH
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,
ganz ehrlich, in dem Fall sehe ich es einfach so, dass die Tochter einfach entscheiden muss, was sie will! Geld und Versorgung in den nächsten 6 Wochen, oder halt ausziehen zum Freund!
Die Mutter könnte ja auch ganz einfach ganz schnell mal ihre Zustimmung zum Auszug hin zum Freund verweigern, dannmüsste Töchterlein noch 6 Wochen warten!
Wie dir schon gesagt wurde, ab dem 18 Geb wird so oder so alles neu geregelt, bis dahin würde ich alles so belassen wie es ist, wenn dann der Tochter etwas nicht passt, gibts eine ganz einfache Lösung, mit dem Auzug warten bis sie 18 ist!
Ansonsten ist das in den nächsten 6 Wochen einfach ein Ding zwischen Mutter und Tochter, oder anders gesagt, Töchterleins Problem,,,


Naja, was sie will ist ja schon mit dem Wort "Auszug" beschrieben. Und die KM hat dem auch zugestimmt. Somit sehe ich das nicht als Problem an. Die Tochter könnte sich auch für die Zeit bis zu ihrem 18. auch wieder bei mir anmelden, wo sie die Tage und Nächte verbringt ist ja geklärt. Dann müsste die KM an mich für die Tochter zahlen (wobei ich das Geld ohne Diskussion ans Kind weitergeben würde). Warum muss in D nur alles so kompliziert sein?

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