Hallo!
Mein Freund und ich, wir möchten ein Kind. Ich selbst werde nächstes Jahr mein Studium beenden und habe daher noch kein festes Einkommen - nur durch Nebenjobs.
Mein Freund zahlt bereits seit 10 Jahren für einen Sohn (16) und soll für 2 Töchter (18 und fast 22), beide in Ausbildung, Unterhalt zahlen, was aber zur Zeit noch über einen Anwalt geregelt wird. Da ja mit der Volljährigkeit einige Veränderungen eintreten, dies aber die Töchter und die Mutter (verheiratet) nicht einsehen.
Nun zu meiner Frage, wenn unser gemeinsames Kind da ist, wer legt die Höhe des Unterhaltes fest und informiert die anderen Kinder? Müssen wir da wieder zum Anwalt? Wie ermittelt sich der Unterhalt für mich? Schließlich möchte ich mich schon die erste Zeit um unser Kind kümmern. Wie ist die Rangfolge gegenüber den volljährigen Kindern bzw. was passiert wenn wir heiraten?
Kennt sich jemand genauer mit diesem Thema aus? Mir ist nämlich aufgefallen, dass dazu sehr oft keine Antworten geschrieben werden. Ich kann schon verstehen, dass der Unterhalt für volljährige Kinder komplexer ist und sicher auch individueller... Aber gerade deshalb habe ich immer wieder Fragen zu denen ich keine Antworten finde.
Vielleicht hat sie ja jemand von euch!
Danke
Kathelchen
Unterhalt - neues Kind, wie ist die Rangfolge gegenüber den volljährigen Kindern?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Kennt sich denn wirklich niemand mit meinen Fragen aus?
Das ist nun bereits das zweite Mal, dass keiner auf meine Beiträge reagiert.
Schade.
Kathelchen
Hallo Kathelchen,
Die volljährigen Kinder deines Freundes sind nicht mehr privilegiert, da sie sich schon in der Ausbildung befinden. Somit gehst du ihnen in der Rangfolge vor. Sofern ihr nicht heiratet, gehen minderjährige Kinder dir vor. Sprich: Sein Sohn und euer gemeinsames Kind. Heiratet ihr, würdest du diesen beiden Kindern i.d.R. gleichgestellt. Dir würden dann 615 EU ( alte Bundesländer ) zustehen. Allerdings nur, sofern genügend Einkommen deines Mannes da ist. Ansonsten gehst du und die Kinder mit diesen Beträgen in die Mangelfallberechnung. Um genaueres sagen zu können, müsste man die Zahlen haben.
Den beiden Volljährigen gegenüber hättest du sogar einen noch höheren Selbstbehalt.
Ihr braucht nicht zwangsläufig einen Anwalt. Ihr könnt das auch durch das Jugendamt regeln lassen. Nur ist das nicht unbedingt zu empfehlen.
Lieben Gruß
Anja
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Danke für die Antwort - da sehe ich jetzt was das betrifft erst mal durch!
Mit dem Jugendamt haben wir auch schlechte Erfahrungen gemacht - deshalb wollen wir da nicht unbedingt freiwillig hin. Die letzte Berechnung für die Volljährigen Kinder haben wir nicht akzeptiert und daher läuft die Sache über einen Anwalt. Die Mutter sei laut JA nicht zahlungsfähig, aber dass sie verheiratet ist und im eigenen Haus wohnt hat sie nicht interessiert. Also sollte nur mein Freund zahlen - was ja ok wäre - aber die Dame meinte er dürfe sich nur das hälftige Kindergeld abziehen und das ist ja wohl nicht ok - oder?
Daher hat unser Anwalt eine neue Berechnung angesetzt - in der die Mutter zahlungsfähig ist und nun müssen wir abwarten was seine Töchter dazu meinen (die Mutter ließ schon mal durchblicken, dass sie das nicht akzeptieren werden) also werden wir uns wohl vor Gericht sehen. (Es geht um 35 und um 115 Euro, das heißt die älteste würde nach unserer Berechnung nichts bekommen und die andere 125 Euro - das JA hat aber 35 und 240 Euro ausgerechnet, da ist das hälftige Kindergeld schon abgezogen) Wird das überhaupt verhandelt?
Traurig das wegen Geld das ganze Verhältnis zerstört wird. Mein Freund hat immer gezahlt und möchte einfach nur das seine Kinder selbst was unternehmen und sich nicht nur von ihm "unterhalten" lassen. Sie sind doch alt genug!!!
Liebe Grüße
Kathelchen
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