Unterhalt für Kind - Höhe

23. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
TAC
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Frischling
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Unterhalt für Kind - Höhe

Hallo
Ich war mal verheiratet und wir haben ein Kind zusammen gehabt. Jetzt bin ich zum 2-ten mal verheiratet und wir haben 3 Kinder im Haushalt.
Meine Frage ist: - Ich verdiene unter 1300 Euro auf die Hand und ausser Kindergeld haben wir kein anderes Einkommen. Was muss ich an Unterhalt für mein erstes Kind zahlen? Muss ich bei der Einkommen Unterhalt zahlen? Abgesehen von der niedrigen Einkommen haben wir auch noch monatlichen Ratenzahlungen, Benzinkosten für die Fahrt in der Arbeit und die Miete. Mein Lohn geht auf diese monatlichen Zahlungen und bleibt uns ganz wenig zum leben.
Bitte um Hilfe aber nicht mit schwierige technische Wörter, denn mein Deutsch ist nicht so besonders gut um alles zu verstehen wie z.B. Düsseldorfer Tabelle von der ich nichts verstehe
Ich danke euch in voraus für die Hilfe

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"Hilfe muss nicht gleich Geld heissen !!! "




16 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1035
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Student
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#2
 Von 
TAC
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Kind wird jetzt 6 und die im Haushalt lebende Kinder sind 11 Monaten, 9 und 12 Jahren.

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#3
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
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#4
 Von 
TAC
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die 6 Jahren und 11 Monaten sind meine Kinder, die andere 2 sind von der erste Ehe meiner Frau aber sie bekommt kein Unterhalt denn der Vater der Kinder in Rumänien lebt und nichts zahlen kann und wenn ja dann vielleicht 20 bis 30 Euro in Monat für alle beide Kinder.

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#5
 Von 
guest123-1035
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Student
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#6
 Von 
TAC
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso gehen mir die beide Kinder nichts an wenn ich die beide ernähren muss? Die leben doch im Haushalt und ich muss alles für die beide kaufen und und und ...
Ausserdem bekomme ich Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht. :(

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#7
 Von 
TAC
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Rechnen die Ratenzahlungen und andere Kosten nicht zu den Ausgaben? Interessiert keiner ob man etwas zum leben hat oder bleibt? :bang:

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#8
 Von 
guest123-1035
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Student
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#9
 Von 
guest123-1035
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#10
 Von 
zahlendervater.
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Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist weniger an Unterhalt, denn für Deine 2. Frau bist Du ja auch Unterhaltspflichtig.

Lasse beim Jugendamt eine Mangelfallberechnung durchführen.

Berechnet von Netto ohne die 5% Abzüge (mal so nebenbei, in SH gibt es die 5% nicht). kommst Du im Mangelfall auf 100,16 Euro für das 6-jährige Kind.

Gruß
der "nicht mehr" zahlendervater

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#11
 Von 
TAC
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Frischling
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Ich danke dir für deine Hilfe. Obwohl ziemlich ungerecht kling es war eine Grosse Hilfe. :respekt:
Grüsse

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#12
 Von 
guest123-1035
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Student
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#13
 Von 
zahlendervater.
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat nichts geschrieben, da er der 1. Frau auch Unterhalt zahlt.

Gruß
zahlendervater.

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#14
 Von 
TAC
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei der Scheidung musste ich an meiner Ex nichts zahlen und ich werde auch niemals zahlen, es reicht dass sie mich reingelegt hat und ein Kind mit mir gemacht hat damit sie in Deutschland bleiben kann und noch viel mehr. Sie hat mich auch um mehr als 35.000 Euro erleichtert im Jahre 2001 in Rumänien. Ich bin seit dann überschuldet und pleite, Insolvenzfall. Also die EX geht mir jergenwo vorbei mit andere Worten. Ausserdem hat sie gearbeitet bei der Scheidung und ich war Arbeitslos. Sie hat verzichtet auf Unterhalt von mir zu der Zeit.

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#15
 Von 
zahlendervater.
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann bleibt es bei den 100 Euro - wie gasagt, lasse eine Mangelfallberechnung auf dem Amt machen!

Gruß
zahlendervater.

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#16
 Von 
TAC
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich Danke euch allen für die Hilfe.
:respekt:


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