Hallo zusammen,
folgende Frage tat sich gestern abend im Hinblick auf die nahende Urlaubssaison auf:
Urlauber U reist in ein Nicht-EU-Land und kauft auf dem Hinflug eine Stange Zigaretten im Flieger. Trotz aller Anstrengungen schafft U es nicht, die 200 Stück im Urlaub zu verrauchen, so daß noch Restpackungen übrigbleiben.
U möchte aber nun gern auf dem Rückflug für Zuhause eine vollständige Stange einkaufen (da der Preis deutlich günstiger ist als in D).
Gibt es eine verbindliche bzw. Kulanz-Regelung, wieviele Restpackungen zusätzlich zu der vollständigen Stange Zigaretten noch vorhanden sein dürfen? Sprich 200 Zigaretten (Stange) + X Einzelschachteln?
Oder gilt grundsätzlich und ohne 'Kulanzsspielraum' 200 Zigaretten und Ende?
Vielen Dank und frohes Ostereierfinden allerseits!
Der Ritter
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"~~~Hoyotoho!~~~"
Ab wann ist eine Stange eine Stange?
Hallo!
Denke, die "200 Stueck und Ende" sind klar definiert.
Evtl. druecken die Beamten ein Auge zu, wenn man noch zusaetzlich eine offene Schachtel in der Jackentasche bei sich traegt. Kann mir aber kaum vorstellen, dass das bei einer angebrochenen Stange auch noch geht ...
Gruss
Agenor
Eine Stange ist eine Stange ist eine Stange.
Wenn es eine "Kulanzregelung" der Form "Stange + X" gäbe, wäre das ja de facto eine neue finale Grenze, für die dann der nächste eine "Kulanzregelung" reklamieren könnte.
> Oder gilt grundsätzlich und ohne 'Kulanzsspielraum' 200 Zigaretten und Ende?
Es ist meiner Glaskugel leider unmöglich vorherzusagen, ob in Einzelfällen Zöllner schon mal ein Auge zudrücken (und ob sie das dürfen). Verlassen kann man sich darauf jedenfalls nicht in dem Sinne, daß es "allgemein üblich" oder "überall so gehandhabt" sei, daß man immer noch ein "plus X" frei hätte.
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Hallo ihr zwei,
danke für die Antworten, das war bei der Diskussion gestern auch der Tenor...aber es gibt eben immer wieder Ungläubige.
Daß eine 'Okay, zwei Schachteln drüber aus Kulanz, paßt schon.' dann die 'Aber ich habe doch auch nur drei Schachteln, warum der ja und ich nicht?'-Diskussion anfachen würde, ist allerdings wahr.
Ich konnte da nur (da meine Glaskugel gerade zur Wartung ist) auch nur auf eigene Erfahrungen zurückgreifen...mit einer Schachtel in der Jacke und einer Stange im Handgepäck ging es bisher noch jedesmal gut, aber auch das soll für alle Leser kein 'Aber der Ritter darf das auch!'-Freibrief sein, wenn der nächste Zöllner dann die eine Schachtel beanstandet.
Wollte ich mal gesagt haben.
Schönen Gruß,
der Ritter
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"~~~Hoyotoho!~~~"
Schade, ich wollte mich eigentlich beim Zoll auf das Ritterprivileg berufen...
@cvd
vergiss es, frag mal @der ritter, was dir blüht, wenn du dich auf ihn berufst
sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."
--- editiert vom Admin
Laut Zoll
dürfen gar 800 Ziggis eingeführt werden aus EG Ländern.....
nachfolgend die Seiten des Zolls:
Beförderung von Tabakwaren des freien Verkehrs innerhalb der EG
und hier können Waren abgabenfrei aus einem Nicht-EG-Mitgliedstaat (Drittland) eingeführt werden
Gruss vom Strand
--- editiert vom Admin
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