Ab wann ist eine Stange eine Stange?

9. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 260x hilfreich)
Ab wann ist eine Stange eine Stange?

Hallo zusammen,


folgende Frage tat sich gestern abend im Hinblick auf die nahende Urlaubssaison auf:

Urlauber U reist in ein Nicht-EU-Land und kauft auf dem Hinflug eine Stange Zigaretten im Flieger. Trotz aller Anstrengungen schafft U es nicht, die 200 Stück im Urlaub zu verrauchen, so daß noch Restpackungen übrigbleiben.

U möchte aber nun gern auf dem Rückflug für Zuhause eine vollständige Stange einkaufen (da der Preis deutlich günstiger ist als in D).

Gibt es eine verbindliche bzw. Kulanz-Regelung, wieviele Restpackungen zusätzlich zu der vollständigen Stange Zigaretten noch vorhanden sein dürfen? Sprich 200 Zigaretten (Stange) + X Einzelschachteln?

Oder gilt grundsätzlich und ohne 'Kulanzsspielraum' 200 Zigaretten und Ende?


Vielen Dank und frohes Ostereierfinden allerseits!

Der Ritter

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"~~~Hoyotoho!~~~"




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo!

Denke, die "200 Stueck und Ende" sind klar definiert.
Evtl. druecken die Beamten ein Auge zu, wenn man noch zusaetzlich eine offene Schachtel in der Jackentasche bei sich traegt. Kann mir aber kaum vorstellen, dass das bei einer angebrochenen Stange auch noch geht ...

Gruss
Agenor

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#2
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(950 Beiträge, 352x hilfreich)

Eine Stange ist eine Stange ist eine Stange.

Wenn es eine "Kulanzregelung" der Form "Stange + X" gäbe, wäre das ja de facto eine neue finale Grenze, für die dann der nächste eine "Kulanzregelung" reklamieren könnte.

> Oder gilt grundsätzlich und ohne 'Kulanzsspielraum' 200 Zigaretten und Ende?

Es ist meiner Glaskugel leider unmöglich vorherzusagen, ob in Einzelfällen Zöllner schon mal ein Auge zudrücken (und ob sie das dürfen). Verlassen kann man sich darauf jedenfalls nicht in dem Sinne, daß es "allgemein üblich" oder "überall so gehandhabt" sei, daß man immer noch ein "plus X" frei hätte.

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#3
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 260x hilfreich)

Hallo ihr zwei,


danke für die Antworten, das war bei der Diskussion gestern auch der Tenor...aber es gibt eben immer wieder Ungläubige. ;)

Daß eine 'Okay, zwei Schachteln drüber aus Kulanz, paßt schon.' dann die 'Aber ich habe doch auch nur drei Schachteln, warum der ja und ich nicht?'-Diskussion anfachen würde, ist allerdings wahr.

Ich konnte da nur (da meine Glaskugel gerade zur Wartung ist) auch nur auf eigene Erfahrungen zurückgreifen...mit einer Schachtel in der Jacke und einer Stange im Handgepäck ging es bisher noch jedesmal gut, aber auch das soll für alle Leser kein 'Aber der Ritter darf das auch!'-Freibrief sein, wenn der nächste Zöllner dann die eine Schachtel beanstandet.

Wollte ich mal gesagt haben. ;)


Schönen Gruß,

der Ritter

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"~~~Hoyotoho!~~~"

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#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10616 Beiträge, 2433x hilfreich)

@der ritter

solange es sich um zigaretten handelt

blechstangen zu schmuggeln ist bei strafe verboten


sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

-- Editiert am 09.04.2009 17:33

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#5
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(950 Beiträge, 352x hilfreich)

Schade, ich wollte mich eigentlich beim Zoll auf das Ritterprivileg berufen... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10616 Beiträge, 2433x hilfreich)

@cvd

vergiss es, frag mal @der ritter, was dir blüht, wenn du dich auf ihn berufst :devil:

sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3425 Beiträge, 2573x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 202x hilfreich)
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#9
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 314x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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