Erst einmal zur Vorgeschichte.....
Meine Partnerin ist auf Grund psychischer Probleme in eine Klinik gekommen und ich stand mit den beiden Kinder alleine da..... diese Einweisung in die Klinik hat die Familie meiner Partnerin veranlasst, während ich mit den beiden gemeinsam Kindern bei meinen Eltern war.
Meine Abwesenheit wurde dann von der Mutter und Tante meiner Frau genutzt um sich den Schlüssel zur gemeinsamen Wohnung zu beschaffen.
Die Zwei haben dann mit ihren Partnern Möbel und Wertsachen aus der Wohnung geschafft, Briefe und persönliche Unterlagen gelesen, geöffnet teilweise weg geworfen oder an sich genommen.
Ich wurde von einem Nachbarn informiert das besagte Personen mit einen Transporter vor der Wohnung stehen und Möbel raus holen würden. Daraufhin habe ich die Polizei informiert, welche eine Streife vor Ort schickte. Die Mutter zeigte eine Vollmacht vor, die wie sich später heraus stellte "ungültig " war, da bereits ein gesetzlicher Betreuer für meine Partnerin gestellt wurde und dieser hat alle im Vorfeld ausgestellten Vollmachten meiner Partnerin als ungültig erklärt. Das wusste die Polizei aber nicht und hat sie weiter machen lassen.
Ich muss dazu sagen das es vorher schon zu Streitigkeiten zwischen den beiden Frauen und mir kam, weswegen ein hausverbot ausgesprochen wurde.
Nun ist es so das ich mit dem Betreuer in Guten Kontakt stehe und wir uns zusammen mit meiner Partnerin auf eine Frist geeinigt haben bis wann die Familie alle entwendeten Gegenstände wieder zurück zu bringen hat. Diese weigern sich nun wehement dagegen. Strafanzeige wurde bereits gemacht.
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen welche Möglichkeiten ich noch habe.
Vielen Dank schon mal und LG
Kleine Anmerkung meinerseits....
Ich habe am Anfang des Beitrags geschrieben das ich mit den Kindern bei meinen Eltern war, zu dem Zeitpunkt wo meine Partnerin in die Klinik kam.
Es war geplant das wir gemeinsam zu meinen Eltern fahren, aber meine Partnerin wurde von ihrer Mutter überredet zu ihr zu gehen
-- Editiert von go589377-56 am 28.08.2021 08:36
-- Editiert von Moderator topic am 28.08.2021 10:04
-- Thema wurde verschoben am 28.08.2021 10:04
Familie von Partnerin räumt Wohnung aus....
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



So eine Strafanzeige bzw. die Sachbearbeiter sind keine Zauberfeen, die was auch immer zurück bringen. Es geht da primär um die Umsetzung des Strafanspruchs des Staates. Auch kann eine Vollmacht nicht rückwirkend aufgehoben werden.
Ich gehe mal davon aus, dass nur Möbel der Freundin herausgeholt worden sind, und dass Ihr noch zusammen lebt? Dann sollte die Eigentümerin der Möbel, vertreten durch den Betreuer zivilrechtlich die Herausgabe der Möbel durchsetzen, zunächst außergerichtlich, gegebenenfalls gerichtlich. Das sollte ein Betreuer eigentlich wissen.
wirdwerden
ZitatAuch kann eine Vollmacht nicht rückwirkend aufgehoben werden :
Ein Betreuer kann eine Vorsorgevollmacht nur widerrufen, wenn ihm diese Befugnis als eigenständiger Aufgabenkreis zugewiesen wurde. Die Zuweisung dieses Aufgabenkreises ist nur dann zulässig, wenn ansonsten eine schwere Verletzung des Wohls des Betroffenen zu befürchten wäre.
So lautet der gesetzliche Text dazu. Da seitens des Amtsgericht die Geschäftstätigkeit meiner Partnerin angezweifelt wurde ist der Betreuer dazu berechtigt....
Die Möbel sind gemeinsame Anschaffungen, jeder hat seinen Teil dafür bezahlt.... weswegen bei einer Trennung zu klären wäre wer was nimmt ist aber nicht der Fall
Und die gegen die zivilrechtliche durchsetztung weigert sich die Familie
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Ob sich die Familie weigert, das ist doch einerlei. Der Betreuer und Du, Ihr müsst in die Gänge kommen. Es ist nun mal typisch, dass sich Schuldner weigern. Aber das ist doch gerade der Grund, warum es Gerichte gibt. Sonst bräuchten wir sie ja nicht.
wirdwerden
Wie denn? Ist bereits Klage beim Amtsgericht erhoben?ZitatUnd die gegen die zivilrechtliche durchsetztung weigert sich die Familie :
Wie denn?Zitatauf eine Frist geeinigt haben bis wann die Familie alle entwendeten Gegenstände wieder zurück zu bringen hat. Diese weigern sich nun wehement dagegen. :
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