Meine Freundin und Ich wohnen zusammen in einer Wohnung mit ihren 4 Kindern, Sie ist noch verheiratet und ich habe Ihrem Mann Hausverbot erteilt. Schriftlich per WhatsApp und per Email an seine Entzugsklinik.Er hat mir vor 1 Woche ca. Gewalt angedroht in Form durch einen Ihrer Söhne er ist 11 Jahre, die hatte mit ein paar Schuhe weggenommen und ich habe gesagt sie sollen die Finger von meinen Sachen lassen sonst ist was los. Er hatte in diesem Moment mit einen der Kinder telefoniert, und sagte zu dem jungen ich könnte mir doch neue Schuhe kaufen meine Familie habe doch genug Geld und wenn ich Theater machen würde, würde er mir eine kopfnuss geben.Nun sind wir aber beide Hauptmieter der Wohnung, und Sie möchte trotzdem das er die Wohnung betritt. Jetzt meine Frage muss ich mir das gefallen lassen?
Bitte um Hilfe...
Hausverbot 2 Mieter
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ja.
Zumindest kannst du dem Mann deiner Freundin nicht den Zutritt verbieten.
Selbstverständlich kannst du dich von deiner Freundin trennen.
ZitatSelbstverständlich kannst du dich von deiner Freundin trennen. :
Nützt aber auch nichts:
ZitatNun sind wir aber beide Hauptmieter der Wohnung :
Er muss sich wenn schon von Freundin und Wohnung trennen ...
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Zitat:ZitatSelbstverständlich kannst du dich von deiner Freundin trennen. :
Nützt aber auch nichts:
ZitatNun sind wir aber beide Hauptmieter der Wohnung :
Er muss sich wenn schon von Freundin und Wohnung trennen ...
Ohh ok also muß ich jemanden der mich nötigt und mir Gewalt androht, trotzdem in unsere gemeinsame Wohnung lassen?! Ja ich ziehe zum ersten nächsten Monat aus und habe mich getrennt. Danke für die schnellen Antworten
Nein, DU musst ihn natürlich nicht hinein lassen.
Du kannst nur nicht verhindern, dass deine Mitbewohnerin und Mitbesitzerin des Wohnung das tut, denn du hast nicht das alleinige Hausrecht.
Zitatalso muß ich jemanden der mich nötigt und mir Gewalt androht :
Von einer Nötigung las ich nichts.
Und die Androhung von Gewalt ist nicht ausreichend um ein Hausverbot gegen den Willen des Mitmieters durchzusetzen.
dann hab ich das Prinzip der Nötigung falsch verstanden, dachte wenn er mir droht das er mir eine Kopfnuss gibt wenn ich die Kids das nächste mal zurechtweise wäre das Nötigung.Zitat:Zitatalso muß ich jemanden der mich nötigt und mir Gewalt androht :
Von einer Nötigung las ich nichts
-- Editiert von BongGartz am 17.09.2019 18:14
Zitatdachte wenn er mir droht das er mir eine Kopfnuss gibt wenn ich die Kids das nächste mal zurechtweise wäre das Nötigung. :
Sind das auch seine Kids? Außerdem sei die Frage erlaubt, wie Du darauf kommst, die Kinder in dieser Form
zurechtweisen zu dürfen. Vergleichbarer Sachverhalt ungleiche Bewertung?Zitatsonst ist was los :
Berry
ZitatMeine Freundin und Ich wohnen zusammen in einer Wohnung :
Hinweis: Bei einem gemeinsamen Mietvertrag ist das Problem nicht durch Auszug gelöst...ZitatJa ich ziehe zum ersten nächsten Monat aus und habe mich getrennt. :
1. Gemeinsames Hausrecht kann üblicherweise nur gemeinsam (d.h. einvernehmlich) ausgeübt werden.
Ausnahme da, wo eine mutmaßliche Einvernehmlichkeit anzunehmen ist (der randalierende Gast müßte sich auch von nur einem Hauptmieter der Wohnung verweisen lassen, ohne daß es der Anwesenheit und Zustimmung des anderen Hauptmieters bedarf).
2. Eine Nötigung kann man im übrigen auch per Strafantrag anzeigen.
3. Ob eine Nötigung ausnahmsweise dazu führt, daß das Hausrecht auch gegen den Willen des anderen Hausrechtsinhabers ausgeübt werden kann, dürfte zumindest strittig sein. Das lustige ist, wenn man ein Kontaktverbot erwirkt (mittlerweile sprechen ja auch deutsche Gerichte "restraining orders" der Form "darf sich X nicht auf mehr als Y Meter nähern" aus), könnte das faktisch das gemeinsame Hausrecht aushebeln, da der Ex dann faktisch nicht mehr in die Wohnung darf, wenn man selber drin ist.
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