Hausverbot 2 Mieter

17. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
BongGartz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverbot 2 Mieter

Meine Freundin und Ich wohnen zusammen in einer Wohnung mit ihren 4 Kindern, Sie ist noch verheiratet und ich habe Ihrem Mann Hausverbot erteilt. Schriftlich per WhatsApp und per Email an seine Entzugsklinik.Er hat mir vor 1 Woche ca. Gewalt angedroht in Form durch einen Ihrer Söhne er ist 11 Jahre, die hatte mit ein paar Schuhe weggenommen und ich habe gesagt sie sollen die Finger von meinen Sachen lassen sonst ist was los. Er hatte in diesem Moment mit einen der Kinder telefoniert, und sagte zu dem jungen ich könnte mir doch neue Schuhe kaufen meine Familie habe doch genug Geld und wenn ich Theater machen würde, würde er mir eine kopfnuss geben.Nun sind wir aber beide Hauptmieter der Wohnung, und Sie möchte trotzdem das er die Wohnung betritt. Jetzt meine Frage muss ich mir das gefallen lassen?
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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Ja.

Zumindest kannst du dem Mann deiner Freundin nicht den Zutritt verbieten.

Selbstverständlich kannst du dich von deiner Freundin trennen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Selbstverständlich kannst du dich von deiner Freundin trennen.

Nützt aber auch nichts:
Zitat (von BongGartz):
Nun sind wir aber beide Hauptmieter der Wohnung


Er muss sich wenn schon von Freundin und Wohnung trennen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BongGartz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von hiphappy):
Selbstverständlich kannst du dich von deiner Freundin trennen.

Nützt aber auch nichts:
Zitat (von BongGartz):
Nun sind wir aber beide Hauptmieter der Wohnung


Er muss sich wenn schon von Freundin und Wohnung trennen ...

Ohh ok also muß ich jemanden der mich nötigt und mir Gewalt androht, trotzdem in unsere gemeinsame Wohnung lassen?! Ja ich ziehe zum ersten nächsten Monat aus und habe mich getrennt. Danke für die schnellen Antworten

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#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Nein, DU musst ihn natürlich nicht hinein lassen.
Du kannst nur nicht verhindern, dass deine Mitbewohnerin und Mitbesitzerin des Wohnung das tut, denn du hast nicht das alleinige Hausrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von BongGartz):
also muß ich jemanden der mich nötigt und mir Gewalt androht

Von einer Nötigung las ich nichts.
Und die Androhung von Gewalt ist nicht ausreichend um ein Hausverbot gegen den Willen des Mitmieters durchzusetzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BongGartz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von BongGartz):
also muß ich jemanden der mich nötigt und mir Gewalt androht

Von einer Nötigung las ich nichts
dann hab ich das Prinzip der Nötigung falsch verstanden, dachte wenn er mir droht das er mir eine Kopfnuss gibt wenn ich die Kids das nächste mal zurechtweise wäre das Nötigung.

-- Editiert von BongGartz am 17.09.2019 18:14

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von BongGartz):
dachte wenn er mir droht das er mir eine Kopfnuss gibt wenn ich die Kids das nächste mal zurechtweise wäre das Nötigung.


Sind das auch seine Kids? Außerdem sei die Frage erlaubt, wie Du darauf kommst, die Kinder in dieser Form

Zitat (von BongGartz):
sonst ist was los
zurechtweisen zu dürfen. Vergleichbarer Sachverhalt ungleiche Bewertung?

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von BongGartz):
Meine Freundin und Ich wohnen zusammen in einer Wohnung
Zitat (von BongGartz):
Ja ich ziehe zum ersten nächsten Monat aus und habe mich getrennt.
Hinweis: Bei einem gemeinsamen Mietvertrag ist das Problem nicht durch Auszug gelöst...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

1. Gemeinsames Hausrecht kann üblicherweise nur gemeinsam (d.h. einvernehmlich) ausgeübt werden.
Ausnahme da, wo eine mutmaßliche Einvernehmlichkeit anzunehmen ist (der randalierende Gast müßte sich auch von nur einem Hauptmieter der Wohnung verweisen lassen, ohne daß es der Anwesenheit und Zustimmung des anderen Hauptmieters bedarf).

2. Eine Nötigung kann man im übrigen auch per Strafantrag anzeigen.

3. Ob eine Nötigung ausnahmsweise dazu führt, daß das Hausrecht auch gegen den Willen des anderen Hausrechtsinhabers ausgeübt werden kann, dürfte zumindest strittig sein. Das lustige ist, wenn man ein Kontaktverbot erwirkt (mittlerweile sprechen ja auch deutsche Gerichte "restraining orders" der Form "darf sich X nicht auf mehr als Y Meter nähern" aus), könnte das faktisch das gemeinsame Hausrecht aushebeln, da der Ex dann faktisch nicht mehr in die Wohnung darf, wenn man selber drin ist.

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