Nur in teilnehmenden Restaurants

26. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Stefan_123123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)
Nur in teilnehmenden Restaurants


Hallo,

ich war heute beim BurgerKing in Dasing, zwischen München und Augsburg an der A8 zum Essen und wollte dort mit den Gutscheinen aus der BurgerKing App einkaufen. Diese wurden abgelehnt und statt desen wurden eigene um einiges teurere Gutscheine angeboten.

In der App steht nur in teilnehmenden Filialen. Was mich jetzt interessieren wird wie eine Filiale gekennzeichnet werden muss um teilzunehmen oder nicht teilzunehmen, da ich nirgends informationen gefunden habe wer überhaupt an diesen Aktionen teilnimmt. Ich finde das als Verbraucher sehr Fraglich. Wie muss sowas gekennzeichnet werden?

Bei der Frage geht es rein interessehalber darum ob das ganze so in Ordnung ist.
Vielen Dank und allen noch frohe Weihnachten und einen guten Rutsch.

Gruß Stefan

Nur 80 pro Monat
Neu

Darf's noch ne Frage mehr sein?

Sie haben ein Problem, viele Fragen, aber keinen Anwalt?

Mit der Frag-einen-Anwalt.de Flatrate können Sie unbegrenzt Fragen stellen und erhalten bereits in kurzer Zeit ausführliche, leicht verständliche Antworten von unseren Anwälten.
Details anschauen



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Simoff
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 104x hilfreich)

Denkfehler - dir wird ein Rabatt gewährt in einigen Filialen. Der Kunde sollte schlichtweg vorher fragen. Eine Kennzeichnungspflicht mit 10x5 m großen Bannern gibt es nicht. Und natürlich kann man Rabatte einräumen wann und wo man will. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Kannst auch nicht in UK oder USA einlösen, obwohl da nichts von drinsteht als nur in D und nur an Landstraßen und und und

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8088x hilfreich)

Zitat:
In der App steht nur in teilnehmenden Filialen.

Welche Filialen teilnehmen steht da nicht?
Ungewöhnlich.

0x Hilfreiche Antwort

Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Generelle Themen" einen Anwalt fragen
#3
 Von 
Stefan_123123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)


Hallo Danke für die Antworten,

ich will ja auch keine riesen Banner mit Leuchtbuchstaben oder so. Für mich gehören diese Angaben aber aufjedenfall hinzu und müssten aus Transparenzgründen auch irgendwo auffindbar sein. Da dadurch der Käufer prinzipiel beeinflusst wird. Hätte ja anders auch wo anders hinfahren können. Dies wird auch in dem nachfolgendem Beitrag erklärt. Ein kurzer Zitat daraus.

Zitat:
Doch auch mit dem Motto „Was der Kunde nicht weiß..." setzt ein Anbieter aufs falsche Pferd. § 5 a II UWG , der unter anderem der Durchsetzung des Transparenzgebotes dient, schiebt der Irreführung durch Verschwiegen von Bedingungen einen Riegel vor: Hiernach handelt unlauter, wer die Entscheidungsfreiheit von Verbrauchern dadurch beeinflusst, dass er eine Information vorenthält, die im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich der Beschränkungen des Kommunikationsmittels wesentlich ist. Wer also für die Kaufentscheidung wesentliche Informationen schlicht weglässt, führt ebenfalls in die Irre.

https://www.it-recht-kanzlei.de/werbung-mit-rabatten-faq.html#abschnitt_9

Was mich ja eigentlich interessiert ist ob es hierbei nicht doch eine gewisse Kennzeichnungspflicht gibt. Sonst könnte man ja auch Gutscheine erstellen der dann in gar keiner Filliale gültig ist.

@altona01: Ich lasse mich da gerne etwas besseren belehren aber ich finde in der App oder sogar bei BurgerKing keine einzige Information wer daran teilnimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(693 Beiträge, 458x hilfreich)

das Problem ist doch, das Burger King Filiale nicht gleich Burger King Filiale ist, sondern viele als Franchises betrieben werden und somit unabhängig voneinander sind.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.289 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.137 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen