Hallo,
ich war heute beim BurgerKing in Dasing, zwischen München und Augsburg an der A8 zum Essen und wollte dort mit den Gutscheinen aus der BurgerKing App einkaufen. Diese wurden abgelehnt und statt desen wurden eigene um einiges teurere Gutscheine angeboten.
In der App steht nur in teilnehmenden Filialen. Was mich jetzt interessieren wird wie eine Filiale gekennzeichnet werden muss um teilzunehmen oder nicht teilzunehmen, da ich nirgends informationen gefunden habe wer überhaupt an diesen Aktionen teilnimmt. Ich finde das als Verbraucher sehr Fraglich. Wie muss sowas gekennzeichnet werden?
Bei der Frage geht es rein interessehalber darum ob das ganze so in Ordnung ist.
Vielen Dank und allen noch frohe Weihnachten und einen guten Rutsch.
Gruß Stefan
Nur in teilnehmenden Restaurants
Denkfehler - dir wird ein Rabatt gewährt in einigen Filialen. Der Kunde sollte schlichtweg vorher fragen. Eine Kennzeichnungspflicht mit 10x5 m großen Bannern gibt es nicht. Und natürlich kann man Rabatte einräumen wann und wo man will. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Kannst auch nicht in UK oder USA einlösen, obwohl da nichts von drinsteht als nur in D und nur an Landstraßen und und und
Zitat:In der App steht nur in teilnehmenden Filialen.
Welche Filialen teilnehmen steht da nicht?
Ungewöhnlich.
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Hallo Danke für die Antworten,
ich will ja auch keine riesen Banner mit Leuchtbuchstaben oder so. Für mich gehören diese Angaben aber aufjedenfall hinzu und müssten aus Transparenzgründen auch irgendwo auffindbar sein. Da dadurch der Käufer prinzipiel beeinflusst wird. Hätte ja anders auch wo anders hinfahren können. Dies wird auch in dem nachfolgendem Beitrag erklärt. Ein kurzer Zitat daraus.
Zitat:Doch auch mit dem Motto „Was der Kunde nicht weiß..." setzt ein Anbieter aufs falsche Pferd. § 5 a II UWG , der unter anderem der Durchsetzung des Transparenzgebotes dient, schiebt der Irreführung durch Verschwiegen von Bedingungen einen Riegel vor: Hiernach handelt unlauter, wer die Entscheidungsfreiheit von Verbrauchern dadurch beeinflusst, dass er eine Information vorenthält, die im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich der Beschränkungen des Kommunikationsmittels wesentlich ist. Wer also für die Kaufentscheidung wesentliche Informationen schlicht weglässt, führt ebenfalls in die Irre.
https://www.it-recht-kanzlei.de/werbung-mit-rabatten-faq.html#abschnitt_9
Was mich ja eigentlich interessiert ist ob es hierbei nicht doch eine gewisse Kennzeichnungspflicht gibt. Sonst könnte man ja auch Gutscheine erstellen der dann in gar keiner Filliale gültig ist.
@altona01: Ich lasse mich da gerne etwas besseren belehren aber ich finde in der App oder sogar bei BurgerKing keine einzige Information wer daran teilnimmt.
das Problem ist doch, das Burger King Filiale nicht gleich Burger King Filiale ist, sondern viele als Franchises betrieben werden und somit unabhängig voneinander sind.
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