Hallo,
wenn man hauptberuflich Student ist und nebenbei arbeiten möchte gibt es oft Werkstudentenstellen, die eine 20/h Grenze vorsehen und sozialversicherungs- und steuerbefreit sind.
Nun gibt es aber auch ganz normale Teilzeitstellen, die eine Stundenanzahl von 20 Stunden/Woche vorsehen und nicht extra für Studenten geschaffen sind, somit sind diese dann auch nicht steuerfreit etc..
Gelte ich noch als hauptberuflicher Student, wenn ich mich für eine solche Teilzeitstelle und nicht für eine Werkstudentenstelle entscheide (z.B. aufgrund der viel höheren Vergütung -> höheres Netto, als beim Werkstudentenjob) ?
Falls ja, könnte man neben dem hauptberuflichen Studium 20h arbeiten und weiterhin von Kindergeld und den studentischen KV-Beiträgen profitieren, so wie es bei einer Werkstudentenstelle ebenfalls der Fall ist.
Vielen Dank im Voraus!
VG
Student und teilzeit arbeiten, aber nicht als Werkstudent
Zitatwenn man hauptberuflich Student ist :
.. hat man die Sache mit dem Studium nicht wirklich verstanden ...
ZitatNun gibt es aber auch ganz normale Teilzeitstellen, die eine Stundenanzahl von 20 Stunden/Woche vorsehen und nicht extra für Studenten geschaffen sind, somit sind diese dann auch nicht steuerfreit etc.. :
Das ist so nicht korrekt.
Bei Mini-Jobs zahlt der Student auch keine Abgaben, bei Mini-Jobs entsprechend reduzierte Anteile.
Jeder Job bis zu 20 h kann von Werkstudenten ausgeführt werden - es gibt keinerlei Erfordernis, die Stelle "extra dafür zu schaffen". Im Übrigen wäre jeder AG dämlich, wenn er die Stelle anders abrechnen würde - so spart er nämlich einen Teil der SV-Beiträge. Und der Werkstudent auch - der " höhere Nettolohn" existiert nur in Ihrer Phantasie... Und wieso Sie doppelt KV-Beiträge zahlen wollen, erschließt sich mir auch nicht - denn in Ihrem Modell zahlen Sie den AN-Beitrag UND den studentischen Beitrag obendrein... Kindergeld bekämen Sie übrigens weiterhin, aber das bekämen Sie auch bei einer Vollzeitstelle, wenn Sie "nebenher" eingeschrieben sind. "Steuerbefreit" sind Werkstudentenstellen im Übrigen keineswegs, nur teilweise SV-befreit.
-- Editiert von User am 16. Januar 2024 22:12
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ZitatUnd der Werkstudent auch - der " höhere Nettolohn" existiert nur in Ihrer Phantasie... :
Ist das so? In der Regel verdienen Werkstudenten irgendwas zwischen 12 und 17 Euro, gehen wir nun von 17€/h aus, hat man ein Brutto von 17.680€ bei 20h / Woche und das ohne Urlaub (als 52 Wochen / Jahr).
Nun gibt es aber auch Teilzeitstellen mit 20h/Woche, die einen Bruttolohn von 30.000€ im Jahr haben. Meines Wissens gehen davon folgende Abgaben ab:
Brutto: 30.000
- 67,92 € Lohnsteuer (Steuerklasse 1 - Steuerfreibetrag ~11.000€)
- 2.790€ RV
- 390€ Arbeitslosenversicherung
- 2.445€ Krankenversicherung
- 510 € Pflegeversicherung
Summe Sozialabgaben: 6.135€
Netto: 23.797,08€
Dies sagt zumindest der Brutto-Netto-Rechner.
Zitatdenn in Ihrem Modell zahlen Sie den AN-Beitrag UND den studentischen Beitrag obendrein :
Wieso ist das so? Als Werkstudent zahlt man ganz normal den Beitragssatz für Studenten ~ 130€/Monat. Wieso sollte man als Teilzeitarbeitnehmer doppelt zahlen müssen?
-- Editiert von User am 16. Januar 2024 22:33
Ein Werkstudent mit 30.000 Euro pro Monat wäre immer noch Werkstudent, wenn er nur 20 h pro Woche arbeitet. Ich wüsste bloß nicht, warum jemand einen Menschen ohne Abschluss für einen solch hohen Lohn einstellen sollte. Zur Krankenversicherung: SIE sind derjenige, der hier meint, sämtliche Sozialabgaben zahlen zu wollen UND dann möchten Sie noch in der studentischen KV sein. Praktisch ist das natürlich nicht so - aber da Sie nicht begreifen, dass ein Student mit max. 20/h pro Woche IMMER ein Werkstudent ist, werden Sie das wohl nicht verstehen...
Was den Brutto-Netto-Rechner anbelangt, so darf man nicht einfach den Grundfreibetrag abziehen, weswegen bei Ihnen ein falsches Ergebnis rauskam - die Steuer ist viel zu niedrig angesetzt.
hat man ein Brutto von 17.680€ bei 20h / Woche und das ohne Urlaub (als 52 Wochen / Jahr). Werkstudenten haben selbstverständlich ein Recht auf bezahlten Urlaub, genau wie jeder andere Arbeitnehmer, und übrigens auch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
-- Editiert von User am 18. Januar 2024 16:19
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