Sind das Personen, die Unterhalt von mir bekommen, oder sind das auch Personen die bei mir im Haushalt leben. Also Kinder, Ehepartner...?
Mfg
Jörg
Was sind unterhaltspflichtige Personen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das kommt darauf an.
Im Prinzip ist jeder irgendwie unterhaltspflichtig.
Wer als unterhaltspflichtige Person gilt, ist also abhängig davon, wer den Unterhalt erhalten soll.
Bezüglich Eures Kindes sind Du und Dein Ehepartner die unterhaltspflichtigen Personen. U.U. können auch noch die Großeltern des Kindes dazu zählen.
Bezüglich Deiner Ehefrau sind Du und die Kinder unterhaltspflichtig. Eventuell sind auch noch die Eltern Deiner Frau ihr gegenüber unterhaltspflichtig.
Die Frage kann man also nur aus dem Zusammenhang heraus beantworten.
Als unterhaltspflichtige Personen gelten diejenigen, die nach dem Gesetz verpflichtet sind, Unterhalt zu leisten. Das gilt erst einmal unabhängig davon, ob sie auch dazu in der Lage sind.
Danke für die Antwort.
Es geht um die Lohnpfändungstabellen.
Was verstehe ich da unter unterhaltspflichtigen Personen?
Sind das Kinder, die Unterhalt von mir beziehen, oder auch Kinder, die ich in meinem Haushalt eben unterhalte.
Mfg
Jörg Heinle
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Es geht um die Lohnpfändungstabellen.
Was verstehe ich da unter unterhaltspflichtigen Personen?
Du meinst nicht unterhaltspflichtige
Personen, sondern unterhaltsberechtigte
?!
In diesem Fall sind das sowohl die Kinder die Unterhalt von Dir bekommen und nicht in Deinem Haushalt leben, als auch die, die in Deinem Haushalt leben. Auch Deine Ehefrau zählt dazu.
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Achso!
Da hat mich die Tabelle mit unterhaltspflicht & -berechtigt wohl durcheinandergebracht.
Danke für die Antwort!
Das hat mir weitergeholfen.
Also mit Lst.-Kl. III und 2,5 Kinder sind das 3, richtig?
Mfg
Jörg
Hab da auch mal ne frage zu.
Bei mir steht auch eine Lohnpfändung an.
In meinem Haushalt leben neben mir noch meine frau,
meine alleinerziehende 19 jährige tochter und deren sohn, mein altester sohn der ich der ausbildung ist und noch 2 jüngere söhne. allso insgesammt 7 personen.
nun meine frage:
Meine Tochter die auch alg2 bekommt und Kindergeld für ihren sohn , zählt sie auch noch unter unnterhaltsberechtiter? und wie sieht es aus, wenn sie in ein paar wochen in eine andere wohnung zieht? kann ich sie dann auch noch als unterhaltsberechtigter mit aufführen? Wenn ja, wo bekomme ich für sie eine bescheinigung fürs Finazamt( Wegen eintragung auf steuerkarte) her?
Danke für eure antworten im voraus
toto
Woraus sollte sich eine Unterhaltspflicht für Deine Tochter ergeben?
Vorrangig ist für sie der Vater des Sohnes unterhaltspflichtig.
Wenn sie sich nicht in Ausbildung befindet, dann besteht von deiner Seite keine gesetzliche Unterhaltspflicht und somit auch kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag.
Vater ist Rentner,sein 24 Jähriger Sohn lebt noch bei ihm Zuhause.Er geht nicht Arbeiten,bezieht keinerlei Geld von Irgendwoher.Ist sein Sohn unterhaltspflichtig?
Hallo,
ich hätte zu dem selben Thema auch eine Frage. Es steht ebenfalls eine Lohpfändung an bei mir, in meinem Haushalt leben meine Frau, und meine Mutter die nur eine Witwenrente von 500 Euro bekommt. Meine Frau ist Imigrantin und noch nicht in der Lage einer Arbeit nach zugehen. Wer zählt hier als Unterhaltsberechtigt?
Und jetzt?
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