Moin,
mir ist vorhin etwas Dummes passiert. Ich wollte tanken, aber die Zapfsäule funktionierte nicht. Ich ließ die Pistole im Tankstutzen im Auto stecken und ging in die Tankstelle rein um dem Mitarbeiter bescheid zu sagen dass die Säule defekt ist.
Er meinte ich soll dann an eine andere Säule fahren.
Habe ich dann auch gemacht, habe dann leider vergessen, dass die Pistole noch im Auto steckte. Diese ist dann vom Schlauch abgerissen.
Der Tankstellenmitarbeiter hat daraufhin die Polizei angerufen. Die haben uns ein Aktenzeichen gegeben und ich habe dem Mitarbeiter meine Personalien gegeben. Der Polizist meinte der Tankstellenpächter wird dann wohl auf mich zu kommen wegen der Kosten, konnte mir aber auch nicht sagen, ob und durch welche Versicherung der Schaden gedeckt ist...
Kann mir da jemand weiterhelfen? Eventuell Privathaftpflicht? Oder KFZ-Haftpflicht? Oder muss ich das selber zahlen?
Vielen Dank schon mal
Manuel Schweiger
Zapfsäulenpistole beschädigt - Zahlt die Haftpflicht
15. Dezember 2017
Thema abonnieren
Frage vom 15. Dezember 2017 | 19:31
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zapfsäulenpistole beschädigt - Zahlt die Haftpflicht
#1
Antwort vom 15. Dezember 2017 | 20:46
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2388x hilfreich)
Die KFZ Haftpflicht ist dafür zuständig.
#2
Antwort vom 15. Dezember 2017 | 21:57
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41024x hilfreich)
ZitatOder KFZ-Haftpflicht? :
Genau die
Man kann auch selbst zahlen, dann erhöht sich der Beitrag nicht. Kommt darauf an, was günstiger kiommt.
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#3
Antwort vom 15. Dezember 2017 | 22:21
Von
Status: Wissender (14662 Beiträge, 4512x hilfreich)
Hallo,
für den geschilderten Fall stimme ich zu, eindeutig KFZ-Haftpflicht (weil es beim Fahren passiert ist).
Wenn es hingegen nur beim Tanken gewesen wäre (Pistole fallen gelassen, Schlauch überdehnt oder was man sonst noch so alles machen könnte), dann wäre es schon diskutabel welche Versicherung da haftet.
Kenne ich, sowas kommt wenn man von der Routine abweicht.Zitat:Habe ich dann auch gemacht, habe dann leider vergessen, dass die Pistole noch im Auto steckte. Diese ist dann vom Schlauch abgerissen.
Mir ist mal folgendes passiert (auch beim Tanken): Ich hatte nur genau 50 Euro dabei, und natürlich - Murphys Gesetz - standen dann 50,10 Euro auf der Anzeige. Ich dann sofort ins Auto und Kleingeld gesucht, da liegt ja manchmal irgendwo ne' Münze rum, aber nichts gefunden. Also an die Kasse und gebeichtet, dort hieß es "kein Problem, zahlen sie halt beim nächsten mal"; Glück gehabt (war aber auch meine Stammtankstelle, man kennt sich).
Aber - und jetzt kommst - beim wegfahren hab' ich nicht bemerkt, dass ich den Tankdeckel in der Hektik noch nicht wieder aufgeschraubt hatte. Nach länger Fahrt spricht mich jemand an und fragt, ob das denn normal sei da hinten (bei meinem Fahrzeug kann man den Deckel auf die Klappe stecken, und da war er auch noch, wieder Glück gehabt).
Gelernt hab' ich aber daraus, dass man besonders wenn man abgelenkt wird ganz genau auf alles achten muss was man sonst schon fast intuitiv macht.
Stefan
PS: Sorry für die Offtopic-Story, aber ich dachte es passt ganz schön, außerdem ist die Frage ja beantwortet, dann kann man ja sicher noch ein bisschen Quatschen.
#4
Antwort vom 15. Dezember 2017 | 23:41
Von
Status: Schlichter (7421 Beiträge, 3096x hilfreich)
Ich hab mal ne Thermosflasche mit Glaseinsatz und voller Kaffee auf dem Dach vergessen und bin losgefahren. Die zerplatzte mit einem solchen Knall, dass ich dachte, jemand hätte auf mich geschossen
#5
Antwort vom 16. Dezember 2017 | 12:57
Von
Status: Senior-Partner (6881 Beiträge, 1585x hilfreich)
ZitatHallo, :
für den geschilderten Fall stimme ich zu, eindeutig KFZ-Haftpflicht (weil es beim Fahren passiert ist).
Wenn es hingegen nur beim Tanken gewesen wäre (Pistole fallen gelassen, Schlauch überdehnt oder was man sonst noch so alles machen könnte), dann wäre es schon diskutabel welche Versicherung da haftet.
Die KFZ-Haftpflicht zahlt nicht nur für Schäden, die beim Fahren eines KFZ verursacht werden, sondern für alle Schäden, die sich aus dem Betrieb eines KFZ ergeben, dazu gehört auch das Tanken. Die KFZ-Haftpflicht zahlt sogar, wenn einem beim Beladen des Autos auf dem Supermarktparkplatz plötzlich der Einkaufswagen selbständig macht und gegen ein fremdes Auto rollt und dieses beschädigt. Auch das steht nämlich im Zusammenhang mit dem Betrieb des KFZ.
#6
Antwort vom 16. Dezember 2017 | 18:53
Von
Status: Wissender (14662 Beiträge, 4512x hilfreich)
Hallo,
Das ist mir bewusst. Trotzdem ist es nicht klar abzugrenzen, wo die sogenannte "Benzinklausel" beginnt und endet.Zitat:Die KFZ-Haftpflicht zahlt nicht nur für Schäden, die beim Fahren eines KFZ verursacht werden, sondern für alle Schäden, die sich aus dem Betrieb eines KFZ ergeben, dazu gehört auch das Tanken.
Geh' nur mal einen Schritt weiter: Du stößt beim Bezahlen in der Tankstelle ein Regal um. Zahlt das die KFZ-Haftpflicht? (nein, tut sie nicht)
Stefan
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