Hallo allesamt
Private Arbeitsleistung bei Hilfe zur Renovierung nachträglich einfordern auf Grund Beendigung der Lebensgemeinschaft.
Hat dazu jemand evtl. konkrete Ideen ?
Überhaupt möglich ?
Vorab ein Dankeschön
eigene Arbeitsleistung geldlich nachfordern
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Das kommt drauf an. Davon ausgehend, dass insoweit kein Vertrag zustande gekommen ist, eher problematisch, vorsichtig formuliert. Außerdem, wie will man eine Arbeitsleistung, die bereits erfolgt ist, rückwirkend einfordern? Man meint wohl Schadensersatz; aber dafür fehlt mir jedwede Rechtsgrundlage.
wirdwerden
Hallo wirdwerden
Das ist schon hilfreich
Da ich diesbezüglich emotional ziemlich angeheizt bin habe ich grad nicht mehr den ruhigen Blick zur Sache
Ich danke ihnen/dir
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ja. Lass es sein.ZitatHat dazu jemand evtl. konkrete Ideen ? :
ZitatHat dazu jemand evtl. konkrete Ideen ? :
Das ist kein guter Weg um Enttäuschung und Rache auszuleben.
ZitatÜberhaupt möglich ? :
In der Regel nicht.
Wenn es aufwendige Renovierungen waren, kann man diese doch per Foto nachweisen, dazu werden keine Verträge benötigt. Allerdings sollte auch die Gegenseite es so sehen. Wird etwas abgestritten, dann ist es zwecklos.
Und kleinere Arbeiten gehörten wohl zum Alltag.
Auch die Kosten aufwändiger Renovierungen können nur dann verlangt werden, wenn eine entsprechende Grundlage da ist; das wäre ein Vertrag.
wirdwerden
ZitatPrivate Arbeitsleistung bei Hilfe zur Renovierung nachträglich einfordern auf Grund Beendigung der Lebensgemeinschaft. :
Also: es soll eine "private Arbeitsleistung" (z.B. Tapezieren, Streichen o.ä.) nachträglich eingefordert werden?
Nachträglich zu was?
Und der Grund für die Nachforderung soll die Beendigung einer "Lebensgemeinschaft" sein?
Damit ist vermutlich (?) weder eine Ehe noch eine eingetragene Lebenspartnerschaft gemeint - insofern gibt es überhaupt keine Grundlage für irgendwelche Ansprüche, es sei denn, man hätte die vorher mal ausdrücklich so vereinbart.
Zitat:Hat dazu jemand evtl. konkrete Ideen ?
Die Sachlage erstmal verständlich beschreiben?
Zitat:Überhaupt möglich ?
Wenn man wüsste, was genau denn überhaupt beansprucht wird, könnte man die Frage eventuell beantworten...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
7 Antworten