eigene Arbeitsleistung geldlich nachfordern

24. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Bubl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
eigene Arbeitsleistung geldlich nachfordern

Hallo allesamt
Private Arbeitsleistung bei Hilfe zur Renovierung nachträglich einfordern auf Grund Beendigung der Lebensgemeinschaft.
Hat dazu jemand evtl. konkrete Ideen ?
Überhaupt möglich ?
Vorab ein Dankeschön

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40510 Beiträge, 14366x hilfreich)

Das kommt drauf an. Davon ausgehend, dass insoweit kein Vertrag zustande gekommen ist, eher problematisch, vorsichtig formuliert. Außerdem, wie will man eine Arbeitsleistung, die bereits erfolgt ist, rückwirkend einfordern? Man meint wohl Schadensersatz; aber dafür fehlt mir jedwede Rechtsgrundlage.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bubl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo wirdwerden
Das ist schon hilfreich
Da ich diesbezüglich emotional ziemlich angeheizt bin habe ich grad nicht mehr den ruhigen Blick zur Sache
Ich danke ihnen/dir

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36469 Beiträge, 6150x hilfreich)

Zitat (von Bubl):
Hat dazu jemand evtl. konkrete Ideen ?
Ja. Lass es sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128176 Beiträge, 40942x hilfreich)

Zitat (von Bubl):
Hat dazu jemand evtl. konkrete Ideen ?

Das ist kein guter Weg um Enttäuschung und Rache auszuleben.



Zitat (von Bubl):
Überhaupt möglich ?

In der Regel nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3978 Beiträge, 639x hilfreich)

Wenn es aufwendige Renovierungen waren, kann man diese doch per Foto nachweisen, dazu werden keine Verträge benötigt. Allerdings sollte auch die Gegenseite es so sehen. Wird etwas abgestritten, dann ist es zwecklos.
Und kleinere Arbeiten gehörten wohl zum Alltag.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40510 Beiträge, 14366x hilfreich)

Auch die Kosten aufwändiger Renovierungen können nur dann verlangt werden, wenn eine entsprechende Grundlage da ist; das wäre ein Vertrag.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6772 Beiträge, 1573x hilfreich)

Zitat (von Bubl):
Private Arbeitsleistung bei Hilfe zur Renovierung nachträglich einfordern auf Grund Beendigung der Lebensgemeinschaft.

Also: es soll eine "private Arbeitsleistung" (z.B. Tapezieren, Streichen o.ä.) nachträglich eingefordert werden?

Nachträglich zu was?

Und der Grund für die Nachforderung soll die Beendigung einer "Lebensgemeinschaft" sein?

Damit ist vermutlich (?) weder eine Ehe noch eine eingetragene Lebenspartnerschaft gemeint - insofern gibt es überhaupt keine Grundlage für irgendwelche Ansprüche, es sei denn, man hätte die vorher mal ausdrücklich so vereinbart.
Zitat:
Hat dazu jemand evtl. konkrete Ideen ?

Die Sachlage erstmal verständlich beschreiben?
Zitat:
Überhaupt möglich ?

Wenn man wüsste, was genau denn überhaupt beansprucht wird, könnte man die Frage eventuell beantworten...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

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