Hallo,
hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Ich habe mehrere Fragen zur Partnerschaftsgesellschaft.
Laut § 2, Absatz 1 des PartGG
muss der Name der Gesellschaft mindestens ein Namen eines Partners, den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" haben.
Jetzt hab ich mal ein bisschen herumgeforscht und bin auf ein Urteil des Bundesgerichtshof mit dem Aktenzeichen
"<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2062/01" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 11.03.2004 - I ZR 62/01: "Partnerschafts-Kurzbezeichnung"; Zulässigkeit der Aufnahme einer...">I ZR 62/01</a>" gestoßen. Bei dem festgelegt wurde, dass nach "PartGG § 2
: Die Aufnahme einer Phantasiebezeichnung in den Namen einer Partnerschaft verstößt nicht gegen § 2 PartGG
."
Dies ist aber ein Fall für eine Partnerschaft von Rechtsanwälten.
Ist dieses Urteil auch auf eine Partnerschaft für Grafiker, Designer und Gestalter anwendbar? Also wenn sich zwei Designer zu einer Partnerschaft zusammentun und ein Phantasienamen ihrer Partnerschaft ohne Zusätze wählen, wird dies auch vom Partnerschaftsregister akzeptiert oder gibt es da Probleme?? Denn der Name mit Zusatz "und Partner" im Bereich der grafischen Diensleistung schreckt sehr viele Kunden ab.
Ist eine Partneschaft auch möglich wenn einer der beiden Partner nebenberuflich beteiligt ist und der zweite Hauptberuflich? Da jeder nach seinen Einnahmen steuerlich berechnet wird, sollte das doch möglich sein.
Trägt das Finanzamt die gemeldete Partnerschaft in das Partnerschaftsregister ein oder müssen das die beteiligten Partner selbst tun? Wie ist der genaue Weg den man gehen muss?
Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe.
Name einer Partnerschaftsgesellschaft
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
Ist dieses Urteil auch auf eine Partnerschaft für Grafiker, Designer und Gestalter anwendbar? Also wenn sich zwei Designer zu einer Partnerschaft zusammentun und ein Phantasienamen ihrer Partnerschaft ohne Zusätze wählen, wird dies auch vom Partnerschaftsregister akzeptiert oder gibt es da Probleme??
Dies dürfte m.E. Probleme geben.
Das von Ihnen zitierte BGH-Urteil sagt z.B.:
"Eine Irreführung sei weder durch die zusätzliche Verwendung der Kurzbezeichnung "artax" schlechthin noch durch deren Verwendung im Namen der Partnerschaft zu befürchten, da die dort tätigen Rechtsanwälte und Steuerberater nicht nur mit ihren Berufsbezeichnungen aufgeführt, sondern zusätzlich namentlich benannt seien ."
quote:
Ist eine Partneschaft auch möglich wenn einer der beiden Partner nebenberuflich beteiligt ist und der zweite Hauptberuflich?
Ja
quote:
Trägt das Finanzamt die gemeldete Partnerschaft in das Partnerschaftsregister ein oder müssen das die beteiligten Partner selbst tun? Wie ist der genaue Weg den man gehen muss?
FA??? Nein!!!
http://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmen-anmelden/partnerschaftsregister/
-----------------
""
Du hast da was falsch verstanden.
Die Aufnahme einer Phantasiebezeichnung in den Namen einer Partnerschaft bedeitet nicht, das der Name einer Partnerschaftsgesellschaft nur aus einer Phantasiebezeichnung bestehen darf.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Also ist diese Ausführung z.B. "deireArt - Fotograf Mayer & Müller Partnergesellschaft" oder "deireArt - Fotograf Mayer & Partner" pflicht?
Und diese Ausführung "deireArt Partnergesellschaft" wäre nicht möglich?
Wenn erstens Pflicht ist, gibt es gesetzlichen Ausnahmen?
Bei der Geschäftsausstattung ist klar, muss die komplette Bezeichnung aufgeführt werden.
Wäre auf Imagebroschüren (außer Impressum), Werbeflyern, Plakate und Werbeartikeln das Logo "deireArt" legitim?
Ist bei der Anmeldung ins Partnerschaftsregister ein Notar notwendig oder ist eine Durchführung auch ohne möglich?
Welche Folgen würden entstehen, wenn kein Notar hinzugezogen wird?
http://www.ifb.uni-erlangen.de/fileadmin/ifb/doc/publikationen/gruendungsinfos/04_partnerschaftsgesellschaft.pdf
www.ag-essen.nrw.de/.../Erstanmeldung_zum_Partnerschaftsregister.pdf
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen