Hallo,
ich würde gerne mal wissen, ob man als Schulder das Recht hat, von einem Gerichtsvollzieher eine Kosten- / Gebührenaufstellung zu verlangen?
Manche Gerichtsvollzieher benehmen sich wie gierige "Heuschrecken". So - dann bekomme ich 34,60 Euro von Ihnen für meine Tätigkeit.
Da macht man erst einmal dicke Augen und auf die Nachfrage wo für kommt die Antwort - "Für meine Dienste."
Daher meine Frage: Ist es rechtens, dass ich erst bezahle, wenn der Gerichtsvollzieher mir eine vollständige und detailierte Kosten-/Gebührenaufstellung ausgehändigt hat?
Gruß
Daniel
Kosten für Gerichtsvollzieher
9. Juli 2007
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Frage vom 9. Juli 2007 | 19:48
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 5x hilfreich)
Kosten für Gerichtsvollzieher
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#1
Antwort vom 9. Juli 2007 | 20:28
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Ich hab die bislang immer erhalten. Allerdings wollte der GV bislang auch noch nie bei mir pfänden...
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