Kosten für Gerichtsvollzieher

9. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Tazidus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Kosten für Gerichtsvollzieher

Hallo,

ich würde gerne mal wissen, ob man als Schulder das Recht hat, von einem Gerichtsvollzieher eine Kosten- / Gebührenaufstellung zu verlangen?

Manche Gerichtsvollzieher benehmen sich wie gierige "Heuschrecken". So - dann bekomme ich 34,60 Euro von Ihnen für meine Tätigkeit.

Da macht man erst einmal dicke Augen und auf die Nachfrage wo für kommt die Antwort - "Für meine Dienste."

Daher meine Frage: Ist es rechtens, dass ich erst bezahle, wenn der Gerichtsvollzieher mir eine vollständige und detailierte Kosten-/Gebührenaufstellung ausgehändigt hat?

Gruß
Daniel

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich hab die bislang immer erhalten. Allerdings wollte der GV bislang auch noch nie bei mir pfänden...

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