Gerichtsvollzieher - Welche Kosten sind gerechtfertigt?

17. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.02.2024 16:23:21
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 38x hilfreich)
Gerichtsvollzieher - Welche Kosten sind gerechtfertigt?

Servus,

ich hatte gerade einen Gerichtsvollzieher bei mir Zuhause. Es geht sich um einer Forderung der Stadt XY gegen mich, wegen nicht bezahlter KFZ Steuer. Zum Einen habe ich meine Steuer schon immer bezahlt, zu 99,99% auch diese. Was mir aber gerade den Hosenboden auszieht sind die Kosten, die diese Stadt haben möchte. 384,80,-, davon 30,- Steuer 2 x 140 Euro Versäumniszuschläge, dann Kosten für den GV, Kosten für die Nachforschung. Ich bin aber ganz normal umgezogen. Autos abgemeldet, umgezogen, Nachsendeauftrag bei der Post gemacht und eine Ab und Anmeldung in meiner neuen Gemeinde getätigt. Also alles so, wie es der Gesetzgeber von seinen Leuten verlangt.

1) Warum also die Kosten für die Nachforschung, obwohl ich nie unangemeldet verzogen bin?

2) Gibt es nicht ein Gesetz, was so hohe Kosten für die Versäumnis verbietet? Warum muss sich die Stadt da nicht dran halten und Inkasso Dienste dürfen sowas nicht?

3) Warum darf die Stadt einfach einen GV bestellen, ohne mir nur ein Mal eine Mahnung zugeschickt zu haben? Müssen die da nicht normalerweise einen Rechtsweg einhalten?

4) Sind die Kosten überhaupt gerechtfertigt? Falls Nein, welche sind gerechtfertigt?


Schon mal ein Dankeschön von mir :)


MfG

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

1) Gläubiger fragen

2) Wo ist denn da ein Inkasso-Dienst involviert?
140€ Säumnis und das zweimal klingt aber in der Tat einfach nur absurd hoch.
Aber wie hoch das nun endgültig sein darf, weiß ich nicht.
Ich würde aber mal den Gläubiger nach der Rechtsgrundlage befragen.

3) Frage man den Gläubiger

4) Siehe 2.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12302.02.2024 16:23:21
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 38x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

2) Wo ist denn da ein Inkasso-Dienst involviert?


Inkassodienst ist keiner involviert. Ich habe jetzt einfach mal den Gerichtsvollzieher mit einem Inkassounternehmen gleichgesetzt, da es kein passendes Forum für Gerichtsvollzieher gibt und beide ja einen ähnlichen Auftrag besitzen. :)


MfG

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
und beide ja einen ähnlichen Auftrag besitzen

Nicht mal ansatzweise.

Der Gerichtsvollzieher oder Vollzugsbeamte ist etwas völlig anderes als ein stinknormales privates Inkassounternehmen.

Zur Höhe der Säumniszuschläge sind vor allem die Vorschriften interessant. Ggf. auf Ebene des Bundeslandes oder Kreises oder der Stadt. Auf welcher Ebene da bei der KFZ-Steuer die gültigen Säumniszuschläge definiert sind, weiß ich nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat:
1) Warum also die Kosten für die Nachforschung, obwohl ich nie unangemeldet verzogen bin?

Wie sind die denn genau bezeichnet?



Zitat:
2) Gibt es nicht ein Gesetz, was so hohe Kosten für die Versäumnis verbietet? Warum muss sich die Stadt da nicht dran halten und Inkasso Dienste dürfen sowas nicht?

Nö, eher eines das die erlaubt. Nämlich die betreffende Gesetzgebung zur KfZ-Steuer.



Zitat:
3) Warum darf die Stadt einfach einen GV bestellen, ohne mir nur ein Mal eine Mahnung zugeschickt zu haben? Müssen die da nicht normalerweise einen Rechtsweg einhalten?

Das ist der Rechtsweg.
Die Steuer war fällig, Verzug tritt automatisch ein.



Zitat:
4) Sind die Kosten überhaupt gerechtfertigt? Falls Nein, welche sind gerechtfertigt?

Welche sind denn im Detail entstanden?



Zitat:
zu 99,99% auch diese.

Einfach 100% draus machen? Wäre doch die einfachste Lösung ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Vigilante):
Servus,
ich hatte gerade einen Gerichtsvollzieher bei mir Zuhause. Es geht sich um einer Forderung der Stadt XY gegen mich, wegen nicht bezahlter KFZ Steuer.


Die Forderung kommt nicht von der Stadt, sondern von dem für dich zuständigen Hauptzollamt, welches für die Erhebung und den Einzug der Steuern zuständig ist.

Die Finanzkasse der Stadt wurde nur mit dem Eintreiben der offenen Forderung beauftragt, deshalb kam der GV bzw. Bevollmächtige der Stadtkasse in deren Auftrag zu dir.


Zitat:
Autos abgemeldet, umgezogen,
eine Ab und Anmeldung in meiner neuen Gemeinde getätigt.


Du hast also zwei Autos gehabt und abgemeldet? Dann dürften die 2x Versäumniszuschläge gerechtfertigt sein, wenn es eine Nachzahlung für beide Autos gab.


Zitat:
1) Warum also die Kosten für die Nachforschung, obwohl ich nie unangemeldet verzogen bin?


Weil die Zollbehörde die Fahrzeugdaten von der Zulassungsstelle bekommt und die hatten nur die Daten zum Zeitpunkt der Abmeldung. Beide Behörden haben keinen automatischen Zugriff auf die Daten der Meldeämter, daher die Nachforschung.


Zitat:
3) Warum darf die Stadt einfach einen GV bestellen, ohne mir nur ein Mal eine Mahnung zugeschickt zu haben? Müssen die da nicht normalerweise einen Rechtsweg einhalten?


Weil die keine Mahnung verschicken brauchten. Es sollte ein Steuerbescheid vom Hauptzollamt geschickt worden sein, aber auch nur, wenn du denen kein Lastschriftmandat gegeben hast. Wahrscheinlich für die anteiligen Steuern im neuen Steuerjahr, wenn deine Abmeldung zufällig kurz nach Ablauf desselben geschah. Warum du den bei nicht erteiltem Lastschriftmandat trotz Nachsendeauftrag nicht erhalten hast, können wir nicht wissen.

Wenn du dir darüber Klarheit verschaffen willst, musst du dich an das zuständige Hauptzollamt wenden. Die Kontaktdaten findest du auf dem letzten Steuerbescheid. Bzw. dem Anschreiben zur Lastschrifterteilung ans Hauptzollamt wegen der neuen Zuständigkeit.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Den Säumniszuschlag kannst Du hier selber berechnen:
Dieser beträgt immer 1% pro angefangenem Monat und es wird immer auf 50,-€ aufgerundet.
Je nachdem wie alt die Forderung ist, kommst Du schnell schon mal auf diese Summe.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12302.02.2024 16:23:21
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 38x hilfreich)

Guten Tag,


danke für die ganzen Antworten :)

Zitat (von arnonym117):


Zitat:Autos abgemeldet, umgezogen,
eine Ab und Anmeldung in meiner neuen Gemeinde getätigt.

Du hast also zwei Autos gehabt und abgemeldet? Dann dürften die 2x Versäumniszuschläge gerechtfertigt sein, wenn es eine Nachzahlung für beide Autos gab.


Es wird nur das eine Auto von mir aufgelistet, es steht kein zweites Kennzeichen im Bescheid vom Gerichtsvollzieher. Auch keine zweite Steuer von 30 Euro. Eben nur die eine Steuer plus die ganzen Zuschläge.

Zitat (von Jonathon):
Den Säumniszuschlag kannst Du hier selber berechnen:
Dieser beträgt immer 1% pro angefangenem Monat und es wird immer auf 50,-€ aufgerundet.
Je nachdem wie alt die Forderung ist, kommst Du schnell schon mal auf diese Summe.


Also 30 Euro ist die Steuer, dass macht bei 1% dann 0,30 Cent und aus den 30 Cent dürfen sie dann einfach 50 Euro machen?

Die Forderung ist noch eine interessante Sache. Ich bin 01.08.2012 umgezogen, habe auch die Überweisungen der Steuer für die beiden Wagen gefunden. Gutschift ist der 02.08.2012. Deren Berechnung geht aber 01.03.2013 (Abmeldung). Das kann ja auch nicht wirklich richtig sein.

Einen guten Rutsch in die neue Woche :)



-- Editiert von Vigilante am 20.06.2016 11:34

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat:
Deren Berechnung geht aber 01.03.2013 (Abmeldung).


Fehlt in diesem Satz ein "ab"?

Was hindert Dich daran, den Gläubiger unter Beifügung von fotokopierten Belegen sowohl über die Zahlung als auch über die Abmeldung zu informieren?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Vigilante):
Die Forderung ist noch eine interessante Sache. Ich bin 01.08.2012 umgezogen, habe auch die Überweisungen der Steuer für die beiden Wagen gefunden. Gutschift ist der 02.08.2012. Deren Berechnung geht aber 01.03.2013 (Abmeldung). Das kann ja auch nicht wirklich richtig sein.


Bist du genau an dem Tag umgezogen, an dem die KFZ-Steuer fällig war, oder warum passen der 01.08. und der 02.08. fast zusammen?

Normalerweise zahlt man die Steuer für ein Jahr im Voraus und erhält dann bei Abmeldung eine Gutschrift für den überzahlten Zeitraum (also in deinem Fall, wenn die Daten stimmen, vom 01.03.2013 bis 01.08.2013) und keine Steuernachzahlung.

Zitat:
Es wird nur das eine Auto von mir aufgelistet, es steht kein zweites Kennzeichen im Bescheid vom Gerichtsvollzieher.


Hat er dir den Bescheid dagelassen? Könntest du den mal anonymisieren, dann bei einem Bilderdienst hochladen und hier verlinken? Dann können wir uns eher ein Bild daraus machen, sozusagen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12302.02.2024 16:23:21
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 38x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat:Deren Berechnung geht aber 01.03.2013 (Abmeldung).
Fehlt in diesem Satz ein "ab"?
Was hindert Dich daran, den Gläubiger unter Beifügung von fotokopierten Belegen sowohl über die Zahlung als auch über die Abmeldung zu informieren?
Berry


Habe ich auch, habe auch Heute per Einschreiben/Rückschein die Kopien los geschickt. Ich denke aber trotzdem, dass sie das Geld von mir haben wollen. Die Dame am Telefon hörte sich da sehr zuversichtlich an.
In meinen Augen eben nicht gerechtfertigt. Hätte ich Ende 2013 einen Brief bekommen, wo sie mir sagen, dass ich noch 30 Euro zahlen soll, hätte ich die 30 Euro schnell überwiesen. Stattdessen warten sie fast 4 Jahre und schicken sofort einen GV.

Ich persönlich finde das nicht richtig. Man hat mir ja nicht mal die Möglichkeit gegeben, die Summe ohne Strafe zu bezahlen. Wäre ja was anderes, wenn sie mir was zuschicken, ich nicht zahle und deswegen eine Strafzahlung erhalte. Nein, zuerst 4 Jahre warten. Das hat den faden Beigeschmack von Betrug. Aber eben nur meine persönliche Meinung.


Zitat (von arnonym117):
Zitat (von Vigilante):Die Forderung ist noch eine interessante Sache. Ich bin 01.08.2012 umgezogen, habe auch die Überweisungen der Steuer für die beiden Wagen gefunden. Gutschift ist der 02.08.2012. Deren Berechnung geht aber 01.03.2013 (Abmeldung). Das kann ja auch nicht wirklich richtig sein.
Bist du genau an dem Tag umgezogen, an dem die KFZ-Steuer fällig war, oder warum passen der 01.08. und der 02.08. fast zusammen?
Normalerweise zahlt man die Steuer für ein Jahr im Voraus und erhält dann bei Abmeldung eine Gutschrift für den überzahlten Zeitraum (also in deinem Fall, wenn die Daten stimmen, vom 01.03.2013 bis 01.08.2013) und keine Steuernachzahlung.
Zitat:Es wird nur das eine Auto von mir aufgelistet, es steht kein zweites Kennzeichen im Bescheid vom Gerichtsvollzieher.
Hat er dir den Bescheid dagelassen? Könntest du den mal anonymisieren, dann bei einem Bilderdienst hochladen und hier verlinken? Dann können wir uns eher ein Bild daraus machen, sozusagen.


Ich wusste ja schon Monate im Voraus, dass ich da umziehen werde. Daher hatte ich mir einen Termin gemacht, zum 01.08 abgemeldet und am Abmeldetag bezahlt. Das Gleiche habe ich ja auch mit Miete, Strom/Gas gemacht.

Die genaue Auflistung habe ich nicht, ich habe nur das Informationsschreiben hier mit dem Termin. Wenn ich die Aufzählung aber brauche, kann ich sie mir von Ihm ausdrucken lassen. Muss ja eh zum dem hin, weil ich bei ihm auch die Zahlung ausmachen soll.

Hatte ja zuerst gedacht, der GV wäre wegen einem Kollegen bei mir. War richtig baff, als ich meinen Namen gehört habe.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Vigilante):
Ich wusste ja schon Monate im Voraus, dass ich da umziehen werde. Daher hatte ich mir einen Termin gemacht, zum 01.08 abgemeldet und am Abmeldetag bezahlt.


Was bezahlt? Die Steuer ist am Tag der Abmeldung noch nicht fällig, sondern wird später festgesetzt, sobald der Zoll die Daten von der Zulassungsstelle hat (inkl. der bisherigen Anschrift).

Zitat:
Die genaue Auflistung habe ich nicht, ich habe nur das Informationsschreiben hier mit dem Termin. Wenn ich die Aufzählung aber brauche, kann ich sie mir von Ihm ausdrucken lassen. Muss ja eh zum dem hin, weil ich bei ihm auch die Zahlung ausmachen soll.


Eine Auflistung der einzelnen Posten hilft wahrscheinlich nur bedingt weiter. Ideal wäre es, wenn der GV eine Kopie des ursprünglichen Bescheides hat und dir den in Kopie zur Verfügung stellt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Problemkind2015
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Also, ich finde die Summe für 30 Euro aber auch etwas viel. Da stellt sich bei mir auch die Frage, warum das staatliche Organ etwas darf, was private Gläubiger nicht dürfen? Das ist ja mehr als das 12 Fache von dem was den Grundschuldwert ausmacht.


MfG

Das Problemkind

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat:
Da stellt sich bei mir auch die Frage, warum das staatliche Organ etwas darf, was private Gläubiger nicht dürfen?

Weil das Volk es so wollte. Also wurden entsprechende Gesetzeund Verordnungen verabschiedet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
D_8699
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 87x hilfreich)

"Also, ich finde die Summe für 30 Euro aber auch etwas viel. Da stellt sich bei mir auch die Frage, warum das staatliche Organ etwas darf, was private Gläubiger nicht dürfen? Das ist ja mehr als das 12 Fache von dem was den Grundschuldwert ausmacht."

Das ist erstens rechtens und zweitens auch ohne Weiteres möglich (kann zumindest rechtens und möglich sein, wenn ...)
Mal angenommen ich schulde eine Steuer von 1.030,00 €. Dann werden für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1% (von abgerundet 1.000,00), also 10 € Säumniszuschlag fällig. Nach 14 Monaten zahle ich dann 1.000,00 €. Was bleibt übrig? 30,00 € Steuer und 140,00 (bereits vorher von der hohen Schuld entstandene) Säumniszuschläge.
Es ist wie immer im Recht: Falsche oder unvollständige Sachverhalte führen zu merkwürdigen Ergebnissen. Und die Auskünfte und Schilderungen des TS sind nicht so klar und eindeutig, dass man hier helfen könnte.

Einer Vollstreckung durch Vollziehungsbeamte der Stadt im Auftrag des für die Kfz-Steuer zuständigen Hauptzollamtes liegen normalerweise rechtskräftige Bescheide zugrunde. Also erstmal prüfen,
- welche Bescheide für die letzten Jahre (vor oder nach Ummeldung etc. liegen vor?
- Wurden die bezahlt?
- Spätestens bei der Ummeldung müsste eine Einzugsermächtigung erteilt worden sein, da ich ohne heute kein Fahrzeug mehr zugelassen bekomme. Hat der Zoll vielleicht abgebucht, und die Lastschrift ist geplatzt?
- u.s.w.

P.S. Bei Nachweis, dass ich bei Fälligkeit die Steuer nicht hätte entrichten können mangels Zahlungsfähigkeit reduziert sich der Säumniszuschlag auf 0,5 % p.m.
Hintergrund ist, dass der SZ neben dem gesetzlichen Zins für Steuerschulden (0,5 % pro Monat) auch eine "Strafe" beinhaltet, die den Schuldner bewegen soll, nun endlich zu zahlen. Stellt jedoch die Nichtzahlung keine "Böswilligkeit" dar, sondern ist schlicht nicht möglich, hat das FA (der Zoll) den Säumniszuschlag auf das Zinsmaß ( 0,5%) zu reduzieren.

Dieses erfolgt nur auf Antrag und die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörde. Bei Nachgewiesener Zahlungsunfähigkeit reduziert sich jedoch der Ermessenspielraum der Behörde auf null, es ist dem also stattzugeben.

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