ich hab jetzt einige Gläubiger angeschrieben,einen Vergleichsvorschlag-flexibler Nullplan-
von einigen habe ich schon eine Ablehnung bekommen,
muß ich obwohl einige schon abgesagt haben,noch alle restlichen anschreiben,oder hat sich das dann erledigt
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Insolvenz - flexibler Nullplan
19. Januar 2011
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Frage vom 19. Januar 2011 | 07:55
Von
Status: Schüler (167 Beiträge, 17x hilfreich)
Insolvenz - flexibler Nullplan
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#1
Antwort vom 19. Januar 2011 | 15:48
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Ist das Ziel die Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens? Dann nützt es nichts, wenn du selbst irgendetwas in Bezug auf die Gläubiger unternimmst. Gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO muss nämlich eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle über den gescheiterten Schuldenbereinigungsplan beigefügt werden. Geeignete Stellen sind u.a. die Schuldnerberatungen, Rechtsanwälte oder Steuerberater.
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