Insolvenz - flexibler Nullplan

19. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)
Insolvenz - flexibler Nullplan

ich hab jetzt einige Gläubiger angeschrieben,einen Vergleichsvorschlag-flexibler Nullplan-
von einigen habe ich schon eine Ablehnung bekommen,
muß ich obwohl einige schon abgesagt haben,noch alle restlichen anschreiben,oder hat sich das dann erledigt

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ist das Ziel die Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens? Dann nützt es nichts, wenn du selbst irgendetwas in Bezug auf die Gläubiger unternimmst. Gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO muss nämlich eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle über den gescheiterten Schuldenbereinigungsplan beigefügt werden. Geeignete Stellen sind u.a. die Schuldnerberatungen, Rechtsanwälte oder Steuerberater.

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