Irreführende / falsche Artikelbeschreibung

14. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
jenshelm
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Irreführende / falsche Artikelbeschreibung

Hallo an alle im Forum!

Auch auf die Gefahr hin, das Thema "ebay" überzustrapazieren, ein weiterer Thread zu einer falschen / irreführenden Artikelbeschreibung:

Ich habe bei ebay einen MP3-Player ersteigert.

Der MP3-Player wurde mit der Artikelüberschrift „MP4 / MP3 PLAYER 256 MB SAMSUNG VIDEO+RADIO TFT-DISPL“ angeboten. Im Text zu dem Artikel ist dann nur noch von "Samsung-Markenspeicher" zu lesen, der Hersteller selbst wird verschwiegen. Dies empfinde ich als Irreführung, da suggeriert wird, es handle sich um ein Markengerät von Samsung.

Der MP3-Player wird vom Verkäufer mehrfach als "nagelneu" und "Neuware" bezeichnet. Bei Auslieferung waren jedoch Gebrauchsspuren auf dem Gerät zu sehen (leichte Kratzer, Kleberrückstände, etc.). Dann habe ich über das Bewertungsprofil des Verkäufers in Erfahrung gebracht, dass er den MP3-Player selbst bei einem ebay-Powerseller gekauft hat und dann wenige Tage später wieder (an mich) versteigert hat.

Zudem entsprechen einige angegebene Eigenschaften nicht der Wahrheit(z. B. funktioniert die beschriebene deutsche Menüführung nicht).

Es handelt sich um einen Privatverkäufer der keinen Gewährleistungsausschluß veröffentlicht hat (wäre bei falschen Angaben wohl ohnehin sinnlos).

All dies habe ich erst erfahren, nachdem ich den MP3-Player ersteigert hatte bzw. ihn in Händen hielt.

Die Auktionssumme beträgt nur rund 45 Euro.

Ich habe dem Verkäufer das Problem geschildert und geschrieben, dass ich prinzipiell darauf verzichten möchte, ebay zu benachrichtigen und Strafanzeige zu stellen. Er möge mir einen Vorschlag zur Lösung des Problems machen und ich wäre evtl. bereit eine teilweise, deutliche Rückerstattung vom Auktionsbetrag zu akzeptieren.

Wie ist hier die rechtliche Situation? Welche Maßnahmen kommen für mich in Betracht?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Viele Grüße,

Jens


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8 Antworten
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#1
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 187x hilfreich)

Link zur Auktion wäre immer sinnvoll.

Artikel entspricht nicht der Beschriebung. Entweder Minderung des KP oder Rücknahme.

Wie Link wäre super



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"Schrei mich nicht an...bin sensibel und herzkrank ;) "

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#2
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

ich würde die Unstimmigkeit dennoch an ebay melden, damit Du eigene Ansprüche wahren kannst.

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#3
 Von 
jenshelm
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten!

Hier der Link zur Auktion:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=7568867452&rd=1&sspagename=STRK%3AMEWN%3AIT&rd=1

Unbestritten dürfte sein, dass angepriesene Neuware keine Gebrauchsspuren aufweisen darf und ich daher auf Minderung, Wandlung oder Rücknahme bestehen kann, wenn der Artikel nachweislich bereits gebraucht ist.

Wie sieht es allerdings aus, wenn der Verkäufer dies verweigert? Bei einem Streitwert von 42,05 Euro zzgl. Versandkosten ist eine zivilrechtliche Auseinandersetzung wohl schwachsinnig.

Vor allen Dingen: Wie seht Ihr das Problem mit der Artikelbezeichnung? Ist es rechtmäßig, in der Artikelüberschrift zu suggerieren, es handle sich um Samsung Markenware und dann in der näheren Beschreibung von einem Samsung-Markenspeicher zu sprechen? Hätte ich daraus entnehmen müssen, dass es sich nicht um ein Produkt von Samsung handelt? Oder kann man dem Verkäufer unterstellen, er beschreibt die Ware vorsätzlich "falsch" um einen höheren Auktionspreis zu erzielen?

Welche Tatbestände sind hier ggf. erfüllt?

Viele Grüße,

Jenshelm

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#4
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2192 Beiträge, 320x hilfreich)

Sowohl Artikelbezeichnung als auch Beschreibung +Foto hat er geklaut,wo er es gekauft hat.(....gutes Druckmittel)
Gewährleistungsausschluß fehlt,neu+ovp=falsch!
Teil ihm das erst mal mit und warte die Reaktion ab.

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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 187x hilfreich)

ich stimme schnee-einsiedel zu

Aber an deiner Stelle hätte ich erst mal die Bewertungen vor Abgabe eines Gebotes gelesen.
Ich pers. kaufe nix bei solchen Vk mit 3x neutral und 2x negativ. nix für ungut. Aber du solltest dir für die Zukunft vielleicht die Bewertungsprofile anschauen. 95,5% bei einem der grade 1 oder 2 monate dabei ist, das ist m.Erfahrung nach nicht berauschend.

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"Schrei mich nicht an...bin sensibel und herzkrank ;) "

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#6
 Von 
jenshelm
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo M.J.,

da stimme ich Dir voll und ganz zu - allerdings ändert das auch nichts mehr an dem Problem :-(

Zudem hatte ich mir die negativen und neutralen Bewertungen vorher angeschaut und bin zu dem Entschluss gekommen, dass meist die Käufer die Angebote nicht gelesen haben müssen. Auch wenn der Verkäufer m. E. zumindest einige "moralisch" fragwürdige Angebote eingestellt hat.

Zudem bin ich seit über 4 Jahren bei ebay aktiv, mit fast 250 abgewickelten Transaktionen, und habe bislang nur eine wirklich negative Erfahrung gemacht.

Nichts desto trotz muss ich nun das beste aus der Situation machen und versuchen an mein Recht zu gelangen. Nachkarteln bringt nichts mehr.

Wenn Interesse besteht kann ich ja mal die E-Mail posten, die ich an den Verkäufer geschickt habe, damit er zu den Vorwürfen Stellung bezieht (und dann hoffentlich auch seine Antwort).

Viele Grüße,

Jens

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 187x hilfreich)

War auch nur ein Tip.;)

Wie vorher schon gepostet, Ebay melden, VK anmailen (hast du ja schon) und auf seine Antwort warten.



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"Schrei mich nicht an...bin sensibel und herzkrank ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
jenshelm
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach einigem Hin und Her hat sich der Verkäufer bereit erklärt, mir mein Geld und die zusätzlich entstehenden Versandkosten zu erstatten.

Bislang konnte ich aber noch keinen Geldeingang auf meinem Konto verbuchen.

Auffälig ist, dass er mittlerweile seine Mitgliedschaft bei ebay beendet hat:

http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=rekoskum19&item=7568867452&iid=7568867452&frm=1883&ssPageName=STRK:MEWN:SID

Gut, dass ich zumindest den Artikel noch nicht zurück geschickt habe.

Sich wundernd,

jenshelm

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