Paket verschwunden

25. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)
Paket verschwunden

--- editiert vom Admin

Problem bei eBay und Co?

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16 Antworten
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#1
 Von 
Martusch
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?MfcISAPICommand=ViewListedItems&userid=bianca-kaefer&include=0&since=30&sort=2&rows=200

denke schon

gruß

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#2
 Von 
Franziskaner
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 28x hilfreich)

Wie man in den Wald reinruft... viele Konflikte lassen sich vermeiden, indem man höflich bleibt... so wie ich den Grundton Deiner Mail empfinde - und den Deiner sonstigen Mails hier auch - bist Du dies nicht geblieben.

Wieso gehst Du davon aus, dass Du für 3 Euro ein Paket bekommst, das rund 6 Euro Porto kostet? Im Zweifelsfall muss man nachfragen, zumal wenn es Ungereimtheiten gibt... und die gab es hier.

"Ist das nicht grob fahrlässig vom VK 100 Euro im Brief zu verschicken???" - Nein, per Definition nicht. Die Post ist ein mehr oder weniger ordentlich arbeitendes Unternehmen, da kann man erwarten, dass etwas ankommt, zumal's so ja abgesprochen ist und die Verkäuferin in treuem Glauben gehandelt hat.

Dass ein Powerseller, der sie ja zu sein scheint, ein Formular und eine automatisierte Form verwendet, sollte übrigens gerade Dir als Powerseller nicht unbekannt sein. Es spart schlicht Zeit.

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#3
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Täusch ich mich , oder klingt unser Powerseller nicht irgendwie ein bißchen gedrückt... ;)
Abgesehen davon ,daß auch ich glaube,daß der Ton die Musik macht und ich stark annehme ,daß unser lieber Powerseller auch dort wie "Graf Rotz von der Koksfabrik" aufgetreten ist ,wenn man einige Beiträge sich hier ins Gedächtnis ruft , so ist davon auszugehen ,daß man auch mit Höflichkeit nicht allzu viel hier erreicht .

Eine ganze Reihe Verkäufer ist sich seines Status - teils aus Unwissenheit , zum großen Teil aber "mit Absicht - nicht bewußt (" Ist mein Hobby" ;) ), bzw. der Folgen die aus Ihrem Handeln entstehen könnten.

Auch scheint die Schuldrechtsreform und die Reform des Gewährleistungsrechtes unbemerkt auch an einer großen Anzahl ehrlicher Händler unbemerkt vorbei gegegangen zu sein.

Um es kurz zu machen :

- gewerbliches Handeln ,da gleichartige Artikel nachhaltig und auf Dauer angeboten werden .

Das weitere Vorgehen dürfte Ihnen ja bekannt sein ,da an dieser Stelle oft genug erläutert :

2x Frist nach Anleitung des Käuferschutzes - Antrag stellen - zivilrechtliche Schritte einleiten ( Mahnverfahren ) .

Da hier aufgrund der Umsätze die Aussicht auf pfändbare Masse groß ist , würde ich das ganze Verfahren durchziehen und den Vorgang einem Anwalt übergeben.

Gleichzeitig sollten Sie der/dem Verkaufer(in) einmal folgenden Link zukommen lassen . Der Autor ist immerhin Anwalt - vielleicht besinnt er/sie sich ja und sieht die Ausichtslosigkeit ein...

http://www.versandhandelsrecht.de/index.php?url=news&gl[detailid]=35

PS: Ich frage mich welcher aus der Liste der Käufer wohl Sie sind ... ;)

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#4
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Da die Person mit aller größter Wahrscheinlichkeit auch mit dem Finanzamt auf Kriegsfuß steht , würde ich mich nicht weiter mit ihr herumärgern .

Wie berits gesagt -

Vorgehen nach Käuferschutz - Anleitung und Vorgang schlußendlich dem Anwalt übergeben.

Die Kosten sind in Vorauslage gering , da Mandat konkret umrissen und keine Beratungsleistung anfällt .

Ich bin mir ziemlich sicher ,daß Sie spätestens nach dem ersten Brief d. Anwalt Sie Ihr Geld zurück haben.

>>dummerweise nur für eine Artikelnummer, es handelt sich aber um 2 die zusammen verschickt worden sind. supertoll<<

Ich sehe das Problem nicht .

>>Es kann 3-mal in 6 Monaten ein Antrag auf Käuferschutz gestellt werden. <<

Sie können also für beide Artikel beantragen - die Versandform spielt keine Rolle.

Da Sie ja selber schreiben ,daß der Verkauf noch keine 30 Tage zurückliegt , müßten Sie ja in der Liste mit den Verkäufen der letzten 30 Tage auftauchen.

Nur kann ich Sie keinen zwei Verkäufen eindeutig zuordnen ;)

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#7
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

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#8
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Ähh, mein lieber Powerseller ,

>>hehe Käuferschutz kommt für mich nicht in Frage, da ich ja zweimal die 25 Euro Selbstbeteiligung zahlen müsste. Nene nich mit mich :-) <<

könnte es sein , daß Sie das Prinzip des Versicherungsschutzes durch eBay nicht verstanden haben ????

Sicher müßten Sie beim Käuferschutz , sollte eBay denn zahlen - ich sehe keinen Grund ,warum nicht - zunächst einmal eine Selbstbeteiligung von 2 x 25 Euro einplanen.

Aber selbstverständlich steht es Ihnen frei diese Summe noch von der Verkäuferin einzufordern.

Auch darf man nicht vergessen ,daß Sie mit Ihr einen gültigen Vertrag über 2 Festplatten haben.

Sollte Sie diese nach Fristsetzung nicht liefern und Sie vom Vertrag zurücktreten - steht es Ihnen frei die Differenz zu einem adäquaten Ersatz vom freien Markt zu verlangen .

Sie sind dabei nicht verpflichtet auf gebrauchte Ware zurückzugreifen , sie muß nur im Leistungsumfang in etwa den Gekauften entsprechen - sollten sie aufgrund des technischen Fortschritts größer sein - Sie also mehr für Ihr Geld erhalten , ist hier ein gewisser Abschlag einzurechnen. Die eigentlich zu fordernde Summe , sollte die Verkäuferin nicht liefern , ist also vermutlich sehr viel höher als der reine Zuschlagspreis.

Wie das ganze ausgehen wird ,kann Ihnen niemand garantieren , auch wenn die Tendenz positiv für Sie ist .

Trotzdem sollte man doch wenigstens Geld ,daß man durch zwei Mails und einen Brief sicher hat, mitnehmen - frei nach " Lieber den Spatz in der Hand ,als die Taube auf dem Dach " , oder irre ich mich da ?

Jedenfalls sagt mir das mein Portemonaie nach einem Blick darauf ;)

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#9
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

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#10
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

in Verzug gesetzt haben Sie sie ja schon wohl ,also mindestens eine Mail ist bereits erledigt .
Auch wissen Sie herzlich wenig über Ihren Kontrahenten - Teenager , Hausfrauküchentischhobbyversand,Schwarzhändler mit Schulden über beide Ohren ( Finanzamt ist immer Schuldner ersten Ranges !) :

Ich möchte nur daran erinnern zu bedenken , daß die Pfändungsfreigrenzen gerade wieder erhöht wurden . Wenn Ihr gegenüber darunter oder sogar Sozialhilfeempfänger ( das muß noch nicht einmal der Fall sein - "googeln" Sie sich mal durch zitrone.org nach ***** ) können Sie noch so viele Prozesse gewinnen -

Außer Spesen nichts gewesen.

( - editiert von Admin - )

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#11
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

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#12
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Auch mal nachgesehen, ob diese auch bei "eBay-Geschäften" zahlt ?

Von den ca.60 am Markt befindlichen Rechtschutzversicherungen zahlen nur eine Handvoll bei solchen Streitigkeiten - leider ( und auch noch sau teuer :( )

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

>>Achtung! Wir übernehmen jeden Fall ausser "ebay-Steitigkeiten" <<

Einfach ausgedrückt - ja (abgesehen von dem IQ-Test ;) )


>>
Ist mir auch egal, da ich das Ding sowieso gewinne. <<

Unter Umständen den "Trostpreis" :

Außer Spesen nichts gewesen.

Schon mal versucht herauszufinden , ob die bei Ebay angegebene Anschrift stimmt und damit ladungsfähig ist ?

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#15
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

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#16
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
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