Hallo,
seit längerem habe ich jetzt schon ein Problem: Ich habe einen gebrauchten Laptop bei einem Ebay-Händler gekauft. Das Gerät ist angekommen, ich hatte es mir aber anders überlegt und von meinem Rückgaberecht gebraucht gemacht. Also habe ich ihn zu DHL gebracht und als Paket an den Händler zurückschicken lassen. Bei diesem ist es leider nie angekommen.
Lt. DHL hat ein Nachbar das Paket entgegengenommen. Dieser leugnet allerdings (auch nach Konfrontation mit dem Auslieferungsbeleg von DHL inkl. seiner Unterschrift), das Paket jemals in den Händen gehalten zu haben. Ich habe bei DHL einen Nachforschungsantrag (o. Ä., ich bin mir nicht sicher, wie es offiziell genannt wird) gestellt. Dieser ergab, dass der Nachbar die Sendung angenommen hat - beruhend auf einem Vergleich verschiedener getätigter Unterschriften.
DHL sieht damit alle Pflichten als Dienstleister als erfüllt an. Der Händler will nicht für den Schaden aufkommen (weil er das Gerät ja auch nicht erhalten hat - es sei denn, er macht gemeinsame Sache mit dem Nachbarn) und der Nachbar weigert sich immer noch beharrlich, etwas zuzugeben. Meine Frage ist jetzt also: Was kann ich machen? Von welcher der drei beteiligten Parteien kann ich erwarten, mein Geld zurückzubekommen? Muss mir der Händler das Geld erstatten und sich ab jetzt selber drum kümmern?
Ich sehe einfach nicht ein, auf das Geld zu verzichten, weil es A gar nicht mal so wenig ist und ich B alles richtig gemacht habe.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar! Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße,
Maikel
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Ebay-Auktion - Paket verschwunden
14. Februar 2012
Thema abonnieren
Frage vom 14. Februar 2012 | 14:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay-Auktion - Paket verschwunden
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 14. Februar 2012 | 14:10
Von
Status: Richter (8536 Beiträge, 4067x hilfreich)
Hallo
quote:So ist es, du musst aber dem Händler sämtliche Ansprüche die du an Paket Nummer X hast btreten. Sende deinem Händler ein Einschreiben in dem du die Ansprüche abtrittst, als auch eine umgehende Zahlung forderst. Versandriesiko liegt beim Händeler, nicht bei dir. Weigert sich der Händler weiter, kannst du direkt klagen...
Muss mir der Händler das Geld erstatten und sich ab jetzt selber drum kümmern?
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#2
Antwort vom 14. Februar 2012 | 14:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo,
danke für die schnelle Antwort! Muss ich ihm auch das Original der Quittung für den Paketversand zukommen lassen? Und gibt es da einen Paragraphen, auf den man sich beziehen kann? Komme aus der naturwissenschaftlichen Richtung und habe daher keine Ahnung.
Viele Grüße
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#3
Antwort vom 14. Februar 2012 | 14:58
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1343x hilfreich)
Ja, denn das ist der Beleg der Paketaufgabe.
Aber vor Abgabe kopieren.
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#4
Antwort vom 14. Februar 2012 | 15:10
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2506x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Und gibt es da einen Paragraphen, auf den man sich beziehen kann? <hr size=1 noshade>
Das ergibt sich aus § 357 II2 BGB :
Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer.
Der hat i.Ü. nach § 421 HGB einen eigenen Anspruch gegen DHL, wenn die Ware verloren geht. Damit muss er sich herumplagen.
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