artikel nicht erhalten - verkäufer stumm

25. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
annajana
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Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)
artikel nicht erhalten - verkäufer stumm

hallo,

es handelt sich um folgende auktion:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=260329236511&ssPageName=STRK:MEWN:IT&ih=016

ich habe den betrag direkt nach auktionsende (incl 20 euro für einen expressversand) damit auch alles bis weihnachten ankommt, überwiesen.

trotz der (immerhin 10 tage) bis weihnachten kam das mikro bei mir nicht an.

6 tage nach auktionsende (überweisung) sendete ich folgende mail:

ich möchte sie bitten, mir kurz mitzuteilen, wann sie das mikro versenden, ob das alles so in ordnung geht mit dem schnellversand etc.
leider kann ich über ihre daten keine telefonnummer ausfindig machen um mit ihnen in kontakt zu treten. da wir bisher (auch nach auktionsende nicht) noch keinen kontakt hatten und ich mir wegen des liefertermin (weihnachtsgeschenk) ein wenig sorgen mache, wäre ich ihnen sehr dankbar für eine kurze mail.


der VK antwortete mir folgendes:

Leider erfolgt der Versand über eine andere Abteilung. Diese versandte das paket direkt am Freitag. Demzufolge wird das Paket Sie am Montag, spätestens aber Dienstag erreichen.
In diesem Sinne, frohe Weihnachten,

daraufhin fragte ich:

jetzt hätte ich allerdings doch noch einige fragen.
" das paket wurde über eine andere abteilung versendet" ?? sie sind bei ebay als privater verkäufer angemeldet und schließen jegliche gewährleistung aus. darf ich sie nun so verstehen, dass sie als gewerblicher verkäufer agieren? mit welchem paketdienst haben sie versendet und wie verfahren wir nun mit der überzahlung von (mindestens) 13 euro?
ich habe den auktionsbetrag incl 20 euro für einen expressversand am mittwoch überwiesen um ganz sicher zu gehen, dass die ware noch vor weihnachten eintrifft. selbst wenn dies - auf normalen wege - der fall sein sollte, bleibt die frage, wie sie mit dem zu viel überwiesenen betrag verfahren.. dies fand in ihrer nachricht leider keine erwähnung.

und der VK wiederum:

Selbstverständlich sind wir als private Verkäufer angemeldet, da wir nicht gewerblich verkaufen. Wir veräußern ungenutzte Technik des Soundstudio Emergence. In diesem Rahmen bieten wir keine Gewährleistung, allerdings garantieren wir, wie im Angebot erwähnt, dass die Ware bei Erhalt einwandfrei funktioniert und keine Mängel aufweist. Daher haben Sie 5 Tage das Recht auf eine Rückgabe bei Beschädigung durch den Versand o.Ä. .
Durch gegebene Umstände werden die Mikrophone über die Techniker versandt und gehen mit unserer Post über DHL raus. Ihre Mail habe ich an diese weitergeleitet, werde vor Montag allerdings niemanden antreffen.
Ich bitte Sie um Ihr Verständnis für die Umstände. Ihr Paket wird Sie in jedem Falle noch vor dem 24.12.2008 erreichen. Besonders vor Weihnachten haben wir uns darum bemüht. Grundlegend erfolgt der Versand ursprünglich wie im Angebot angegeben nur innerhalb von zwei Werktagen, zuzüglich der eigentlichen Versanddauer.

bis heute habe ich wie gesagt kein mikro erhalten. das weihnachtsgeschenk für meinen sohn (immerhin 141 euro + 20 euro versand) habe ich mühsam zusammengespart. heute am heiligen abend saß ich ohne geschenk da.. aber mittlerweile plagen mich ganz andere gedanken...
der VK bot kein paypal an (was mir schon bauchschmerzen verursachte) da ich ungern bzw. gar nicht bei VK mit so wenigen bewertungen mitbiete. das heißt käuferschutz kann ich schon mal vergessen (sagte mir ebay auch klar und deutlich)
eine telefonnummer habe ich nicht in erfahrung bringen können.. die anschrift ist ebenfalls ungenau angegeben (zusatz: hinterhaus) und das besagte tonstudio (in der mail namentlich erwähnt) gibt es auch nicht.

welche möglichkeiten habe ich (da ebay eh nix machen wird) falls das teil gar nicht ankommt? auf meine überzahlung von mindestens 13 euro (falls er mit dhl versichert versendet) geht der VK mit keiner silbe ein. einen rechtsanwalt leisten kann ich mir nicht. den VK persönlich aufsuchen auch nicht (800 km entfernung)
irgendwie habe ich das gefühl, dass an der sache etwas faul ist.("versandabteilung"... "nein ich bin privater verkäufer".. etc)
der VK hatte zeitgleich mehrere mikros (gleichen typs) eingestellt/verkauft. ein käufer hat positiv bewertet.

lange rede kurzer sinn: was mach ich wenn nichts ankommt? und falls doch, bleib ich dann auf meiner "überzahlung" sitzen?

ich hab einfach angst (für mich) so viel geld zu verlieren.....

viele grüße und gesegnete feiertage euch allen
annajana




30 Antworten
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#1
 Von 
bogus1
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Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

> lange rede kurzer sinn: was mach ich wenn nichts ankommt? und falls doch, bleib ich dann auf meiner "überzahlung" sitzen?
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Hätte mir direkt von dem Verkäufer die Tracking-Nr. des Paketes geben lassen, dann hätte man das Paket online verfolgen können. Ob der sie rausgerückt hätte, ist eine andere Sache, da scheint es ein bisschen an der Organisation zu mangeln.

Man kann jetzt nur noch abwarten (und natürlich noch einmal nachfragen). Manches deutet darauf hin, dass eher ein Versehen oder mangelnde Organisation der Grund für die (vielleicht nur) verspätete Lieferung sind.

Der Verkäufer hat die zuviel gezahlten Portokosten ebenfalls zu ersetzen, entweder hat er die Sendung nicht rechtzeitig aufgegeben (sein Verschulden) oder das Versandunternehmen hat geschlampt, dann bekommt er von diesem den Betrag ersetzt.

Ansonsten handelt er nach eigenem Bekunden eindeutig gewerblich, hat eine nur etwas "skurrile" Vorstellung von dem, was er selbst meint zu sein. Dafür sprechen seine Einlassungen.

Wenn das Paket in den nächsten Tagen nicht ankommt und der Verkäufer nicht darlegen kann, ob und wie und mit welcher Tracking Nr. es verschickt wurde, kämen 2 Optionen in Frage:

1. Strafanzeige bei der Polizei (kann insbesondere helfen, falls es Schwierigkeiten geben sollte, die Identität festzustellen). Bringt nicht direkt das Geld zurück, aber hat schon so manchem eBayer die Folgen eines solchen Handelns nahe gebracht, mit dem Erfolg, dass ganz schnell geliefert wurde.

2. Einschreiben - Rückschein, Frist von 10 Tagen per Datum bestimmen, zu Lieferung auffordern. Ist die Frist verstrichen, ohne dass die Ware angekommen wäre, befindet sich der Verkäufer in Verzug, die Grundlage für jedes weitere rechtliche Vorgehen.

Wenn es notwendig sein sollte, zu klagen (und man hat nicht das Geld dafür), besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe
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Im Augenblick deutet die Sachlage aber eher noch auf ein Versehen hin....




-- Editiert von bogus1 am 25.12.2008 10:00

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#2
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
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Schüler
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--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
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@ hodscha n.

Bei 2 Bewertungen als VK ist es schon ein ganz erhebliches Risiko, in Vorkasse zu gehen.
Häufig nutzen Betrüger die Weihnachtszeit für solche Geschäfte und sind, ehe der letzte Sylvesterböller verstummt ist, schon wieder weg. Dann kommen noch ein paar negative Bewertungen, dann wird der Händler ausgeschlossen und bei der Polizei ein Sammel-Ermittlungsverfahren geführt, da sich die Anzeigen langsam häufen. Die Hoffnung stirbt dann wieder mal zuletzt.
-------------------------------------------------
Ist schon richtig (manchmal), aber dieser Verkäufer hat im letzten Monat überhaupt nur 3 Artikel verkauft, 2 mal ein derartiges Mikrofon (AKG C 3000 B) und einen Beamer (Acer PD 120 D).

Gesamtwert aller Verkäufe unter Euro 500,00, kein Grund zur Panik

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#4
 Von 
annajana
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Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

vielen dank für eure antworten.

gerade bekam ich die nachricht vom VK dass er das mikro (am 19.12.) für 3,80 euro mit dhl unversichert versendet habe. das heißt nicht er persönlich, sondern seine "versandabteilung" und mir aus diesem grunde keine sendungsnummer mitteilen kann. ich solle mich nicht so anstellen, das päckchen würde schon noch ankommen.
jetzt wirds für mich scheinbar richtig ärgerlich..
ich habe dem VK daraufhin nochmals erklärt, dass ich 20 euro für einen schnellversand überwiesen habe und nachgefragt, wie er es fertig bringen kann trotzdem (oder überhaupt) unversichert zu versenden. eine antwort habe ich bisher nicht, ok, erwarte ich auch nicht.. schließlich sitzt kaum wer weihnachten am rechner.. bis.. ja bis vielleicht auf ein paar verärgerte menschen die rat/hilfe suchen.. :(

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#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

> dass er das mikro (am 19.12.) für 3,80 euro mit dhl unversichert versendet habe.

Allzu weit her scheint es mit der Erfahrung dieses Verkäufers nicht zu sein. Schon in der Auktion war Versand als Paket ausgemacht. Und Pakete sind bei allen Versandunternehmen versichert und online verfolgbar. DHL Päckchen nicht, sind ohnehin eine eigene Versandkategorie bei eBay.

Der Verkäufer ist ohne Grund von einer vereinbarten Versandform abgewichen, er haftet schon daraus, falls das Päckchen jetzt verloren gegangen wäre.

Wenn das Päckchen nicht online frankiert wurde, da gibt es wohl auch eine Tracking Nr., gäbe es auch keinen Nachweis für ihn dafür, ob der Empfänger es erhalten hat oder nicht. Das heißt, dass ein (böswilliger) Käufer trotz Erhalt der Ware eine nicht erhaltene Ware reklamieren könnte. Da der Beweis einer Zustellung nicht möglich wäre, müsste der Verkäufer für den Schaden aufkommen. Dummheit pur!



-- Editiert von bogus1 am 25.12.2008 16:47

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#6
 Von 
annajana
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Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo bogus1,

ich habe gerade mit dhl telefoniert und gefragt, ob (online frankierte) päckchen tatsächlich eine sendungsnummer haben und ob ich - falls ich das glück habe bzw. der verkäufer mir diese mitteilt/weiss - etwas über den verbleib der sendung erfahren kann.

antwort: "es gibt eine so genannte scan-nummer, diese ist tatsächlich auch auf nicht versicherten päckchen - welche online frankiert werden - aufgeklebt. man kann anhand dieser nummer schon allerhand machen/verfolgen. jedoch leider nur bis zu einem gewissen punkt.. das heisst irgendwann verliert sich die spur dann.. das kann quasi überall sein. 1-2 städte die das päckchen durchläuft sind noch nachzuverfolgen, mehr aber leider nicht. deshalb ist der versand ja auch günstiger weil unversichert"

nun kann ich nur hoffen/warten/beten :(

da ich - wie gesagt - nicht mit paypal bezahlt habe (der VK bot es nicht an, obwohl ich mehrmals nach dieser möglichkeit fragte/drum gebeten habe weil mir schon mulmig war diesen betrag zu überweisen) habe ich leider keinerlei käuferschutz, das hat ebay mir am telefon klar gesagt. wörtlich:" da können wir nichts machen, gehen sie doch zum anwalt".

ich werde jetzt noch ein paar tage abwarten und dann erst einmal einen nicht erhaltenen artikel melden. vielleicht habe ich ja auch doch noch glück und das päckchen findet sich nach dem weihnachtstrubel wieder.

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#7
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

Nochmals, damit hier kein Zweifel aufkommt:

Wenn das Päckchen nicht ankommt, haftet der Verkäufer!!!

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#8
 Von 
annajana
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

laut ebay nicht!

es ist meine schuld, ich hätte ja mit paypal zahlen können, sagt man mir jetzt (wußte ich übrigens auch nicht, dass dies trotzdem geht - also selbst wenn der VK noch kein paypal konto hat. ohne paypal keinen käuferschutz:

Wie bin ich abgesichert, wenn der Verkäufer PayPal nicht als Zahlungsmethode anbietet?

*

Vor dem Kauf: Sprechen Sie den Verkäufer an, und bitten Sie ihn, PayPal als Zahlungsmethode hinzuzufügen. Das geht auch noch kurz vor Ablauf des Angebots und auch nachdem Sie bereits ein Gebot abgegeben haben.
*

Nach dem Kauf: Wenn Sie sich nach dem Kauf mit dem Verkäufer darauf einigen, die Zahlung mit PayPal vorzunehmen, loggen Sie sich bitte auf der PayPal-Website in ihr Konto ein. Klicken Sie auf den Reiter „Geld senden“ und wählen Sie unter Verwendungszweck unbedingt „eBay-Kauf“. Geben Sie dann die entsprechende eBay-Artikelnummer an. Zahlen Sie immer den Gesamtbetrag inklusive Versandkosten und nicht Teilbeträge für einen Artikel.

Tipp: Selbst wenn ein Verkäufer noch nicht bei PayPal angemeldet ist, können Sie diesem bequem Geld senden. Dabei senden Sie die Zahlung einfach an die E-Mail-Adresse des Verkäufers. Dieser wird dann von PayPal über die erhaltene Zahlung informiert, und kann sich nachträglich kostenlos bei PayPal anmelden, um die Zahlung zu empfangen. Für die empfangene Zahlung fällt für den Verkäufer dann eine geringe Gebühr an.

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#9
 Von 
annajana
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

http://www.falle-internet.de/de/html/pr_ks.php

auszug:

" Der eBay-Standard-Käuferschutz wird zum 20. Februar 2008 abgeschafft."

und weiter.. "... Die wichtigste Nachricht für eBay-Käufer wird nur am Rande erwähnt: In Zukunft wird es nur noch eine Absicherung für Artikel geben, die mit dem hauseigenen Zahlungssystem PayPal bezahlt werden. »Wir werden den Käuferschutz auf eBay ab dem 20. Februar an die sichere Bezahlmethode PayPal koppeln....."

und genau DAS wurde mir von ebay gesagt nur etwas anders: "selbst schuld"
das höchste der gefühle was dem VK passiert ist: verwarnung oder ausschluß (wovon ich herzlich wenig habe)



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#10
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

Das hat doch mit eBay und PayPal nichts zu tun. eBay ist nur die Plattform, auf der Verträge abgeschlossen werden. Verträge zwischen den Nutzern.

Und PayPal zahlt ohnehin nur in einem Teil der Fälle, wo etwas schief geht. Von Absicherung kann da keine Rede sein, dafür sind die Löcher, die PayPal hat, viel zu groß.
------------------------------------------
Hier geht es um einen rechtswirksamen Kaufvertrag zwischen 2 Parteien, Grundlage sind die entsprechenden Gesetze, also das BGB. Und eine zwingende Vereinbarung dieses abgeschlossenen Kaufvertrages war der Versand. Laut eBay Angebot war Paketversand vereinbart. Dafür waren Euro 7,00 zu entrichten. Dies wurde er per Email auf einen Expressversand erweitert, dafür wurden noch einmal Euro 13,00 zusätzlich bezahlt.

Von dieser Vereinbarung ist der Verkäufer ohne Grund abgewichen, wie das Gesetz sagt, indem er das Mikrofon entgegen der AUSDRÜCKLICHEN Weisung des Käufers als DHL Päckchen versendet hat, also aus einem versicherten Versand, so wie es vereinbart war, einen unversicherten gemacht hat. Wobei es im Augenblick noch zweifelhaft ist, ob das Päckchen überhaupt aufgegeben wurde.

Das MUSS der Verkäufer ohnehin beweisen, wenn es darauf ankommt. Darüber hinaus MUSS er haften, wenn jetzt die Sendung verloren ginge, weil eben lt. Kaufvertrag versicherter Versand vereinbart war.

Würde jetzt wirklich erst einmal abwarten, ob das Päckchen nicht noch ankommt, sollte es bis Anfang der nächsten Woche nicht angekommen sein, sollten die entsprechenden Schritte eingeleitet werden.






-- Editiert von bogus1 am 25.12.2008 23:17

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#11
 Von 
Mumpel
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Schüler
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Hallöchen,
..nach der BISHERIGEN Schilderung besteht für mich folgende Möglichkeit(en)

1.Der Verkäufer hat sich bei Ebay (falsch) angemeldet, verkauft GERWERBLICH.

2. Der VERKÄUFER verkauft Artikel, welche(WICHTIG) ZUM ZEITPUNKT DER AUKTION (noch NICHT) in seinem Besitz sind. Dieses wäre nach Ebay NICHT erlaubt.

Ich würde Ebay bezüglich des Schriftverkehrs mit dem VK mal auf (insbesondere) die 2 Möglichkeit hinweisen. Und wenn DIE dann immer noch nix machen, bliebe noch die Steuerfahndung....

Gruss

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#12
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
Status:
Schüler
(320 Beiträge, 117x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
annajana
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo zusammen,

danke für eure antworten ;)

wie befürchtet habe ich bis heute kein paket/päckchen erhalten.
ich warte nun den morgigen tag noch ab und werde dann die übliche "unstimmigkeit" melden.
danke für die tipps und ratschläge hier, einiges werde ich wohl in meine zukünftige konversation mit ebay + dem verkäufer einbauen.

der VK hat sich im übeigen nicht mehr gemeldet.

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#14
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

Wenn der Verkäufer nicht mehr antwortet, wäre eine Strafanzeige in den ersten Januartagen erste Wahl. Die Kommunikation über eBay ist wieder eher unverbindlich, eBay selbst kann überhaupt nichts tun, als den Verkäufer zu verwarnen oder zu sperren, wenn es überhaupt so weit geht.

Bringt das Geld nicht zurück, bei insgesamt 4 Bewertungen bisher wird den das möglicherweise gar nicht groß interessieren.

Eine Strafanzeige kann aber helfen, die ungeklärten Fragen zu erhellen, wer hier der Verkäufer ist und wo er wohnt (man hat immerhin das Bankkonto, worauf das Geld überwiesen wurde).

Und hat auch tatsächlich so manchen eines Besseren belehrt, da die Wiedergutmachung eines Schadens sich meist positiv auf den weiteren Verlauf auswirkte, in manchen Fällen wurde sogar das Verfahren eingestellt.

-- Editiert von bogus1 am 30.12.2008 10:29

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#15
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

Würde auch unbedingt die Auktionen des Verkäufers vom 13. 12. auf dauerhaft auf der Festplatte sichern. (Datei speichern unter...), sodass sie bei Bedarf ausgedruckt werden können.

Es ist nicht auszuschließen, dass der noch gesperrt wird und dann werden die Auktionen gelöscht. Insbesondere ist bis heute keine Bewertung für die anderen beiden Auktionen eingegangen.

Und immerhin wurde das AKG Mikrofon 2 mal verkauft....


Hier sind alle 3 Auktionen vom 13.12.:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=260329241935&ru=http%3A%2F%2Fshop.ebay.de%3A80%


http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=260329236511&ru=http%3A%2F%2Fshop.ebay.de%3A80%

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=260329269135&ru=http%3A%2F%2Fshop.ebay.de%3A80%

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#16
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

Habe ich ganz übersehen: Die Bewertung für das 2. AKG Mikrofon ist am 22. 12. eingegangen.
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=soundstudioemergence&&ftab=FeedbackAsSeller&iid=260329236511&sspagename=VIP:feedback:2:de


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#17
 Von 
annajana
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Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo bogus1,

vielen lieben dank für deine antworten/mithilfe ;)

ja, das mit der strafanzeige scheint mir unumgänglich.. hab ich zwar noch nie gemacht.. aber wenn ich damit irgend etwas erreiche, werd ich es wohl tun.

ich habe nun die unstimmigkeit gemeldet, aber - wie hier schon steht - ausser einer verwarnung wird da nicht viel bei rauskommen bzw. für mich halt nichts..

ich habe heute mit unseren dhl zustellern gesprochen (seit jahren die gleichen) und nochmals nachgefragt, wie lange ein päckchen in der weihnachtszeit brauchen könnte.. ob noch hoffnung bestünde.. etc.
die ernüchternde antwort: "müsste längst da sein" also diese hoffnung kann ich begraben.

die bewertung für das erste mikro habe ich auch gesehen.. gerne hätte ich kontakt zum käufer aufgenommen, um zu erfahren auf welche art sein versand statt fand.. und ob er eine anschrift des verkäufers hat, oder gar kontakt.. aber seit einiger zeit werden die käufer bei ebay ja nicht mehr angezeigt..

wäre es nicht so ein hoher betrag (für mich sind 161 euro echt viel geld) würde ich das ganze unter lehrgeld verbuchen und gut.. aber die enttäuschung sitzt mir in den knochen.. dass ich weihnachten so ohne geschenk da saß.. und dafür noch monatelang geld beiseite gelegt habe, um meinem sohn einen riesen wunsch zu erfüllen :(

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#18
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

Du kannst den mit dem erhaltenen Mikrofon anschreiben (über eBay - mit Mitglied Kontakt aufnehmen ).

Hier ist der:
http://myworld.ebay.de/fuenfi54

Wenn man eine Bewertung abgegeben hat, ist man ja nicht mehr anonym, nur als Bieter.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
annajana
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo noch einmal ;)

ich habe den anderen käufer kontaktiert.
antwort:
Guten Tag.Es tut mir vorab sehr leid für sie,dass es mit dem Mikrofon nicht zu ihrer Zufiedenheit erledigt ist.Ich kann ihnen soviel sagen,dass ich mein ersteigertes Mikrofon in einem unversicherten Paket erhalten habe.Ich gehe davon aus(habe es nicht mehr im KOpf,werde aber nachsehen)dass wir beide von ein und dem selben Mitglied das Mikro ersteigert haben.Das einzige was ich ihnen anbieten kann ist der Name des Verkäufers.Ich hoffe dass ich nicht etwas verbotenes mache.Ich bin für eine grade Linie in solchen Sachen und möchte keine Unannehmlichkeiten.Sie verstehen.Erstmal biete ich meine Hilfe an und verbleibe mit Freundlichen Grüßen

<< aha.. auch unversichert.. aber immerhin hat er sein mikro erhalten..

der VK hat mir gerade folgendes geantwortet:

Der Artikel wurde verschickt.
Versandunternehmen: DHL
Versanddatum: 19. Dez. 2008
Nachverfolgungsnummer:
Weitere Informationen: Sehr geehrte...

der Versand erfolgte bereits, wie erwähnt am 19.Dezember 2008.
Versandverzüge
von DHL können wir leider nicht beeinflussen.
Ihr Mikrophon wird Sie sicherlich bald erreichen,
trotzdem bitte ich Sie mir nochmals Ihre erwünschte Lieferadresse zum Vergleich zu übersenden.
Ich
bitte Sie um Ihr Verständnis,
MIt freundlichen Grüßen.

<< wenn ich das lese klingt alles wieder nach hoffnung.. aber irgendwie auch so als habe er das teil wirklich versendet.. (der andere käufer bekam ja sein mikro auch) bzw nur meins kommt nicht an..

*hmm hmm..

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#20
 Von 
Max.Power
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 61x hilfreich)

Ich würde dem VK schriftlich eine letzte angemessene Frist setzen, damit er seine Pflichten aus dem Kaufvertrag erfüllen kann. Geschieht dies nicht, würde ich als nächstes vom Kauf zurücktreten und ihm eine weitere angemessene Frist zu Erstattung der gesamten Kosten setzen. Hält er auch diese nicht ein, würde ich einen Mahnbescheid beantragen und unter Umständen Strafanzeige stellen.
Mehr kann man da gar nicht machen glaube, ausser vielleicht selbst vorbeizufahren und Tacheles zu reden...

-----------------
"Im Land der Denker und Dichter sind die Amtsstuben Orte verbaler Exzesse."

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#21
 Von 
guest123-2151
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#22
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

> Das hilft manchmal mehr wie eine Strafanzeige evtl. in den meisten Fällen sogar mehr.
-----------------
Eine Strafanzeige ist (besonders) dann hilfreich, wenn es darum geht, jemanden überhaupt zu identifizieren, wenn es Zweifel an der Richtigkeit der Kontaktadresse gibt, wie hier.

Es ist nach wie vor ein Kinderspiel sich bei eBay mit getürkten Daten anzumelden. Wenn es denn überhaupt eine Chance zur Ermittlung gibt, dann über das Bankkonto, seltener über den Provider. An diese Daten kommt man selbst aber nicht heran. Datenschutz! Aber eben ein Staatsanwalt!

Folglich verwarnt oder sperrt eBay den Fake-Account, aber nicht den, der dahinter steckt. Und selbst das kann sich Wochen und Monate hinziehen, wie die Vergangenheit gezeigt hat.

> Paypal schützt übrigens nur davor wenn der Verkäufer nicht nachweisen kann, dass er das Paket versendet hat. Zeigt er gegenüber paypal irgendeine Quittung aus dem Zeitraum über die Einlieferung eines Pächchens vor, dann kann es sein, dass man es mit paypal bereits richtig schwer hat aber auch sonst ist man dort sehr erfinderisch: http://justiz.ju.funpic.de

Das ist grob falsch. Die Quittung (Briefmarken) irgendeines Päckchens ist überhaupt kein Beweis eines Versands. Für niemanden. Noch nicht einmal für einen Verkäufer der "unversichert" versendet.

Es ist nur der Beweis, dass man Briefmarken gekauft hat. PayPal erfordert lt. seinen AGB zwingend nachverfolgbaren Versand (Einschreiben oder Paket).
-------------------------------------------------------------
Von PayPal akzeptierte Versandnachweise
Folgende Versandunternehmen werden von uns akzeptiert:

* Deutsche Post / DHL (alle Leistungen außer Päckchen und Briefe)

* GLS

* DPD

* Hermes

* UPS

* FedEx

* TNT

Sofern folgende Angaben auf dem Versandbeleg angegeben sind, akzeptiert PayPal je nach Fall auch Versandnachweise von nicht aufgelisteten Unternehmen. Bitte achten Sie darauf, dass die Adresse des Empfängers der bei der PayPal-Zahlung angegebenen Adresse entspricht.

* Name des Versandunternehmens

* Einlieferungsdatum

* Name und Adresse des Empfängers (wie bei der PayPal-Zahlung angegeben)

* Ihr Name und/oder Ihre Adresse

* Nachverfolgungsnummer (optional)

Darüber hinaus wird außerdem das Einschreiben via Deutsche Post als gültiger Versandnachweis akzeptiert. Das Einschreiben muss folgende Angaben vorweisen:

* Einlieferungsdatum

* Name des Empfängers

Bei einem Transaktionsbetrag bis einschließlich €25,00 EUR ist ein Versandnachweis nicht unbedingt erforderlich. In diesem Fall geben Sie auf der Seite "Beschwerde klären" an, dass Sie mit einem Versandunternehmen verschickt haben, das keine Versandnachweise ausstellt. PayPal verzichtet maximal 10 Mal innerhalb von sechs Monaten auf einen Versandbeleg.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie uns eine Online-Tracking-Nummer als Versandnachweis angeben, müssen Sie uns in manchen Fällen zusätzlich noch Ihren Versandbeleg faxen.

https://www.paypal.com/de/cgi-bin/webscr?cmd=xpt/Marketing/general/ProtectionInfoSellers-outside
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Dennoch gibt es eine Menge anderer Gründe, wie man trotz (oder gerade trotz ) PayPal sein Geld verlieren kann (und zwar als Käufer und Verkäufer). Im schlimmsten Fall bekommt der Käufer keine Ware und wird von PayPal auch nicht entschädigt, dem Verkäufer wird das Geld abgebucht und PayPal behält es selbst. Die Idealkonstellation für PayPal - tausende Male so passiert.
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Was PayPal ist und was nicht wurde hier im Forum schon ausführlich diskutiert, mit wirklich interessanten Links.
http://www.123recht.net/Paypal-K%C3%A4uferschutz-einklagen__f128613.html

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> Wie schon gesagt wurde sollten Sie eine Frist setzen, soweit noch nicht geschehen und nach dessen Ablauf vom Vertrag zurücktreten:
"§ 323 BGB Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung"
und dann das Geld zurück verlangen ebenfalls mit Fristsetzung.
Dann Anwalt mit PKH oder Mahnbescheid.

Aber nicht ohne vorher ermittelt zu haben, ob der Verkäufer unter der Adresse überhaupt existiert.

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#23
 Von 
annajana
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo wieder einmal,

nach weiteren 5 tagen hoffen und warten, schrieb der verkäufer mir heute diese mail:

Wir waren gezwungen den von uns versandten Artikel bei der Postbank Görlitz mit einem bestimmten Formular suchen zu lassen, und dies bereits vor einigen Tagen, Die Antwort wird uns in den nächsten Tagen per Post zugesandt. Wir hoffen, dass der Artikel noch gefunden wird und werden sie so schnell wie möglich aufklären. Bitte haben Sie noch ein wenig Gedult.
Mit freundlichen Grüßen

langsam weiss ich nicht mehr, ob es sich um eine "hinhalte-taktik" handelt, oder der VK wirklich noch an ein wunder glaubt..

er schrieb mir gestern noch über ebay zurück, dass ihm ja immer hin auch ein schaden entstanden wäre, da auch er eins seiner mikrophone verloren hätte bzw. ich nicht andauernd auf meinem verlorenen geld herumhacken solle.. im falle eines verlustes würde er schon ersatz leisten, ich solle mich wenigstens bis zum 10.1. gedulden.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

> er schrieb mir gestern noch über ebay zurück, dass ihm ja immer hin auch ein schaden entstanden wäre, da auch er eins seiner mikrophone verloren hätte bzw. ich nicht andauernd auf meinem verlorenen geld herumhacken solle.. im falle eines verlustes würde er schon ersatz leisten, ich solle mich wenigstens bis zum 10.1. gedulden.
------------------
Den Schaden hätte er vermeiden können, wenn er nur das getan hätte, was er musste, nämlich versichert schicken, von Express-Versand ganz zu schweigen.

Immerhin meldet er sich noch, hoffentlich ein gutes Zeichen, würde bis zum 10.1. warten, auf die 5 Tage kommt es jetzt auch nicht mehr an...

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
annajana
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo,

heute ist nun der berühmte 10.1.09 und - welch wunder - nix da.

vom VK habe ich auch nichts mehr gehört. er wollte recherchieren etc..
ich habe ihn nun über ebay zur rückzahlung des gesamtbetrages aufgefordert.
da er es selbst angeboten hat, werde ich die nächste woche noch abwarten. danach ist mir dann vollends klar, dass da wohl gar nichts mehr kommt.. und ich werde strafanzeige stellen.

ach verdammt.. :(

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
George2306
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 154x hilfreich)

Hat der Verkäufer wirklich geschrieben, die Postbank sucht......

Oder meint er, das Postamt sucht......

Jedenfalls dauern solche Nachforschungen bei der Post länger als ein paar Tage, da wird es so schnell nichts mit einem Ergebnis.



1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
annajana
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

ich hatte den text vom verkäufer hier rein kopiert.. denke aber auch dass er postamt meint.
natürlich bin ich mir darüber im klaren das sowas dauert.. nur sind seit dem kauf jetzt schon fast 4 wochen vergangen und wenn ebay den fall schließt (weil zu viel zeit vergangen) habe ich nicht einmal die möglichkeit anzuklicken "habe keine einigung erzielen können bzw möchte den käufer dem sicherheitsteam melden"

das seltsame ist auch, dass der VK mir privat ganz andere dinge schreibt, als er bei ebay im "unstimmigkeitsfeld" hinterlässt.
"privat" schreibt er dass er für den schaden grade stehen möchte.. bei ebay hinterlässt er zeitgleich die nachricht "warten sie ab.. " und/oder "auch mir ist ein schaden entstanden.. denken sie mal darüber nach"..

seit dem 5.1. kommt gar nichts mehr..

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#28
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

> seit dem 5.1. kommt gar nichts mehr.

Ich weiß nicht, was Du erwartest. Der eBay Disput wird hier keine Lösung bringen können, weil eBay die Sache nicht entscheiden kann. Nach 2 Monaten wird der Disput automatisch von eBay beendet. Vorher bekommst Du noch eine Anfrage, ob eine Lösung gefunden wurde oder die Sache erledigt ist. Gleichzeitig wird eBay beteuern, wie unschön solche Erfahrungen für die User sind und man alles tue, um das zu vermeiden. Gleichzeitig bekommt man die Option, die Angelegenheit dem Sicherheitsdienst weiterzuleiten. Dann wird der Verkäufer u. U. verwarnt oder limitiert. Wenn man selbst Glück hat, kriegt man von PayPal noch einen Euro 10,00 Gutschein, als Trostpflaster, "weil man eine so unangenehme eBay Erfahrung" gemacht hat. Fertig - die Angelegenheit ist beendet.
***
> und/oder "auch mir ist ein schaden entstanden.. denken sie mal darüber nach"..

Solange das Mikrofon nicht angekommen ist und Oder das Geld dafür ersetzt wurde, hat hie nur einer den Schaden UND das bist DU! Wer das alles zu vertreten hat, wurde ausführlich dargelegt. Der Verkäufer nämlich, weil er ohne Grund vom versicherten Versand abgewichen ist.
***
Du brauchst auch nicht länger zu warten, was die Post ermittelt, das kann Wochen und Monate dauern, oft kommt nichts dabei heraus.
***
Da sich der Verkäufer immer noch mal meldet, kann man davon ausgehen, dass er existiert, wahrscheinlich auch unter der angegebenen Adresse. Wenn Du sie nicht hast, hol sie dir bei eBay.

http://pages.ebay.de/help/buy/questions/contact-seller.html
Hier kriegst Du sie!
***
Und jetzt machst Du ein Einschreiben mit Rückschein, an diese Adresse, fordere die Lieferung des Mikrofons und die Euro 13,00 an zuviel bezahltem Porto zurück.
Setze eine Frist von 10 Tagen, nach Datum bestimmt. (Ich erwarte die Lieferung und Zahlung bis dann und dann). Und ab zur Post damit.
***
Sinn der Sache ist, den Verkäufer in Verzug zu setzen, das ist wichtig. Erst nachdem er in Verzug kann man weiter vorgehen (Rücktritt vom Vertrag - gerichtlicher Mahnbescheid - Rechtsanwalt)
***
Ist die Frist um, geht es weiter...
***
Es geht also darum, das Geld wieder zu bekommen. Eine Strafanzeige kann man noch jederzeit stellen, wenn man will.



1x Hilfreiche Antwort


#30
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

von Mirk am 11.01.2009 20:27

> Der Verkäufer, der Anfragen von Interessenten zu Angeboten unter dem Account "soundstudioemergence" mit SSE unterzeichnete ...

"Gern übersenden wir Ihnen entsprechendes Bildmaterial. Bitte senden Sie uns Ihren Kontakt. Mit freundlichen Grüßen SSE"

... dürfte entgegen seinen eigenen Angaben beim Verkauf NICHT als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB anzusehen gewesen sein:
***
Ein Verkäufer, der 2 gebrauchte Mikrofone verkauft hat und einen Beamer, der 2 Käufe abgewickelt hat, einer davon war ein elektrischer Rasierapparat, der den Namen eines Studios angibt, dass es anscheinend unter diesem Namen gar nicht gibt und auch noch ein Pseudonym (?) dazu, wie Du es nennst ( "Soundstudio Emergence" - "soundstudioemergence" - sse), ist das ein "Pseudonym (?), der für seine Kommunikation die "Wir-Form" = 1. Person Plural wählt und von "unserer Versandabteilung" spricht, der ein Paket mit einem Päckchen verwechselt und anschließend bei der Postbank einen Nachforschungsauftrag stellt, der beim eBay-Emailverkehr mit einer anderen Zunge spricht, als beim privaten, würde bei bei vielen Zeitgenossen eher den Verdacht erregen, es möglicherweise mit einer multiplen Persönlichkeit (Dissoziative Identitätsstörung) zu tun zu haben, denn mit einem Gewerbetreibenden, zumal dieses "WIR" augenscheinlich auch nicht wünscht, als ein solcher behandelt zu werden.
***
>b) der Verkäufer hat privat verkauft, und ist von Versandanweisungen abgewichen;

Im Fall b) wäre die Schadensersatzpflicht schon durch die -eingestandene-Abweichnung von Versandanweisungen bei schädigendem Transportverlust nach Gefahrenübergang begründet, und nicht (erst) durch eine fehlende Rechtzeitigkeit der Erfüllungsleistung ( "Verzug" ausgelöst.
---
Das "WIR" ist anscheinend der Überzeugung, dass das Päckchen noch irgendwann eintrudelt...



-- Editiert von bogus1 am 11.01.2009 23:46

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