Artikel nicht erhalten (gewerblicher verkäufer)

5. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
flocke5583
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 39x hilfreich)
Artikel nicht erhalten (gewerblicher verkäufer)

Hi

Ich habe anfang Sep. einen artikel gekauft, bei einem gewerblichen verkäufer, Angabe und bezahlt war 6.90 paketversand also versichert. nun hat sie es angeblich als päckchen zu 4.10 unversichert verschickt. sie zeigte mir auch einen X-Beliebigen Bon der post.

Nun habe ich bis heute weder ware noch sonst was erhalten. Habe sie dann um rückerstattung gebeten.seit 14 tagen meldet sie sich partu nicht mehr. Habe dann bei ebay einen fall geöffnet. und diesen gestern mittag geschlossen:

nun krieg ich so ne super rückmeldung von wegen kein paypal kein käuferschutz BLABLA (das lästige ebay thema)

NUN die frage,wenn ich zur Polizei gehe welche Chancen hab ich, mein geld zurück bekommen. es handelt sich zwar "nur" um 100 euro .. aber mir gehts hier echt Ums prinzip. ich kauf was, lasse mir NUR noch versichert verschicken und dann sowas !? :(

bitte nur rückmeldung wer mir wirklich helfen kann. DANKE ♥




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 436x hilfreich)

quote:
wenn ich zur Polizei gehe welche Chancen hab ich, mein geld zurück bekommen


Praktisch null. Die Polizei (bzw. eine Strafanzeige) bringt dir dein Geld nicht zurück (außer die Gegenseite ist zufällig dadurch eingeschüchtert), das tut nur eine Zivilklage.

quote:
nun hat sie es angeblich als päckchen zu 4.10 unversichert verschickt. sie zeigte mir auch einen X-Beliebigen Bon der post.


Das ist alles irrelevant; der gewerbliche VK schuldet grundsätzlich Lieferung der Sache, Transportrisiko trägt er per Gesetz.
D.h. auch wenn er unversichert geschickt hat, haftet er.
Auch wenn er beweisen kann, daß er die Ware aufgegeben hat, reicht das nicht, denn er muß beweisen, daß der K sie auch erhalten hat.

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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1241 Beiträge, 347x hilfreich)

> "von wegen kein paypal kein käuferschutz "
Mit welchr Begründung lehnt PP denn die Erstattung ab? Einen richtigen Versandbeleg hat der VK ja nicht.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1344x hilfreich)

Paypal versichert nur, wenn auch über Paypal bezahlt wurde.
Der Verkäufer schuldet Ihnen die Lieferung.
Setzen Sie ihm eine Frist zu liefern, oder die Rückerstattung
des Kaufpreises und des Portos.
Nach Fristablauf beauftragen Sie einen Anwalt, oder sie
googeln unter "Mahnbescheid" Den können Sie ausfüllen und
an das zuständige Gericht schicken. Alles weitere wird
erklärt.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1241 Beiträge, 347x hilfreich)

> "Paypal versichert nur, wenn auch über Paypal bezahlt wurde."
Das ist klar,
woher weißt du, das nicht mit PP bezahlt wurde?

Oder spekulieren wir ....

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 436x hilfreich)

quote:
woher weißt du, das nicht mit PP bezahlt wurde?


Wenn der TE schreibt, die ablehnende Begründung sei "kein paypal kein käuferschutz [...] das lästige ebay thema", dann ist das doch eindeutig. Er hat bei eBay Käuferschutz beantragt und die haben gesagt "nicht mit PayPal bezahlt, also ist nicht".

-- Editiert Lenina Huxley am 05.10.2011 15:41

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