eBay Kleinanzeigen - PayPal-Käuferschutz/PayPal im Minus

19. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
headcrab93
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Kleinanzeigen - PayPal-Käuferschutz/PayPal im Minus

Hallo zusammen,

Ich habe bei Kleinanzeigen ein Paket aus 3 Sachen zu einem Komplettpreis verkauft. Ein Artikel davon war ein Fanatec-Lenkrad für den Computer, das bei mir immer einwandfrei funktioniert hat. Nun hat der Käufer sich gemeldet, es würde von seinem Computer nicht richtig erkannt und es könnte sich nicht richtig kalibrieren, also ein Defekt.
Das ganze lief über das PayPal-Konto meines Mitbewohners, da ich kein PayPal nutze. Sein Konto ist jetzt 330 Euro, also den Komplettpreis im Minus und so nicht mehr nutzbar. Der Käufer verlangt nun 100 Euro von mir, dann wäre die Sache gegessen. Er hat auch ein nicht öffentliches Video bei YouTube hochgeladen, das er anscheinend an den PayPal-Support geschickt hat, wie es sich an seinem Computer nicht kalibrieren lässt.
Ich möchte das aber so nicht akzeptieren, da ich sogar noch Videos auf meinem Smartphone habe, wie das Lenkrad bei mir in Benutzung ist.

Hab ich jetzt in den sauren Apfel gebissen, da das Produkt nicht der Beschreibung entsprochen hat?

Vielen Dank für die Hilfe

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Tag!

Du magst wohl im Recht sein. Allerdings ist das jetzt natürlich eine blöde Situation , was den Mitbewohner angeht. Anständig wäre es wohl, wenn du das Konto deines Mitbewohners ausgleichst und PayPal und/oder deinen Käufer auf Zahlung des einen bzw des anderen Teils der Summe verklagst. Den Käufer könntest du mindestens wegen der restlichen 230 Euro verklagen (oder halt erstmal normal zur Zahlung aufzufordern), weil er nun ja mindestens um diesen Betrag ungerechtfertigt bereichert zu sein scheint. Alternativ könntest du auch gegen PayPal behaupten, einen Anspruch auf die gesamte Summe zu haben.

Nur wenn dir das zu aufwendig/riskant ist, wirst du in den sauren Apfel beißen müssen.

Schöne Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

man könnte auch direkt einen Anwalt beauftragen, der das geld beim Käufer einklagt. bzw erstmal ohne Klage einfordert.

Die Kosten dafür müsste der K tragen! (vorrausgesetzt er ist zahlungsfähig)...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DatLicht
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 12x hilfreich)

Nun, so etwas hatte ich auch mal (ich hatte damals ein Handy verkauft, bei dem der Käufer behauptet hat, es hätte keine IMEI-Nummer und wäre deshalb nicht benutzbar - laut des von ihm nicht gelöschen Call-Logs hat er aber vor der Rücksendung fröhlich damit telefoniert...).

Normalerweise ist es so, dass Paypal ein Gutachten verlangt, wenn ein Artikel tatsächlich defekt ist. Der Käufer sagt, dass das Lenkrad defekt ist, du sagst, du hast es bis zum Verschicken noch benutzt. Wie soll ein Dritter nun feststellen können, wer von euch beiden recht hat? Btw. wie äußert sich denn der Paypal-Support dazu?

Wenn das Lenkrad an seinem PC nicht richtig erkannt wird, kann das auch gut an einem Treiberfehler liegen, wofür du mal so rein gar nichts kannst. Hat sich der Hersteller-Support dazu bereits geäußert? Btw. ich will ja nichts unterstellen, aber hoffentlich hast du dir die Seriennummer von dem Ding notiert...

Außerdem muss der Käufer dir bei einem Defekt die Möglichkeit der Nachbesserung geben, wenn tatsächlich ein Defekt vorliegt. Einfach so nach Gutdünken das Geld einbehalten geht schon mal gar nicht und stinkt förmlich nach Betrug. Theoretisch könntet ihr den Kauf auch einfach rückabwickeln (dann würde ich aber an deiner Stelle darauf bestehen, dass der Käufer das Porto dafür trägt).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10619 Beiträge, 4196x hilfreich)

Zitat (von DatLicht):
Normalerweise ist es so, dass Paypal ein Gutachten verlangt, wenn ein Artikel tatsächlich defekt ist.


In Deutschland allerdings nicht.
Da läuft die Entscheidungsfindung etwas anders ab.
Harry van Sell hat da eine nette Zusammenfassung für.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von DatLicht):
Normalerweise ist es so, dass Paypal ein Gutachten verlangt
Paypal würfelt das Ergebnis aus. Manchmal würfeln sie auch, was sie als "Beweis" verlangen. "Normalerweise ein Gutahten" ist es jedenfalls nicht.

Zitat (von DatLicht):
Btw. wie äußert sich denn der Paypal-Support dazu?
Spielt keine Rolle. Damit sollte man nicht seine ksotbare Lebenszeit verschwenden. Die Antwort wird sinngemäß sein: "Wir haben im Rahmen des Käuferschutzes gegen Sie entschieden"

Zitat (von DatLicht):
Wenn das Lenkrad an seinem PC nicht richtig erkannt wird, kann das auch gut an einem Treiberfehler liegen, wofür du mal so rein gar nichts kannst.
Durchaus. Oder ein Materialfehler, oder eine Fehlbedienung, oder ein Versandschaden, oder ... Spielt aber keine Rolle. Der Verkäufer ist nicht für die Unzulänglichkeiten des Käufers verantwortlich.

Zitat (von DatLicht):
Hat sich der Hersteller-Support dazu bereits geäußert?
Spielt keine Rolle.

Zitat (von DatLicht):
Außerdem muss der Käufer dir bei einem Defekt die Möglichkeit der Nachbesserung geben, wenn tatsächlich ein Defekt vorliegt.
Zunächst mal müsste de Käufer beweise liefern, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Ggf. müsste er auch beweisen, dass der Verkäufer von diesen Mängeln wusste.
Wurde denn überhaupt die Sachmängelhaftung ausgeschlossen?

Zitat (von DatLicht):
Theoretisch könntet ihr den Kauf auch einfach rückabwickeln
Damit man dann kein Geld und ein eventuell defektes Lenkrad hat? Sehe ich keinen Sinn drin.

Zunächst mal sollte man sich klar werden, was man erreichen will. Das Paypalkonto im Minus ist erstmal kein Problem. Es sei denn der Mitbewohner möchte auch zukünftig dieses Konto nutzen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16447 Beiträge, 9274x hilfreich)

Zitat:
Das Paypalkonto im Minus ist erstmal kein Problem.

Das wird der Mitbewohner aber ganz anders sehen - spätestens, wenn er böse Inkasso-Briefe bekommt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Das Paypalkonto im Minus ist erstmal kein Problem.

Das wird der Mitbewohner aber ganz anders sehen - spätestens, wenn er böse Inkasso-Briefe bekommt.


Ja. Und damit wäre dann das Problem auch in seinen ganzen Auswirkungen beschrieben.

Wessen Psyche natürlich durch einen Inkassobrief derart beeinflusst wird, hat in der Tat ein Problem.

-- Editiert von Guruhu am 20.02.2019 10:47

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
headcrab93
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielleicht hätte ich noch erwähnen sollen, dass ich das Geld schon erhalten habe, das er vor dem Versand auf das PayPal-Konto meines Mitbewohner überwiesen hat und jetzt auf meinem Konto ist, falls das nicht klar war.
Das Paket setzte sich aus Grafikkarte, Pedalerie und Lenkrad zusammen. Er möchte jetzt die 100 Euro für das "defekte" Lenkrad zurück und möchte es mir zurück schicken, das Porto soll ich übernehmen. Das möchte ich aber nicht. Habe jetzt eine E-Mail von PayPal bekommen, in der ich dem ganzen widersprechen kann, mit Text und Dateianhängen.

Werde dann wohl dort die Videos anhängen, die das Lenkrad in Betrieb zeigen. Kann jemand sagen, nach welchem Prinzip PayPal dann entscheidet?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MrRioes1312
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

So Freunde der Sonne .

Ich bin der der das wheel gekauft hat.

Ich habe bereits mehrere dieser Fanatec Lenkräder besessen und kenne mich damit sehr gut.

An dem pc/notebook wo ich das Wheel testete, teste ich alle Lenkräder und alle Pedale und da gab es nie Probleme mit.
ebenfalls ist natürlich auch der neuste Treiber installiert.

..auch ein Schaden wärend des Transports ist ausgeschlossen da keinerlei Anzeichen am Karton dafür waren.

Es liegt ganz klar auf der Hand dass die Ware bereits defekt versendet worden ist.

Die mir gesendeten Videos sind in einer total schlechten Qualität und ohne Ton und es ist nicht klar wann diese gemacht worden sind.

Die können genausogut vor monaten entstanden sein als es noch funktionierte bei ihm.

Diese haben überhaupt keine Beweiskraft.

Da der "Verkäufer" es ja scheinbar nicht anders möchte, werde ich das Video nun auch hier veröffentlichen um dem ganzen hier mehr Klarheit zu geben.

weitete Videos von dem Schrott den er mir gesendet hat sind überhaupt kein Problem.

ich kann es auch gerne an einem anderen pc anschliessen und zeigen dass es dort auch nicht funktioniert.


zum Thema Geld :

Ich habe das Lenkrad , Pedale und eine Grafikkarte bei ihm gekauft.

Die Pedale funktionieren wohl und die Grafikkarte scheinbar auch.

Da ich über Paypal mit Käuferschutz bezahlt habe und ich dort nun einen Fall eröffnet habe wird vorläufig das gesamte hezshkte Geld auf Eis gelegt bis das geklärt ist oder wird (von Paypal).

Paypal wird entscheiden wieviel ich zurückbekomme. 100€ stehen erstmal als Rückzahlung im Raum.

sobald das geklärt ist wird das restliche Geld wieder freigegeben.

Ich bin nicht an einem Betrug interessiert.
Ich bestehe allerdings auf mein Recht!

Hier das Video vom defekten Lenkrad

https://youtu.be/5eXuitQ8rKQ





0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Yieaij :D Welch eine Freude^^ Herzlich Willkommen natürlich!

Also was die Geschichte mit PayPal angeht: Man könnte es wohl als legitim ansehen, dass PayPal dir das Geld zurückgibt; die können Geld schenken, wem immer sie möchten - immerhin ist das auch ihr Versprechen.

Wenn man das mal außen vor lässt und die Rechtslage etwas unkomplizierter betrachtet, bist aber tatsächlich du in der Beweispflicht, dass die Sache bereits bei Übergabe einen Mangel hatte. Und ob dazu deine Erklärung ausreicht, daran darf man zumindest zweifeln. War ja keiner persönlich dabei.

-- Editiert von Droitteur am 20.02.2019 13:23

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16447 Beiträge, 9274x hilfreich)

Ein Fall, der eigentlich sehr einfach wäre, wenn der Fragesteller es nicht durch die Nutzung des Paypal-Kontos seines Mitbewohners unnötig kompliziert gemacht hätte.
Durch die BGH-Rechtsprechung steht der Inhaber eines Paypal-Kontos ziemlich dumm da, wenn er nicht gleichzeitig der Verkäufer ist. (Der BGH hat entschieden, dass der Paypal-Käuferschutz die gerichtliche Geltendmachung der normalen gesetzlichen Rechte für Käufer und Verkäufer nicht ausschließt. Hier ist jedoch der Mitbewohner derjenige, der von der Paypal-Entscheidung betroffen ist. Da er weder Käufer noch Verkäufer ist, wird er wahrscheinlich mangels Aktivlegitimation in der Kaufvertragssache auf dem Schaden sitzen bleiben.)
Der Verkäufer hat durch den schnellen Geldtransfer vom Paypalkonto des Mitbewohners auf eigene Bankkonto seine Schäfchen ins Trockene gebracht.
Menschlich wird man sagen: Der Verkäufer ist ein [Schimpfwort zensiert], wenn er den Mitbewohner auf dem Minus sitzen lässt.
Rechtlich interessant ist die Frage: Kann der Mitbewohner vom Verkäufer verlagen, dass sein Konto wieder ausgegelichen wird?

-- Editiert von drkabo am 20.02.2019 13:43

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119206 Beiträge, 39693x hilfreich)

Zitat (von MrRioes1312):
An dem pc/notebook wo ich das Wheel testete, teste ich alle Lenkräder und alle Pedale und da gab es nie Probleme mit.

Irrelevant.



Zitat (von MrRioes1312):
..auch ein Schaden wärend des Transports ist ausgeschlossen da keinerlei Anzeichen am Karton dafür waren.

Nur weil da keine Anzeichen am Karton waren, schließt das die Möglichkeit nicht aus.



Zitat (von MrRioes1312):
Es liegt ganz klar auf der Hand dass die Ware bereits defekt versendet worden ist.

Ok, und wie genau begründet man das dann?
Und wie genau beweist man das diese Begründung stimmt?


Zitat (von MrRioes1312):
Paypal wird entscheiden wieviel ich zurückbekomme.

Nö, denn der BGH hat entschieden das Paypal eine solche Entscheidung nicht zusteht, wenn es sich dafür am Konto des Verkäufers bedient und der Verkäufer damit nicht einverstanden ist.



Zitat (von drkabo):
Rechtlich interessant ist die Frage: Kann der Mitbewohner vom Verkäufer verlagen, dass sein Konto wieder ausgegelichen wird?

Klar kann er das, verlangen kann man ja fast alles.
Aber ich sehe auch gute Aussichten, das er das sogar durchsetzen könnte.



Zitat (von drkabo):
Das wird der Mitbewohner aber ganz anders sehen - spätestens, wenn er böse Inkasso-Briefe bekommt.

Oder wenn das Paypalkonto gesperrt ist.



Zitat (von go509287-63):
Werde dann wohl dort die Videos anhängen, die das Lenkrad in Betrieb zeigen.

Alles was auch nur im Ansatz entlastend wirkt, sollte man denen zur Verfügung stellen.



Zitat (von go509287-63):
Kann jemand sagen, nach welchem Prinzip PayPal dann entscheidet?

Paypal hat mehrere ausgefeilte Methoden zur Entscheidungsfindung entwickelt:
1. Würfel oder Münze
Würfel oder Münze wird geworfen.
Gerade Zahl/Kopf = Käufer bekommt recht
ungerade Zahl/Zahl = Verkäufer bekommt recht

2. Dart-Wurf
Modifizierete Dartscheibe, statt Zahlen stehen dort die Käufer und Verkäufer.

3. Kalender
Gerader Tag = Verkäufer bekommt recht
ungerader Tag = Käufer bekommt recht

4. Mondphasen
Aufsteigende Mondphasen: Käufer bekommt recht
absteigende Mondphasen: Käufer bekommt nicht recht

5. Wetter
Der Verkäufer bekommt recht wenn „Der Winter naht"

Manchmal aber auch umgekehrt …

Das erklärt auch weshalb sich die Vorgänge oft jeglicher menschlichen Logik entziehen.


Wobei bei entlastendem Material die Wahrscheinlichket steigt, das sich für den Verkäufer entschieden wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
headcrab93
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von MrRioes1312):
An dem pc/notebook wo ich das Wheel testete, teste ich alle Lenkräder und alle Pedale und da gab es nie Probleme mit.

Irrelevant.



Zitat (von MrRioes1312):
..auch ein Schaden wärend des Transports ist ausgeschlossen da keinerlei Anzeichen am Karton dafür waren.

Nur weil da keine Anzeichen am Karton waren, schließt das die Möglichkeit nicht aus.



Zitat (von MrRioes1312):
Es liegt ganz klar auf der Hand dass die Ware bereits defekt versendet worden ist.

Ok, und wie genau begründet man das dann?
Und wie genau beweist man das diese Begründung stimmt?


Zitat (von MrRioes1312):
Paypal wird entscheiden wieviel ich zurückbekomme.

Nö, denn der BGH hat entschieden das Paypal eine solche Entscheidung nicht zusteht, wenn es sich dafür am Konto des Verkäufers bedient und der Verkäufer damit nicht einverstanden ist.



Zitat (von drkabo):
Rechtlich interessant ist die Frage: Kann der Mitbewohner vom Verkäufer verlagen, dass sein Konto wieder ausgegelichen wird?

Klar kann er das, verlangen kann man ja fast alles.
Aber ich sehe auch gute Aussichten, das er das sogar durchsetzen könnte.



Zitat (von drkabo):
Das wird der Mitbewohner aber ganz anders sehen - spätestens, wenn er böse Inkasso-Briefe bekommt.

Oder wenn das Paypalkonto gesperrt ist.



Zitat (von go509287-63):
Werde dann wohl dort die Videos anhängen, die das Lenkrad in Betrieb zeigen.

Alles was auch nur im Ansatz entlastend wirkt, sollte man denen zur Verfügung stellen.



Zitat (von go509287-63):
Kann jemand sagen, nach welchem Prinzip PayPal dann entscheidet?

Paypal hat mehrere ausgefeilte Methoden zur Entscheidungsfindung entwickelt:
1. Würfel oder Münze
Würfel oder Münze wird geworfen.
Gerade Zahl/Kopf = Käufer bekommt recht
ungerade Zahl/Zahl = Verkäufer bekommt recht

2. Dart-Wurf
Modifizierete Dartscheibe, statt Zahlen stehen dort die Käufer und Verkäufer.

3. Kalender
Gerader Tag = Verkäufer bekommt recht
ungerader Tag = Käufer bekommt recht

4. Mondphasen
Aufsteigende Mondphasen: Käufer bekommt recht
absteigende Mondphasen: Käufer bekommt nicht recht

5. Wetter
Der Verkäufer bekommt recht wenn „Der Winter naht"

Manchmal aber auch umgekehrt …

Das erklärt auch weshalb sich die Vorgänge oft jeglicher menschlichen Logik entziehen.


Wobei bei entlastendem Material die Wahrscheinlichket steigt, das sich für den Verkäufer entschieden wird.



So hab ich mir das fast gedacht, dass PayPal da einfach nach Zufallsprinzip entscheidet, beziehungsweise einfach von irgendeinem Algorithmus entschieden wird, wo nicht mal eine menschliche Entscheidung hintersteckt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
DatLicht
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 12x hilfreich)

Erstmal herzlich Willkommen im Forum.

Zitat (von MrRioes1312):
auch ein Schaden wärend des Transports ist ausgeschlossen


Mutige Aussage.

Nur, weil der Zusteller mit dem Paket nicht sichtbar Fußball gespielt hat oder mit einem Panzer drüber gefahren ist, heißt das noch lange nicht, dass ein Transportschaden (z.B. durch Rütteln auf den Transportbändern) nicht doch vorliegt - und: ja, das habe ich definitiv schon erlebt.

Letztlich wird sich nur ermitteln lassen was überhaupt los ist, in dem ein Techniker sich das Ding anschaut und den tatsächlichen Schaden ermittelt. Als Hobby-Elektroniker sieht der Fehler in deinem Video so aus als wenn ein Endschalter (kostet um einen Euro rum) kaputt ist. Wahrscheinlich kein großes Ding. Aber das hier ist ja kein Elektronik- sondern ein Rechtsforum.

Zitat (von MrRioes1312):
Es liegt ganz klar auf der Hand dass die Ware bereits defekt versendet worden ist.


Was du dem Verkäufer allerdings beweisen musst. Das Ding ist: er sagt, er hat das Teil heile verschickt, du sagst, du hast es kaputt bekommen. Wie soll ein Dritter jetzt entscheiden wer recht hat? Vielleicht habt ja auch ihr beide recht (siehe meine Erklärung oben).

Und nu? Bislang hat keiner von euch versucht, das Problem zu lösen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
headcrab93
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe nun das Formular, in dem ich meinen Widerspruch begründen kann, mit mehreren verlinkten, nicht gelisteten YouTube-Videos, die letzten Monat entstanden sind und das Lenkrad in Betrieb zeigen, abgeschickt und einem Text dazu geschrieben, mal sehen was daraus wird.

Eine anderer Vorschlag von mir wäre, dass er mir das Lenkrad zuschickt, ich schließe es an und schaue, ob es funktioniert, was es eigentlich tun sollte. Falls dann wirklich ein Defekt vorliegt, weiß man aber immer noch nicht, wie er zustande gekommen ist.

Mein Kompromiss wäre dann, ihm die Hälfte der 100 Euro zukommen zu lassen, da man ja nicht feststellen kann, wer die Schuld für den womöglichen Defekt trägt und die Sache hat sich geklärt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119206 Beiträge, 39693x hilfreich)

Zitat (von go509287-63):
beziehungsweise einfach von irgendeinem Algorithmus entschieden wird, wo nicht mal eine menschliche Entscheidung hintersteckt.

Wenn man was höchlädt, schaut sich das ein Mensch genauer an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Oder wenn das Paypalkonto gesperrt ist.


Daher schrieb ich bereits

Zitat (von Guruhu):
Es sei denn der Mitbewohner möchte auch zukünftig dieses Konto nutzen.


Andernfalls wird das Paypalkonto erfahrungsgemäß bis zum St. Nimmerleinstag im Minus bleiben und alle leben Glücklich und zufrieden bis an ihr Lebensende...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
headcrab93
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie erwartet hat sich PayPal dazu entschieden, dass ich das Geld zurück zahlen muss, sobald das "defekte" Lenkrad hier angekommen ist.
100 Euro möchte der Käufer dafür zurückerstattet haben, obwohl das Lenkrad nur 60-70 wert ist, die Pedalerie kostet weit mehr..

Habe ihm 80 Euro angeboten, hat er abgelehnt mit den Worten "Strafe muss sein"..

Gibt es noch eine Möglichkeit, aus der Sache rauszukommen, wenn das Lenkrad wieder hier ist und ich beweisen kann, dass es funktionstüchtig ist?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Wie oben schon gesagt: Wenn du es wirklich durchziehen willst, bleibt dir immer noch der Weg über das Gericht. Wenn das Gerät noch heile ist, klagst du auf Zahlung des kompletten Fehlbetrags. Wenn das Gerät wirklich defekt ist, klagst du auf Zahlung des Betrags, um den der Käufer bereichert ist, dh die Differenz zwischen dem Betrag, den dir PayPal abzieht und dem, was das Lenkrad in Wahrheit wert gewesen wäre; unter Berücksichtigung der Versandkosten natürlich, die der Käufer noch hatte. Strafe muss natürlich nicht sein; das ist Quatsch.

Bei deinen Klagen kannst du allerdings theoretisch auch verlieren; keine Frage. Am Ende kommt es ja immer auch darauf an, wem das Gericht nun was glaubt. Wie glaubhaft eure Aussagen sind und wie risikobereit du bist, musst du selbst einschätzen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von MrRioes1312):
So Freunde der Sonne .

Ich bin der der das wheel gekauft hat.

1. Ich habe bereits mehrere dieser Fanatec Lenkräder besessen und kenne mich damit sehr gut.

An dem pc/notebook wo ich das Wheel testete, teste ich alle Lenkräder und alle Pedale und da gab es nie Probleme mit.
ebenfalls ist natürlich auch der neuste Treiber installiert.

2. ..auch ein Schaden wärend des Transports ist ausgeschlossen da keinerlei Anzeichen am Karton dafür waren.

3. Es liegt ganz klar auf der Hand dass die Ware bereits defekt versendet worden ist.

4. Die mir gesendeten Videos sind in einer total schlechten Qualität und ohne Ton und es ist nicht klar wann diese gemacht worden sind.

5. Die können genausogut vor monaten entstanden sein als es noch funktionierte bei ihm.

6. Diese haben überhaupt keine Beweiskraft.

7. Da der "Verkäufer" es ja scheinbar nicht anders möchte, werde ich das Video nun auch hier veröffentlichen um dem ganzen hier mehr Klarheit zu geben.

8. weitete Videos von dem Schrott den er mir gesendet hat sind überhaupt kein Problem.

9. ich kann es auch gerne an einem anderen pc anschliessen und zeigen dass es dort auch nicht funktioniert.


zum Thema Geld :

10. Ich habe das Lenkrad , Pedale und eine Grafikkarte bei ihm gekauft.

11. Ich bin nicht an einem Betrug interessiert.
Ich bestehe allerdings auf mein Recht!

Hier das Video vom defekten Lenkrad

https://youtu.be/5eXuitQ8rKQ


1. Schön für dich.
2. Ja, stimmt aber wie sah es im Karton aus, war überhaupt Füllmaterial drinnen?
3. Dann rück mal Beweise raus.
4. Sagt der richtige :devil: . Deins ist ja auch "so gut".
5. Den Satz bitte nochmal auf Deutsch.
6. Wer weiß ob du irgedwann mal das Ding aufgemacht hast und irgendein Kabel oder sowas beschädigt hast. Am falschen Programm kann es auch liegen.
7. Wie oben geschrieben war das Video so schlecht, es hat rein gar keine Klarheit geschaffen.
8. Bitte lass das mit den weiteren Videos, da besteht ja Gefahr von Augenkrebs wenn man die sieht.
9.ja, dann mach es, aber bitte in einer besseren Qualität.
10. Wer hätte das gedacht???
11. ....

Signatur:

Das ist mein Rechtempfinden!!
Immer schön hilfreich drücken und abonnieren!!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.273 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.724 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen