Nabend,
ich war letzte Woche bei einem Händler und habe mich beraten lassen auf Produkt X.
Und habe auch ein schriftliches Angebot bekommen über Produkt X mit
Name des Verkäufers
Name des Produktes X
Preis des Produktes X
Datum des Angebotes
und Gültigkeit des Angebotes.
Jetzt sagt Verkäufer aber oppps da hab ich mich wohl verrechnet...
Das kann ich so nicht verkaufen!!
Die Gültigkeit des Angebotes ist noch 2 Tage!
Jetzt meine Frage:
Ich bin doch im Recht wenn ich das schriftliche Angebot des Produktes X annehmen will?
Falls ja, wo genau steht das im BGB oder im HGB? Konnte nix genaues finden.
Geht immer hin um ca 400,- €.
Habe jetzt auch erstmal nur freundlich nachgefragt ohne nen Larry zu machen und ohne die GL zu verlangen.
Angebot bindend?
22. November 2007
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Frage vom 22. November 2007 | 20:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Angebot bindend?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 22. November 2007 | 22:17
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Bist Du Verbraucher? Dann ist das HGB schon mal nicht einschlägig.
Gibt es im Angebot irgendwo einen Hinweis wie 'Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten' oder sowas?
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
#2
Antwort vom 22. November 2007 | 22:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Nabend,
nein es gibt keine * oder Irrtümer vorbehalten. Es steht aber auch nicht drüber:
"Angebot" oder "verbindlich" sondern wir empfehlen:
und dann preis,artikel,name,stempel usw.
Und jetzt?
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