Hallo, ich habe eine Frage zu folgendem fiktiven Sachverhalt:
A will im Möbelladen des M ein Sofa kaufen, welches dieser in seinem Ladenlokal ausstellt (objektiver Wert ist 5.000 €, dies ist auch zugleich der Kaufpreis).
M sagt dem A die Lieferung zu. Dabei geht er davon aus, dass er dieses Sofa noch vorrätig hat.
A zahlt den Kaufpreis sofort und wartet auf seine Lieferung.
Kurze Zeit später bemerkt M, dass er dieses Sofa nicht mehr vorrätig hat, auch vom Hersteller ist es nicht mehr lieferbar und das Ausstellungsstück kommt ebenfalls nicht für eine Lieferung in Frage, da es bereits Gebrauchsspuren aufweist.
In seiner Verzweiflung wendet sich M an seinen Konkurrenten K und bittet diesen, das Sofa an A zu liefern.
Dabei verschweigt M dem K, dass das Sofa bereits von A gezahlt wurde und lässt es so aussehen, als verschaffe er ihm einen Kunden.
K erklärt sich einverstanden.
M benachrichtigt daraufhin den A dass K das Sofa liefern werde.
K liefert das Sofa an A und geht dabei davon aus, dass ein Kaufvertrag zwischen ihm und A besteht.
Auf dem Lieferschein erklärt K, dass er unter Eigentumsvorbehalt liefere und weist nochmal explizit darauf hin.
A liest den Lieferschein und unterschreibt ihn daraufhin, da er davon ausgeht, die Belehrung gelte nicht für ihn, da K für M liefere und erkläre.
K ist dagegen der Ansicht, dass er das Sofa an A unter Eigentumsvorbehalt verkauft und bedingt übereignet hat.
1. Wie wirkt es sich in einem solchen Fall aus, dass M dem K verschweigt, dass der Kaufpreis bereits gezahlt wurde?
2. Wie wirkt sich der Irrtum des K bezüglich des Kaufvertrages mit A auf den Eigentumsvorbehalt aus?