Nachfrage wegen Termin absage Autowerkstatt wegen Krankheit/Will mich auf Arbeitsausfall verklagen

12. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.03.2025 19:43:18
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachfrage wegen Termin absage Autowerkstatt wegen Krankheit/Will mich auf Arbeitsausfall verklagen

Hallo an alle
Ich hab mal eine Frage,und vielleicht kann mir jemand weiter helfen.Ich hab bei Ebay Kleinanzeige,nach Dienstleistung geschaut.Im Bereich Autoreparaturen usw.Und da hab ich was gefunden.Alles per Ebay Kleinanzeigen nachrichten.und per Emails alles besprochen.

Hatte ein Termin am 20.03.2025,und hab nach eine Termin Verschiebung gefragt.Da ich zurzeit Erkrankt bin auf Corona.Hab auch den Test per Email geschickt.Da kam unfreundliche Antworten,wie wenn ich Erkrankt kommen
würde.Und dann jemand in der Werkstatt dann Erkrankt.Würde ich auf Schadenersatz verklagt werden.Darum hab ich frühzeitig auf Termin Verschiebung gefragt.

Da sagte die Auto Werkstatt,wenn die bis zum 20.03.2025 niemand finden.Würden die mich auf Arbeitsausfall
verklagen.Die Werkstätten können einfach sagen,das die niemand gefunden haben.Die Autowerkstatt wollte eine Anzahlung usw haben.Was ich auch gemacht hab

Kann mir jemand da weiterhelfen.Ob die Autowerkstätten es dürfen.Ich hab Frühzeitig angefragt wegen Termin Verschieben

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128056 Beiträge, 40917x hilfreich)

Zitat (von go707829-96):
Hatte ein Termin am 20.03.2025

Der war verbindlich?



Zitat (von go707829-96):
Da kam unfreundliche Antworten,wie wenn ich Erkrankt kommen
würde.Und dann jemand in der Werkstatt dann Erkrankt.Würde ich auf Schadenersatz verklagt werden

Dann bleibt man hat weg, es soll ja das Auto repariert werden. Das kan auch jemand anderes dort abgeben und abholen.



Zitat (von go707829-96):
Da sagte die Auto Werkstatt,wenn die bis zum 20.03.2025 niemand finden.Würden die mich auf Arbeitsausfall
verklagen..Die Werkstätten können einfach sagen,das die niemand gefunden haben

Man kann und darf auch das Gegenteil beweisen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128056 Beiträge, 40917x hilfreich)

Zitat (von ]guest-12312.03.2025 19:43:18[/quote):

Na, das war aber jemand mal wieder sehr geduldig ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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