Ich habe bei einer Onlineplattform, auf der von Privathändlern und Firmen Waren angeboten werden können, einen Artikel erstanden, der im Preis weit niedriger als im eigentlichen Wert lag. Nach dem Kauf meldete sich der Verkäufer und meinte er hätte sich bei der Angabe des Preises vertan und ist nun nicht bereit die Ware zu liefern. Ich habe mich bei der Plattform erkundigt und die sagten mir der Kauf sei „rechtswirksam“ (was auch immer das genau bedeutet). Zugegeben hat sich der Verkäufer sicherlich deutlich geirrt. Der Wert liegt sicher beim 18fachen meines Kaufpreises. Jedoch, dass der Verkäufer zu schusselig ist um einen korrekten Preis anzugeben ist nicht mein Fehler.
Würde sich in anbetracht des Vertragsbruches und des Verlustes des Profits, den ich bei einem Weiterverkauf erzielen würde, eine Klage lohnen?
Verkäufer ist der Preis zu niedrig
14. August 2003
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Frage vom 14. August 2003 | 10:15
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer ist der Preis zu niedrig
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#1
Antwort vom 14. August 2003 | 10:42
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1431x hilfreich)
Guten Morgen,
welchen Preis haben Sie bezahlt,
welchen Wert hat die Kaufsache,
um was für eine Art Sache handelt es sich?
Mit freundlichen Grüßen,
#2
Antwort vom 14. August 2003 | 11:03
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Auch ihnen einen guten Morgen. Danke dass Sie sich meiner annehmen.
zu 1: 32 Euro.
zu 2 und 3: das ist nicht so leicht zu sagen. Es handelt sich dabei um 18 Bücher, welche neu ca. 80 Euro pro Exemplar kosten. Jedoch sind diese Bücher schon alt, gebraucht und sollen deutliche Lagerspuren aufweisen. Das mindert den Wert jedoch erheblich.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. August 2003 | 09:51
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 5x hilfreich)
Kaufvertrag ist rechtswirksam. Prozessrisiko ist angesichts der klaren Sach- und REchtslage, des geringen streitwertes und der Gewinnspanne recht gering.
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