neue Brille ein Glas unscharf

2. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
EdTurner
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
neue Brille ein Glas unscharf

Hallo,
ich habe mir vor Ort bei einem Brillendiscounter eine Lesebrille anfertigen lassen.
Meine Vorgabe war, dass ich die gleiche Sehleistung haben möchte, wie bei meiner "alten" Brille, welche ich mitgebracht habe. Der Optiker hat sie (die alte) ausgemessen und mir daraufhin eine neue angefertigt. Lediglich der Augenabstand wurde bei mir direkt vermessen.

Wärend das rechte Glas in Ordnung ist, sehe ich auf dem linken deutlich schlechter. Der Optiker behauptet, dass von ihm alles richtig gemacht wurde.

Er hat sie in sein Werk eingesendet, um zu prüfen, ob vielleicht doch ein Fehler am Glas vorliege. Angeblich jedoch nicht.

Meine Frage ist jetzt, welche Rechte kann ich geltendmachen? Schliesslich ist es schwierig für mich ihm nachzuweisen, dass ich mit seiner Brille - bei gleichen Glaswerten - deutlich schlechter sehe als mit meiner alten.

Vielen Dank für die Unterstützung.




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 330x hilfreich)

Zitat (von EdTurner):
Meine Frage ist jetzt, welche Rechte kann ich geltendmachen?
Dem Händler im Rahmen der Sachmängelhaftung zur Nachbesserung auffordern. Er ist in der Beweispflicht, dass kein Mangel vorliegt.

Zitat (von EdTurner):
Schliesslich ist es schwierig für mich ihm nachzuweisen, dass ich mit seiner Brille - bei gleichen Glaswerten - deutlich schlechter sehe als mit meiner alten.
Das stimmt. Jedoch trifft den Händler in diesem Fall keine Verantwortung. Er hat das geliefert, was bestellt wurde. Bestellt wurde eine Brille mit XY Dioptrie. Diese hat er entweder geliefert, oder nicht. Das lässt sich objektiv sehr leicht bewerten. Einfach alte vs. neue Brille durchmessen. Sind die Werte in einer normalen Toleranz, ist der Händler seiner Aufgabe nachgekommen.
Dass sie damit nicht gut sehen ist, gelinde gesagt, dann Ihr Problem. Dann hätten Sie eine Brille bestellen müssen, mit der Sie scharf sehen. Das wären vielleicht andere Werte gewesen.

Sie können den Händler zur erneuten Nachbesserung auffordern. Schlägt diese erneut fehl, könnten Sie vom Vertrag zurücktreten. Dann kommt es darauf an: Im Idealfall spielt der Händler aus Gründen der Risikoscheue mit. Im Worst-Case ginge es dann vor Gericht und ein Gutachter würde klären, ob der Vertrag erfüllt ist. Ist er es, wäre das dann ihr finanzielles Risiko.

-- Editiert von NaibaF123 am 02.09.2019 18:41

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von EdTurner):
Der Optiker behauptet, dass von ihm alles richtig gemacht wurde.

Behaupten nützt nichts, beweisen muss man es als Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 330x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Behaupten nützt nichts, beweisen muss man es als Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate.
Dann legt der Optiker ein Messergebnis seiner Geräte vor. Im Idealfall lässt er es noch für wenige € von einem Fachkollegen erneut checken. Ab da an kann er mit einer ziemlichen Sicherheit die Füße hochlegen und den TE mal machen lassen.

Normalerweise halte ich viel von der "Hürde" der Beweislast. In diesem Fall halte ich Sie für nahezu wertlos. Ich würde definitiv versuchen hier eine einvernehmliche Lösung zu suchen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Im Idealfall lässt er es noch für wenige € von einem Fachkollegen erneut checken.

Oder der TS macht das dann selber - ungeachtet der Pflichten aus der Sachmängelhaftung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 330x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von NaibaF123):
Im Idealfall lässt er es noch für wenige € von einem Fachkollegen erneut checken.

Oder der TS macht das dann selber - ungeachtet der Pflichten aus der Sachmängelhaftung.

Auch das ist denkbar. Mag sein, dass ich es jetzt nicht 100% richtig interpretiert habe. Ich nahm an, dass
Zitat (von EdTurner):
bei gleichen Glaswerten
bereits einer Tatsache entspricht.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9324 Beiträge, 3013x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Ich nahm an, dass

Zitat (von EdTurner):
bei gleichen Glaswerten

bereits einer Tatsache entspricht.


Dass kann auch durchaus sein.

Die Fehlsichtigkeit kann aber auch aus einem falschen Augenabstand (falscher Einbau) oder einer falsch bemessenen Achse (auch falscher Einbau) resultieren. Ersteres kommt häufiger vor.

Berry

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#7
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 330x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Die Fehlsichtigkeit kann aber auch aus einem falschen Augenabstand (falscher Einbau) oder einer falsch bemessenen Achse (auch falscher Einbau) resultieren. Ersteres kommt häufiger vor.

Möglich. Da wäre dann zu prüfen, inwiefern der Auftrag "kopiere meine alte Brille" zu dieser Misere beigetragen hat. Da fehlen mir dann aber die Fachkenntnisse, um das weiter beurteilen zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
EdTurner
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für die Antworten.
Wie mir scheint, habe ich eine interessante Diskussion angeregt. Offen gestanden sind die Antworten genau so wie ich es mir als Laie vorgestellt habe.

Gestern war ich wieder beim Optiker. Diesmal war eine andere Mitarbeiterin vor Ort. Sie hat schnell erkannt, dass die Gläser falsch montiert sind. Sie bot mir sofort an, eine neue Brille anzufertigen, bzw. mir mein Geld zurückzuzahlen. Für letzteres habe ich mich entschieden.

Lange Rede kurzer Sinn. Wie immer gilt - Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe. In diesem Fall ist alles gut gegangen.

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