verschiedene AGB´s Online und Lokal-Shop ???

3. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 7x hilfreich)
verschiedene AGB´s Online und Lokal-Shop ???

Hallo,

müssen/ dürfen die AGB´s für Lokalgeschäft und Internetshop verschieden formuliert werden?

Darf man zwei verschiedene AGB´s führen?

mein Ziel ist auf der Rückseite der Rechnung, die für den Kauf im Lokalgeschäft passenden AGB´s zu drucken.

Es bestehen aber erhebliche Unterschiede zu den Internetshop AGB´s wie z.B.
Geltungsbereich.
Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes
Zahlungsart
fehlender Widerrufsrecht beim Kauf im Lokalgeschäft

kann mir jemand bitte weiterhelfen oder wenigstens die Denkrichtung geben...

Danke an alle im Vorraus.

LG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
müssen/ dürfen die AGB´s für Lokalgeschäft und Internetshop verschieden formuliert werden?


Müssen nicht, dürfen ja.

quote:
Darf man zwei verschiedene AGB´s führen?


Ja. (Es ist dir nicht gesetzlich verboten.)

Das Problem ist nur, ob das im Einzelfall dem Transparenzgebot genügt. Wenn dem K, der die AGB im Internet gesehen hat, nicht klar gemacht wird, daß er beim Kauf im Laden anderen AGB zustimmt (oder umgekehrt), geht das im Zweifel zu Lasten des Verwenders (also deinen).

Solange man das aber beachtet (also entsprechend deutlich darauf hinweist, welchen Geltungsbereich die jeweiligen AGB haben sollen), gibt es keinen Grund, das nicht zu tun.


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

quote:
müssen/ dürfen die AGB´s für Lokalgeschäft und Internetshop verschieden formuliert werden?

Das wäre sehr empfehlenswert.
Zum einen wegen dem schon erwähnten Transparenzgebot.
Zum anderen weil Du ja schon selbst gemerkt hast:
quote:
Es bestehen aber erhebliche Unterschiede zu den Internetshop AGB´s wie z.B.




quote:
Darf man zwei verschiedene AGB´s führen?

Du darfst so viele führen wie Du möchstest. Du solltest sie nur so deutliche bezeichnen das es auch Dumme verstehen.



Wenn die AGB fertig sind, solltest Du sie nochmals durch einen Anwalt prüfen lassen.





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