Hallo!
Folgende Situation liegt vor: Ein Käufer erwarb das Dachgeschoss des Hauses, in welchem ich wohne. Wir sind mit ihm nun 4 Mietparteien.
Das Dachgeschoss wird vom Käufer neu ausgebaut. Dabei wurden Eternitschindeln abgeschlagen, in Eimern durchs Treppenhaus getragen und auf einen Transporter geschüttet. Auf die Frage, weshalb das Treppenhaus so verstaubt sei (es war zielmliche dicke Luft) und die Schuttrutsche nicht benutzt wird, anwortete ein Mitarbeiter, dass es sich um Asbest handelt.
Der neue Eigentümer (nicht unser Vermieter) behauptet, dass die Eternitschindeln (eingebaut im Jahr 1958) noch asbetfrei
;-) sind..
Ein Gutachter empfiehlt eine gründliche und spezielle Reinigung des Treppenhauses durch eine Fachfirma und Kontrollmessungen in unserer Wohnung.
Ich möchte das Ergebnis dem Bauherrn mitteilen, habe aber Angst, dass dieser austickt, weil er um das Asbest wußte, uns aber angelogen hat.
Was kann, darf und muß ich jetzt tun?
Danke für Eure Hilfe und viele Grüße!
Asbest
23. Januar 2007
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Frage vom 23. Januar 2007 | 07:12
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 1x hilfreich)
Asbest
#1
Antwort vom 23. Januar 2007 | 10:21
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2015x hilfreich)
<center>
Ich möchte das Ergebnis dem Bauherrn mitteilen, habe aber Angst, dass dieser austickt, weil er um das Asbest wußte, uns aber angelogen hat.
Was kann, darf und muß ich jetzt tun?
</center>
... und was hat das mit mietrecht zu schaffen?
#2
Antwort vom 23. Januar 2007 | 15:58
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 1x hilfreich)
hallo blaubär49,
welches forum wäre besser?
außerdem: was kann mein vermieter (der verkäufer des dachgeschosses) tun, wenn ich den käufer darauf hinweise, dass er falsch gehandelt hat? ich möchte nicht gefahr laufen, fristlos gekündigt zu werden.
asbest ist eine heikle sache, da schlagen die wellen schnell ziemlich hoch...
Gruß,
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