Nebenkosten und Kaution

20. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Enrico85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten und Kaution

Hallo zusammen,

ich hätte da auch mal einige Fragen an Euch.

Fakt ist folgendes: Ich bin am 30.06.07 aus meiner alten Wohnung ausgezogen, in der ich seit Mai 06 gewohnt habe.

Jetzt wollte ich meine Kaution zurückfordern und der Vermieter sagte mir, er behält das Geld ein, falls noch Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung entstehen. Nun habe ich noch nicht eimal die NKA für das Jahr 06 bisher erhalten, trotz mehrmaliger anrufe und Nachfragen werde ich nur vertröstet.

Seine Aussage dann noch: Er will mir einen KLEINEN TEIL (!) der Kaution auszahlen, wenn er sieht, dass in der Abrechnung für 06 nicht nachgezahlt werden muss. Das würde ja auch heißen, ich müsste dann bis Ende 08 warten, bis ich meine Kaution bekomme?

Ich habe Ihm jetzt noch einen Brief geschickt, dass ich bis zum 31.12.07 die Kaution in voller Höhe einfordere.

Was soll ich tun, wenn ich bis 31.12.07 weder eine NKA noch die Kaution vorliegen habe? wäre es hier dann sinnvoll einen Anwalt zu nehmen?

Danke vorab für Eure Infos,

LG

Rico

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 147x hilfreich)

Die Kaution kann zur Verrechnung der Nebenkostenabrechnung benutzt werden.

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#2
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 86x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 548x hilfreich)

Hi Rico,

wie hoch ist die Kaution denn ?

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#4
 Von 
Enrico85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich meine die Abrechnung von 06. Aber wenn er doch sagt, ich bekomme die Kaution erst nach der Abrechnung von 06 und ich aber keine bekomme?

Es geht um 750 €

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2075x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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