Problem mit meinem Nachmieter!!!

19. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
smsman2002de
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem mit meinem Nachmieter!!!

Hi an alle

Habe da ein kleines Problem mit meinem Nachmieter!!!

Ich bin Am 15.10.03 ausgezogen und habe aber die Miete voraus bezahlt,
und habe ihn der Wohnung Sachen hinterlassen die der Nachmieter übernommen
hat alles zusammen für 60€ und für die restliche Miete haben wir 120€ vereinbart.
also zusammen 170€ davon habe ich 80€ erhalten.
Jetzt so nach zwei Monaten habe ich so das Gefühl das ich noch Jahre hinter dem Geld herlaufen kann,
da nach mehrmaligen absprachen "Ich könnte doch jetzt vorbeikommen um mir das Geld zu holen"
oder Telefonisch ja Morgen habe ich es!

So nun meine Frage habe ich noch Recht meine Sachen (Waschmaschine, Kühlschrank, Küchenschränke) wieder zu holen????
Er hat ja bisher 80€ mir gegeben die kann man ja als die Miete anrechnen.
Er meinte das wehre aber für die Sachen.

1. Und wie muss ich vorgehen wen er mir die Sachen nicht geben will??

2. Ich habe nicht das Geld um einen Anwalt einzuschalten.


Danke an alle die Sich hiermit befassen!!!




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tintenkleks
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo hast Du was sachriftliches falls ja kannst Du was unternehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
smsman2002de
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja habe ich, und zwar eine art Schuldschein von ihn unterschrieben lassen wo ich ihn eine frist von 10Tagen gegeben habe um den Restbetrag zu zahlen und nicht ist gekommen.
reingeschrieben habe ich den Restbetrag von 140€ für Miete (von17.10.03-31.10.03) und Kühlschrank, Waschmaschien. Sollte bis die frist verstrichen ist kein Zahlungseingang nachgewiesen sein dann werde ich den Schuldschein einen Anwalt übergeben, womit für den Nachmieter zusätzliche kosten entstehen würden.

Arber den habe ich natürlich keinem Anwald gegeben das kann ich mir nicht leisten.

Meinn fehler war einfach ich hätte die schlüsselübergabe erst dan machen sollen wen ich das gel habe
:-(


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#3
 Von 
tintenkleks
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 5x hilfreich)

Nein Du kannst wenn Du den Schein hast , auch eine Anzeige erstatten wegen Betruges denn er hat Sachen von Dir gekauft aber nicht bezahlt. Und Du hast ja auch was schriftliches .
Aber ich würde ihm erst mal richtig anmahnen und ihm auch gegebenfalls mit einer Anzeige drohen.

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