Vermieter kündigt schon 1 Jahr nach Einzug

21. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Pardie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter kündigt schon 1 Jahr nach Einzug

Hallo zusammen.

Ich bin zum 01.07. letzten Jahres in eine neue 90 m² Wohnung gezogen. Heute hat mich mein Vermieter nun telefonisch darüber informiert, dass die schriftliche Kündigung zum 30.09. an mich raus ist.

Hintergrund:
Im selben Gebäude ist erdgeschössig (ich wohne im ersten Stock) eine Firma. Da diese zum 30.09. den Betrieb einstellt hat er sich nach einem Käufer umgeschaut und diesen auch gefunden. Der will jedoch nicht nur die Geschäftsräume im Erdgeschoss nutzen, sondern auch „meine" Wohnung in Büroräume umwandeln.

Problem:
Fernab davon, dass mir die Wohnung gut gefällt ist es für mich auch extrem ärgerlich, dass ich vor gerade einmal einem Jahr bei meinem Einzug ca. 3500,- Euro an Kosten (Umzug/Renovierung) gestemmt habe. Die ich natürlich so kurze Zeit später auch nicht noch einmal einfach so für einen erneuten Umzug rumliegen habe.
Bei meinem Einzug habe ich noch extra gefragt, was den passiert, falls die Firma unten irgendwann auszieht/dicht macht. Da versicherte mir mein Vermieter, dass das eine nichts mit dem anderen zu tun hätte. Jetzt bin ich schlauer – hätte mir das besser schriftlich geben lassen sollen.

Das ich nun eher früher als später raus muss lässt sich wohl nicht abwenden. Mich würde jedoch interessieren ob es eine Möglichkeit gibt angesichts der kurzen Wohndauer einen Teil meiner Umzugs/Renovierungskosten vom Vermieter erstattet zu bekommen.

Einerseits verstehe ich sein Dilemma – er ist Rentner, lebt das halbe Jahr in Spanien und will natürlich nicht, dass das Gros seiner Immobilie leer steht. Klar dass er da verkauft, wenn er eben nur einen Käufer und keinen neuen Mieter für die Gewerberäume hat.
Aber für einen immeligen Normalverdiener wie mich sind 2 Umzüge innerhalb so kurzer Zeit halt schon auch nen Haufen Asche, den ich nicht einfach so aus dem Ärmel schüttel.
Das kann doch nicht Sinn und Zweck des Mietrechts sein, oder?

Bin für jeden Ratschlag dankbar,
Gruß,
Björn

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Der will jedoch nicht nur die Geschäftsräume im Erdgeschoss nutzen, sondern auch „meine" Wohnung in Büroräume umwandeln.


Da bin ich mal auf eine Begründung gespannt, mit der die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Zitat:
Das ich nun eher früher als später raus muss lässt sich wohl nicht abwenden.


Es wird nicht ganz einfach sein, in so einem Fall eine wirksame Kündigung zu verfassen.

Zitat:
Mich würde jedoch interessieren ob es eine Möglichkeit gibt angesichts der kurzen Wohndauer einen Teil meiner Umzugs/Renovierungskosten vom Vermieter erstattet zu bekommen.


Der neue Eigentümer wird genau wissen, dass es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein kann, Dich heraus zu bekommen. Auf ein Angebot, gegen Zahlung einer Summe X freiwillig und ohne weitere Schwierigkeiten auszuziehen, wird der Vermieter wahrscheinlich eingehen.

Dabei kann man in so einer Situation durchaus mehr rausschlagen als die 3.500€, die Du investiert hast. Außerdem gehört es auch zur Verhandlungstaktik, erst einmal deutlich höher anzufangen, damit man auch etwas nachgeben kann.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Kurz gesagt:

Verkauf bricht Miete nicht.
Der alte Vermieter kann dir nicht so einfach kündigen, schon gar nicht mit der Begründung "Haus wird verkauft".
§ 573 BGB gibt das nicht her.
Der neue Eigentümer, sofern er dann im Grundbuch steht, kann Dir wegen Eigenbedarf kündigen, bzw. es zumindest versuchen.
Die Erfolgsaussichten mit einer solchen Kündigung durchzukommen sind regional unterschiedlich und ungewiss.

Allein schon Wohnraum in Gewerbeflächen umzuwandeln ist nicht überall möglich und falls doch zieht es mindestens eine Kündigungssperrfrist von 3 Jahren mit sich. §577 a BGB



-- Editiert von spatenklopper am 21.06.2018 15:29

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von hh):
Auf ein Angebot, gegen Zahlung einer Summe X freiwillig und ohne weitere Schwierigkeiten auszuziehen, wird der Vermieter wahrscheinlich eingehen.
Das sollte man dem Vermieter aber nicht direkt auf die Nase binden. Zunächst sollte man einfach mitteilen, dass man nicht gewillt ist das Mietverhältnis zu beenden. Aktuell sehe ich noch nicht, dass hier wirksam gekündigt wurde.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Das sollte man dem Vermieter aber nicht direkt auf die Nase binden.

Es gibt keine Informationspflicht seitens des Mieters das die Kündigung ungültig ist.

Von daher wäre es taktisch sinnvoll erst mal zu schweigen.


Dann mal schauen, wie die Kündigung begründet wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Pardie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten/Hilfe.
Ich werde dann wohl erst einmal präventiv dem hiesigen Mieterschutzverein beitreten und warte die schriftliche Kündigung samt Begründung ab.





0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von Pardie):
und warte die schriftliche Kündigung samt Begründung ab.


Sobald die vorliegt bitte noch mal melden und möglichst NICHT gegenüber dem Vermieter darauf reagieren!

Zitat (von Harry van Sell):
Es gibt keine Informationspflicht seitens des Mieters das die Kündigung ungültig ist.
Von daher wäre es taktisch sinnvoll erst mal zu schweigen.

!!!

Die Möglichkeit für den Vermieter Dir überhaupt wirksam kündigen zu können sind, zumindest nach aktueller Lage, miserabel.

-- Editiert von spatenklopper am 22.06.2018 11:45

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