Schadenersatz/Schmerzensgeld

17. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)
Schadenersatz/Schmerzensgeld

Hallo zusammen!

Ich habe da mal eine Frage wegen Schadenersatz+Schmerzensgeld.

Folgender Fall:

Person A ist wegen einer Straftat gegen Person B verurteilt worden.

Nach diesem Urteil fordert Person B durch seinen Anwalt von Person A eine Summe X als Schadenersatz+Schmerzensgeld ansonnsten würde Person B einen Zivilprozess einleiten.

Person A sieht die Höhe als überzogen an und handelt mit dem Anwalt eine niedrigere Summe aus.


Frage: Wenn A diese Summe bezahlt, sind damit dann automatisch alle (auch künftigen) Forderungen erledigt oder läuft A Gefahr, dass Person B evtl. nachher weitere Forderungen geltend machen kann ?

Anders formuliert;

gibt es für Person A irgendeine Möglichkeit nach Zahlung weitere Forderungen zu unterbinden (z.B. durch irgendeinen Wortlaut wie "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht", "mit der Zahlung verzichtet Person B auf alle jetzigen und zukünftigen Forderung aus dieser Sache") ??

Wäre dankbar für eine Antwort oder noch besser eine Art Muster die Person A vor der Zahlung dem Anwalt schicken kann!

Danke!


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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

-- Editiert am 17.02.2011 20:00

-- Editiert am 17.02.2011 20:03

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12318.02.2011 09:10:26
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

War das jetzt eine Aussage oder als Text für den Anwalt gemeint??

Person A hat nämlich die Befürchtnis dass, nach der Zahlung, Person B sagen könnte "ach ja, der "Schaden"/die "Schmerzen" sind doch größer als erwartet ich klag mal auf zusätzliches Geld"

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12318.02.2011 09:10:26
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Es kommt auf die vertragliche Vereinbarung mit dem Anwalt an. Wenn darin steht, dass keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden können, dann gilt das. Wenn der weitere Rechtsweg offen gehalten wird, dann ist das vereinbart.
Sie sollten da schon eine eindeutige Formulierung durchsetzen.


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""

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#5
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Um die genaue Formulierung gehts mir ja, wie müßte die genau aussehen??

Reicht für die rechtssicherheit folgender Text:


"...erklärt sich der Unterzeichner, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, zur Zahlung der Summe X nach Übersendung anliegender Erklärung bereit"


ERKLÄRUNG

Ich (Person B) erkläre hiermit rechtsverbindlich, dass nach Zahlung der Summe X durch (Person A) alle bisherigen, jetzigen sowie zukünftigen Forderungen meinerseits damit abgegolten sind, keine weiteren Forderungen mehr stelle und somit auf den Rechtsweg dauerhaft verzichte."

Unerschrift (Person B)


Wäre so eine Formulierung dann wasserdicht d.h. rechtssicher???

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#6
 Von 
guest-12320.02.2011 11:37:16
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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