Hallo, ich bin neue hier und habe eine Frage.(Im Voraus entschuldige ich mich für mein Deutsch, ich bin Ausländer )
Vor 11 Monate war ich bei einem Familienfeier von der Firma meines Mannes, wo fast 90% der Arbeitnehmer mit Familie da waren, und auch der Chef. Es wurde im Betrieb gefeiert wo der Fußboden sehr rutschig ist. Ich habe mir ein Kaffee serviert und wollte draußen gehen und bin ausgerutscht. Ich konnte hinterher nicht mehr aufstehen, die Schmerzen waren unerträglich und musste ins Krankenhaus gehen. Ich hab u. a. Kniebandverletzungen erlitten, konnte nicht mehr arbeiten gehen(hab im Gastronomie bereich gearbeitet) und hab immer noch Schmerzen (das seit 11 Monate). Ich habe zur diese Zeitpunkt nicht darüber gedacht die Firma meines Mannes zu verklagen da er immer noch da gearbeitet hat, jetzt ist er nicht mehr da, also meine Frage ist, konnte ich verklagen? Anspruch auf Schmerzensgeld
oder Schadenersatz?
Danke
Schmerzensgeld? Schadenersatz?
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?



Als es passiert ist (also vor 11 Monaten) sagte der Chef zu meinem Mann dass ich es alles über mein Unfallversicherung machen musste, da ich (als Ehefrau) in diese Familienfeier (organisiert vom Betrieb wo mein Mann gearbeitet hat) nicht versichert war! aber mein Unfallversicherung sagte dass sie keine Kosten übernehmen weil es in das Gebäude der Firma passiert!
Die Firma arbeitet mit Metal und der Boden ist voll mit Graphit (hinterher war meine Kleidung komplett Schwarz) und nirgendswo stand dass der Fußboden rutschig sein konnte (Sicherheitskennzeichnungen o. ä.)
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Wieviele sind denn an dem Abend noch ausgerutscht ?
Wenn der Boden tatsächlich so rutschig war, dann müsste es noch weitere Opfer gegeben haben.
Ansonsten wird es natürlich schwer (v.a. nach 11 Monaten) dem Betrieb nachzuweisen, dass ein rutschiger Boden schuld war, wenn von 100 Leuten 99 keine Probleme hatten und nur Du einen Unfall hattest
quote:
Da nicht sichtbar ist, wo dir ein Schaden entstanden ist
"konnte nicht mehr arbeiten gehen" klingt mir aber ganz nach einem solchen.
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