Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, ich recherchiere für meinen Vater!
Es geht um folgendes!
Mein Vater bezieht seitdem 28.11.2011 ALG 1, er ist seitdem 07.12.12
Krankgeschrieben und erhält ab dem 18.01.13 Krankengeld weil er eine
Komplizierte Schulter op hatte, die Ärzte meinen dass er wegen der Schulter
Bestimmt noch 4 Monate krankgeschrieben wird!
Jetzt kam aber was dazwischen, mein Vater liegt seitdem 25.01.13 wieder im Krankenhaus, weil er ein Niereninfrakt hat!
Meine Frage dazu wäre:
Wie läuft dass mit dem Krankengeld jetzt, weil eine weitere Krankheit dazu kam?
Vielen Dank im voraus...
-----------------
""
Alg1/Krankengeld/Weitere Krankheit
Hallo Josef,
das Krankengeld wird weitergezahlt, insgesamt ab dem 18.01.2013 noch 78 Wochen maximal.
Also gibts bei 4 Monaten Krankheit kein Problem mit der Zahlung.
Dauer der Krankengeldzahlung
MfG
-----------------
"- keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung - "
Vielen Dank für die Nachricht,
Macht dass auch nix, wenn die Diagnose mit der Niere auf dem Zahlschein steht?
Also bei Diagnosen...
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Es liegt nach Ihrer Beschreibung durchgehend eine Arbeitsunfähigkeit vor.
Dass auf dem neuen Zahlschein eine andere Diagnose angegeben ist, ändert nichts am Krankengeldanspruch. KG wird auch bei einer weiteren Krankheit gezahlt.
Einzigste Einschränkung ist eben, dass durch die neue Erkrankung der Leistungsanspruch (78 Wochen) nicht wieder von neuem beginnt.
Aber wie gesagt, bei 4 Monaten ist das kein Problem.
-----------------
"- keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung - "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
4 Antworten
-
25 Antworten