Antrag auf EU-Rente abgelehnt aber Reha angeboten.

24. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)
Antrag auf EU-Rente abgelehnt aber Reha angeboten.

Hallo, es ist mal wider ne Frage zu einem EU-Rentenverfahren aufgetaucht.

Folgender Fall:
Person A beantragt im Dezember 2008 eine Reha wegen chronischer Erkrankung 1 (siehe unten).
Diese wird abgelehnt weil Person A bereits eine Reha wegen anderen chronischen Erkrankungen ( 2,3 und 6) im Jahre 2008 erhalten hat.

Der Widerspruch dagegen erfolgt fristgerecht innerhalb 30 Tagen.
Im Laufe der Zeit verschlimmert sich die chronische Krankheit 1. Also wird im Mai 2009 eine EU-Rente beantragt.

Widerspruch bzgl. der Reha wird Nov. 2009 mit der Begründung abgelehnt:
[color=red]Da keine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit besteht und keinerlei medizinische Notwendigkeit für eine Reha besteht. [/color]

Nun erhält Person A im Januar 2010 einen Ablehnungbescheid der DRV bezüglich der EU-Rente, aber gleichzeitig ein Angebot bzgl. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Mit der Begründung:

[color=red]Person ist noch nicht erwerbsgemindert, aber es sind die Vorrausetzungen erfüllt für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, da eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit besteht. [/color]

Als Leistung wird nun eine stationäre psychosomatische Reha.

Die Person ist von der GKV ausgesteuert und bezieht ALG1, befindet sich aber in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis. bisheriges Brutto ca. 3.500 Euro.

Nun zu den Problemen.

Sämtliche Erkrankungen befinden sich im rheumatischem und orthopädischem Formenkreis.

1. M79.70G - Fibromyalgie
2. M46.90 G - seronegative Spondarthritis mit Gelenkbeteiligung
3. M46.1G - Sakroiliitis
4. M41.96G - Linkskonvexe Lumbalskoliose
5. M51.2G - Bandscheibenprotrusion (LW4/5)
6. M13.87G - rezidiv. Arthritis OSG / USG

nun wird eine psychosomatische Reha wegen somatoformer Schmerzstörung angeboten.

Ist das überhaupt möglich, jetzt den Patienten einfach so auf die Psychoschiene zu scheiben?

In dem Schreiben ist dann auch extra vermerkt, das nicht mehr berücksichtigt wird ob man seine letzte Tätigkeit noch ausüben kann, sondern überhaupt erwerbsfähig ist.

Bedeutet das die können z.b. eine Person mit Meistertitel oder Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker, in eine Anstelleung z.B. als Telefonist oder Pförtner zwingen? bzw. wie weit runterstufen muss sich die Person lassen (Thema: Hühnerfüttern im Liegen)

Und vor allem:
Sollte die Person A überhaupt das Angebot zu der Reha annehmen und/oder der Ablehnung der EU-Rente wiedersprechen. Und bekommt man bei Widerspruch trotzdem die Reha genehmigt?

Denn Widerspruch ist ja nur innerhalb der nächsten 4 Wochen möglich, aber bis zu Reha werden ja sicher noch mehr Zeit ins Land gehen

Wie muss sich Person A jetzt seinem Arbeitgeber bzw. der AfA gegenüber verhalten. Und muss der Arbeitgeber sollte die Reha ergeben das die Person für die eigentliche Anstellung nicht mehr fähig ist(Bildschirmarbeit/EDV), einen Ersatzarbeitsplatz (Person A ist gleichgestellt) stellen oder kann ihr dann gekündigt werden.

Ich bin der Meinung die Person sollte zwingend einem Sozialdienst beitreten und sich doch vertreten lassen. Aber evtl. weiß hier ja schon jemand Antworten auf die Fragen



-----------------
"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"



-- Editiert am 24.01.2010 03:40




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Fulgora


Grundsätzlich, auch wenn die DRV mal anderes behauptet hat im *Verfahren*: Reha vor Rente.



quote:
Ist das überhaupt möglich, jetzt den Patienten einfach so auf die Psychoschiene zu scheiben?


Nachdem sie mich nicht in die Rheumaecke schieben konnten, sollte ich in die benannte. Mittlerweile interessiert mich das nicht mehr.
Damals habe ich gekämpft, auch weil eine Anerkennung mir soviel bedeutet hätte (kürzeste Fassung: Tumore im Fuß, massive Folgeschäden im Gang und Knochenapparat, Schäden durch Hilsmittelnutzung über Jahre etc).
Halten die mich eben für einen Psycho, mir sch***egal, Hauptsache, ich habe meine Ruhe vor den Kämpfen mit Behörden und Co.

quote:
In dem Schreiben ist dann auch extra vermerkt, das nicht mehr berücksichtigt wird ob man seine letzte Tätigkeit noch ausüben kann, sondern überhaupt erwerbsfähig ist.


Thats it.

Nur für die vor 61 geborenen (Berufsschutz) käme bei Berufsunfähigkeit eine Teilerwerbsminderung plus verschlossener Arbeitsmarkt= eine Volle EU raus.

Wie kommst du auf Hühner füttern im liegen? :grins:
Es gibt doch Hunderttausende Pförtnerstellen (das ist die allerliebste Ansage betreff Berufsmöglichkeit seitens der DRV)


Sunbee



-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

-- Editiert am 24.01.2010 11:51

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

@Sunbee

Das mit

quote:
Wie kommst du auf Hühner füttern im liegen?
hab ich von einem SB der AfA

Aber zum Thema, wie sieht es mit dem Widerspruch gegen diese Ablehnung
(btw wird ja nicht Abgelehnt, sondern dem Antrag nicht entsprochen) aus.

Ist das sinnvoll oder sollte erst die Reha abgewartet werden?

Vor allem, wie muss man sich jetzt seinem Arbeitgeber bzw. der AfA gegenüber verhalten.

Ich denke erstmal dem SB mitteilen das die EU-Rente abgelehnt wurde, das ist klar, aber muss das dem AG auch mitgeteilt werden?

Und sollte der AG eine Änderungskündigung z.B. als Pförtner anbieten bei wesentlich weniger Gehalt, muss man das dann annehmen?



-----------------
"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

3x Hilfreiche Antwort

Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Sozialrecht und staatliche Leistungen" einen Anwalt fragen
#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Fulgora

Ich persönlich würde die Reha machen (und abwarten).

Dem AG würde ich Mitteilung machen, wenn ein ansonsten gutes Verhältnis besteht bisher. Gehört der AG zur Kategorie Druckmacher aus niederen MOtiven, kein Wort. Er zahlt ja derzeit nix.

Solange die Au besteht, würde ich mir keine Gedanken machen um Arbeiten als Hühnerfütterer oder Pfortensitzen

Sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

@Sunbee

Soweit ich weiß ist Stress mit einem Arbeitskollegen mit ein Grund für eine Verschlechterung des Zustandes. Zumal der Kollege bei einer Wiederkehr ins Arbeitsleben dann der Vorgesetzte wäre, da er erfolgreich den ehemaligen Abteilungsleiter rausgemobbt hat.

Zitat:
Solange die Au besteht, würde ich mir keine Gedanken machen um Arbeiten als Hühnerfütterer oder Pfortensitzen
Der Arzt darf derzeit ja nicht AU schreiben, da ja ALG1 nach §117 gezahlt wird. Und AU wäre ja auch nur in dem Fall einer Beschäftigung die nicht mehr entrichtet werden kann.


@all

Wer zahlt denn jetzt eigentlich in der Zeit einer evtl. Reha? Und in welcher Höhe?

Die AfA ja sicher nicht. Muss man dann nach der Reha erneut einen kompletten Antrag (Arbeitgeberbescheinigung / GKV Bescheinigung etc.) auf ALG1 stellen oder geht das dann vereinfacht?



-----------------
"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

-- Editiert am 25.01.2010 00:33

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Fulgora

Es wird nach §117 bezogen, deshalb nicht Au?
Na, dann ist es kein Wunder, wenn Widerspruch gegen Ablehnung d. Rente und demnächst auch bei Klage abgelehnt werden. Der Leistungsbezieher steht vollumfänglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Lässt er sich *mal eben krank schreiben* bei Vermittlung, würde es mich nicht wundern, wenn ein vernünftiger SB ihn einbestellt, ggfalls die AU prüfen lässt. Wäre auch absolut korrekt und nicht zu beanstanden, ebenso wie eine Vermittlung in eine GANZIL oder ähnliches.

Wer eine Reha zahlt? Na, immer der Träger, hier Übergangsgeld

Sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

@Sunbee

Gegen das ALG1 wurde bereits Widerspruch eingelegt, unter dem Hinweis das nur §125 in Frage kommen würde.

Ergebniss:
Der Widerspruch wird als unzulässig verworfen. Da der Widersprecher ja nicht beschwert ist, denn er erhält ja ALG1.


Der Gutachter der AfA hat in 10 Minuten festgestellt das eine zwar starke Einschränkung der Arbeitsfähigkeit besteht, diese aber nicht gänzlich ist. Heisst mehr als 6 Std für leichteste Tätigkeiten.

Der SB der AfA weiss das der Patient BTM-pflichtige Medikamente nimmt und versteht auch nicht warum kein §125 gewährt wurde. Kann aber nichts machen.

-----------------
"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

@Sunbee
Ich war heute mit dem Rentenantragsteller bei einem Anwalt für Sozialrecht.
Es sieht wohl in unserem Bezirk so aus das man §125 nur noch dann bekommt wenn man vor 1961 geboren wurde.

Alle die nach 1961 geboren wurden und nicht unter Berufsschutz fallen, werden wenn dann ALG1 nach §117 bekommen, da man eigentlich immer von einer "Restarbeitsfähigkeit" ausgehen kann.

In einem solchen Fall wird auch anscheinend grundsätzlich ein Widerspruch nicht zugelassen.

Und inzwischen sind die "Durchlaufzeiten" bei dem Arzt der AfA bei 10 Minuten je Patient angelangt.

-----------------
"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Peter-N.
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 96x hilfreich)

hallo @Fulgora,

quote:
Alle die nach 1961 geboren wurden und nicht unter Berufsschutz fallen, werden wenn dann ALG1 nach §117 bekommen, da man eigentlich immer von einer "Restarbeitsfähigkeit" ausgehen kann.

Wenn es mal so wäre, meine Frau ist '51 geboren und erhält trotzdem ALG1 nach §117 SGBIII.
Habe aber gleich nach Erhalt des Bescheides Widerspruch eingelegt.
Gruß, P.

-----------------
"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

@Peter N.
Ich orakel jetzt mal:

quote:
Habe aber gleich nach Erhalt des Bescheides Widerspruch eingelegt.



Heute ist der 26.01.2010 spätestens am 09.02.2010 hab ihr eine Nachricht die da lauten wird:

Widerspruch gegen den Bescheid bzgl. §117 nicht zulässig da der Widersprecher nicht beschwert ist.



-----------------
"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Fulgora

Ist ja mal ne witzige Ansage des Anwalts. Wo hat der denn studiert. Sorryaber;
Das Gesetz, bei dem SGB III handelt es sich um ein Bundesgesetz, kann nicht von Regionen oder Wald und Wiesenmeistern gekippt werden.

Nur mal so: viele der hier eingestellten *Fälle* hätten dann (nach dieser seltsamen Interpretation) ohne Probleme die Nahtlosigkeit kriegen müssen...

Sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

-- Editiert am 26.01.2010 20:04

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Scurgo
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 47x hilfreich)

Hallo,
bei mir läuft es zur Zeit recht ähnlich.
Ausgesteuert, bekomme Arbeitslosengeld nur nach §117 SGBIII, wo ich auch gegen widersprochen habe. Mit exakt der Begründung abgelehnt beziehungsweise gar nicht erst zugelassen wie oben angegeben.

EM-Rente wegen rheumatischer Erkrankungen auch gerade vor 3 Wochen abgelehnt, aber genau wie oben angegeben ein Angebot für eine stationäre psychosomatische Rehabilitation.

Wir (VdK-Berater und ich) haben bezüglich der EM-Rente Widerspruch eingelegt.
Den Antrag für die psychosomatische Rehabilitation haben wir ausgefüllt und abgeschickt.

Aber weshalb ich eigentlich schreibe, die Sachbearbeiterin bei der Arbeitsagentur sagte mir im Prinzip genau das was oben schon geschrieben wurde.
Es scheint eine interne Anweisung zu geben bei jedem Ausgesteuerten erstmal von einer Restleistungsfähigkeit auszugehen.

Bei uns werden nicht mal die ausgesteuerten Personen mit Berufsschutz
nach §125 SGBIII eingestuft.

Mein Berater von der VdK hat mir den Tip gegeben, da ich Psychopharmaka und Opiate nehmen muss, von dem Arzt ich der Rehabilitationsklinik, falls er der Meinung sei ich wäre arbeitsfähig, schriftlich zu verlangen. Das wenn ich mit den Medikamenten arbeite und/oder Auto fahre er die volle Verantwortung übernimmt.
Zur Not mit seinen Privatvermögen.

Ich weiß zwar nicht ob das was bringt, aber eventuell hilft es ja.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Eschido
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,
zuerst muss einmal die Problematik AA und Rente getrennt werden. Es handelt sich um 2 Rechtsbereiche des Sozialrechts. Tatsächlich macht es keinen Unterschied für die EM-Rente, ob ALG I nach § 117 oder § 125 gezahlt wird. Das AA könnte unter bestimmten Voraussetzungen der Nahtlosigkeit ohne selbst das Restleistungsvermögen zu prüfen, Leistungen nach § 125 zahlen, denn letzlich entscheidet der Rententräger über das Restleistungsvermögen und ob eine EM-Rente zu zahlen ist. Fazit, Hauptsache das AA zahlt und das hat nichts mit dem Geburtsjahrgang zu tun. Das AA zahlt, bis über den Rentenantrag entschieden ist, oder eben bis zum Leistungsablauf. Dann ist eben schluss.
Zur Rente. Tatsächlich profitieren vom "Berufsschutz" nur Versicherte, welche vor 1961 geboren sind. Das bedeutet, jüngere Versicherte haben keinen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente. Das bedeutet nicht, dass diese Versicherten keine volle EM-Rente bekommen können. Aber, wer den letzten Beruf tatsächlich nicht mehr ausüben kann hat nicht selbstredend Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Er muss sich auf die nächst tiefere Stufe verweisen lassen. Wenn diese Tätigkeit dann auch aus gesundheitlichen Grunden (ärztlich festgestellt) nicht ausgeübt werden kann, erst dann ist der Weg in die BU-Rente frei. Die vom RV-Träger aus dem Hut gezauberten Verweisungstätigkeiten können in vielen Fällen durch gute Argumente widerlegt werden.
Die Streiterei, ob jemand noch Leistungsfähig ist oder nicht ist nicht neu. Es wird immer behauptet, dass das Leistungsvermögen zwar eingeschränkt aber nicht aufgehoben ist und das der Betroffene noch 6 Stunden u. mehr auf dem Arbeitsmarkt tätig sein kann, manchmal für leichte Tätigkeiten mit weiteren qualitativen Einschränkungen (nicht überwiegend im Stehen, im Sitzen, keine oder nur gelegentliches Überkopfarbeiten, nicht im Hocken u.s.w., u.s.w.
Die Rententräger sind immer dann auf der besseren Seite, wenn man versucht alles selbst zu durchschauen und keine umfassende Beratung u. Vertretung in Anspruch
nimmt. Immerhin geht es um die Existenz. Die meisten EM-Rente werden im Antragsverfahren schon abgelehnt. Auch bei fachkundiger Beratung u. Vertretung muss der Betroffene viel Geduld haben. Widerspruch u. Klage können Jahre dauern und nicht immer führen sie tatsächlich zum Ziel. Zaubern kann keiner aber es gibt fachkundige Hilfe und die Chancen sind oft gut, wenn nicht schon zuviele Fehler gemacht wurden.
Dies ist ebenfalls keine Rechtsberatung, weil das aus der Ferne nicht möglich ist.
Es antwortete:
Doris Eschbacher - Rentenberaterin u. Rechtsbeistand für Sozialrecht, Mitglied im Bundesverband der Rentenberater e.V.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Scurgo
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 47x hilfreich)

Naja, irgendwie ist es aber echt lächerlich, man kann doch nicht heute sagen, das keinerlei medizinische Notwendigkeit für eine Rehabilitationsmaßnahme besteht. Morgen dann aber der Meinung sein, es bestehe quasi dringender Bedarf.

Noch verwerflicher finde ich es das sich die AfA dann immer auf die DRV beruft und umgekehrt.

Zu mir sagte der Gutachter (kann man so eigentlich jemanden betiteln der sich nicht mal 15 Minuten Zeit nimmt um sich um einen zu kümmern, sondern lieber telefoniert.):

Wenn Sie von der DRV dahigehend beurteilt werden, das Sie weniger als 6 Stunden arbeiten können, dann werden wir und dem selbstverständlich anschliessen. Das heißt für mich doch, im Prinzip hat der Gutachter keine eigene Meinung er folgt nur dem Rudel.

Normalerweise wüde ich Eschido Recht geben das die Problematik AA und Rente getrennt werden muß, aber diese beiden Institutionen arbeiten anscheinend Hand in Hand.

Netterweise habe ich auch z.B. eine Nachricht meiner GKV bekommen, ob ich gegen die Ablehnung meiner Rente widersprechen würde, bevor ich das Schreiben der DRV hatte. Denn die haben es der GKV 2 Tage früher geschickt als mir.

Bald weiß es wahrscheinlich sogar der SB der Afa eher als der Antragsteller.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 287.983 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.016 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.