Bafög-Antrag Datenabgleich Ertragszinsen Vermögensmissbrauch?

29. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
A.schubi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bafög-Antrag Datenabgleich Ertragszinsen Vermögensmissbrauch?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vom Juni 2021 bis Juni 2022 BAföG-Leistungen erhalten.
Nun wurde bei einem Datenabgleich festgestellt, dass ich Ertragszinsen in Höhe von 680€ erhalten habe.
Daraus schließt das BAföG Amt, dass ich mehr Vermögen haben muss als angegeben.
Ich habe nun einen Anhörungsbogen erhalten und soll nachweisen, wie hoch mein Vermögen wirklich im Juni 2021 war.

Ich habe Ende 2020 während der Corona Pandemie angefangen mein Vermögen in Aktien zu investieren. Mein Depot hatte einen Betrag von über 5000€. im April 2021 fing ich an einige meiner Aktien zu verkaufen. bei der Antragstellung im Juni 2021 bestand mein Depot nur noch aus 1400€, diese Angaben habe ich wahrheitsgemäß gemacht und nachgewiesen. Dadurch wurde mir auch Bafög bewilligt. Vor der Antragstellung verfügte ich jedoch über mehr Vermögen. ich habe viele Ausgaben getätigt, die ich aber leider nicht nachweisen kann (Umzug, Private Käufe über Ebay Kleinanzeigen).

Laut allgemeiner Rechtsprechung kann man ja nun von einem missbräuchlichen Gebrauch ausgehen. Ich mache mir Sorgen um ein mögliches Strafverfahren und ich habe Angst falsch zu handeln. Ich hoffe sie können mir weiterhelfen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat (von A.schubi):
Ich mache mir Sorgen um ein mögliches Strafverfahren und ich habe Angst falsch zu handeln.


Zunächst einmal gilt es nachzuweisen, dass die 680€ Kapitaleinkünfte zu den angegebenen Vermögenswerten passen.

Zu den privaten Käufen über EBay-Kleinanzeigen gibt es im Regelfall Emails, mit denen man seine Behauptungen wenigstens glaubhaft machen kann.

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#2
 Von 
A.schubi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort auf meinen Beitrag!

Zitat (von hh):
Zunächst einmal gilt es nachzuweisen, dass die 680€ Kapitaleinkünfte zu den angegebenen Vermögenswerten passen.


Richtig, die Kapitaleinkünfte habe ich jedoch vor dem BAföG-Antrag erzielt, durch den Verkauf der Aktien.
Deswegen werde ich wohl begründen müssen, was mit dem Geld passiert ist, dass ich durch den Verkauf der Aktien herausgeholt habe (ca. 4000€).

Zitat (von hh):
Zu den privaten Käufen über EBay-Kleinanzeigen gibt es im Regelfall Emails, mit denen man seine Behauptungen wenigstens glaubhaft machen kann.


Das ist für mich persönlich leider schon so lange her, dass ich keine Nachweise mehr besitze.
Ich verkaufe und kaufe viel über Ebay-Kleinanzeigen und wenn ich dies abgeschlossen habe, dann lösche ich auch die Verläufe, damit ich den Überblick bewahre. Außerdem besitze ich ja nach dem Abschluss des Kaufes auch keine Garantieansprüche.

Ich habe nun ein Formular erhalten, wo ich mein Vermögen zum Antragsdatum nochmal nachweisen muss.
Sollte ich vielleicht selbst ein Schreiben anfertigen, wo ich eine Stellungnahme vornehme?
In meinem Interesse liegt es natürlich, dass das Anliegen schnellstmöglich geklärt wird.

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2800 Beiträge, 919x hilfreich)

Wäre denn mit einem Depotwert von 5000 € irgendein Freibetrag im BAföG überschritten worden?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
A.schubi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Wäre denn mit einem Depotwert von 5000 € irgendein Freibetrag im BAföG überschritten worden?


Leider ja. Der Freibetrag beträgt 8200€.
Ich hatte aber auch noch Geld auf dem Girokonto sowie von einem Bausparvertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
smogman
Status:
Student
(2800 Beiträge, 919x hilfreich)

Ah, ich sehe die Freibeträge sind erst dieses Jahr auf 15T bzw. 45T Euro deutlich angehoben worden.

Dennoch sehe ich nicht, warum bei dir ein Problem bestehen sollte. Du hast deine Angaben im Antrag ehrlich und vollständig gemacht. Und wenn die von dir beschriebene Sachlage der Wahrheit entspricht, dann ist diese Art der vorherigen Vermögensverwertung - nach meiner persönlichen Meinung - zulässig gewesen. Es geht weder um sehr große Summen noch wurde das Geld verschenkt oder völlig wahllos ausgegeben.

Ich würde gegenüber der BAföG-Stelle daher nur wiederholen, dass die Angaben im Antrag vollständig waren. Vom zwischenzeitlichen Depothöchststand wurden ca. 4T Euro für die Finanzierung eines Umzuges (Adressänderung sollte ja bekannt sein) und mehrere private Konsumausgaben verwendet. Unterlagen würde ich überhaupt keine beilegen. Außer vielleicht ein Nachweis über den Depotverlauf, wenn es sowas gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Ich habe Ende 2020 während der Corona Pandemie angefangen mein Vermögen in Aktien zu investieren. Mein Depot hatte einen Betrag von über 5000€. im April 2021 fing ich an einige meiner Aktien zu verkaufen.
Sie haben also 1-2 Monate vor der Antragstellung nennenswerte Gewinne (vermutlich über 900 Euro) mit dem Aktienhandel erzielt. Haben Sie diese Gewinne im Antrag als Einkommen deklariert?

Zitat:
Das ist für mich persönlich leider schon so lange her, dass ich keine Nachweise mehr besitze.
Ich verkaufe und kaufe viel über Ebay-Kleinanzeigen und wenn ich dies abgeschlossen habe, dann lösche ich auch die Verläufe, damit ich den Überblick bewahre. Außerdem besitze ich ja nach dem Abschluss des Kaufes auch keine Garantieansprüche.
Das ist schlecht. Was ist mit alten Kontoauszügen? Oder wie wurden die Zahlungen für den Umzug und die Käufe getätigt? Als Bafög-Empfänger innerhalb von 1 Monat so viel für einen Umzug und die Anschaffung von gebrauchten Gegenständen bei ebay auszugeben, ist nicht unbedingt üblich.

Bei dem Antrag haben Sie Ihr Paypal-Konto angegeben?

Bei den Behörden könnte der Verdacht aufkommen, dass Sie das Geld aus den Aktienverkäufen entweder noch auf irgendeinem Konto liegen hatten oder dass Sie das Geld bei der Bank abgehoben und als Bargeld zu Hause gelagert haben. Jenachdem, was genau Sie bei ebay gekauft haben, könnten diese Gegenstände ebenfalls Vermögensgegenstände darstellen, die anzugeben gewesen wären.

Es liegt an Ihnen, den Behörden gegenüber glaubhaft zu machen, was genau passiert ist. Welche Möglichkeiten Sie dazu noch haben, müssten Sie am besten wissen.

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