Geldleistung vor Sachleistung Erstausstattung

2. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Sonny12
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 11x hilfreich)
Geldleistung vor Sachleistung Erstausstattung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgendes Problem.

Ich ziehe am 15.08. in eine eigene Wohnung, (Auszug aus elterlicher Wohnung), bin ü25.

Wohnung (1 Zimmer Wohnung), wurde vom Jobcenter genehmigt und auch als notwendig angesehen.

Bezüglich der Erstausstattung habe ich auch den Antrag gestellt.

Jobcenter teilte mit das meiner erstausstattung nur zum Teil entsprochen werden kann. Geldleistung erhalte ich für folgende Dinge nur als minimale Pauschale:

2x Bettwäsche (einschließlich Laken) in Höhe von 44,00 EUR
1x Steppbett und 1x Kissen in Höhe von 23,00 EUR
1x Lampe inkl. Leuchtmittel Wohnzimmer in Höhe von 10,00 EUR
1x Lampe inkl. Leuchtmittel Flur in Höhe von 10,00 EUR
1x Lampe inkl. Leuchtmittel Küche in Höhe von 10,00 EUR
1x Lampe inkl. Leuchtmittel Bad in Höhe von 10,00 EUR
1x Lampe inkl. Leuchtmittel Diele in Höhe von 10,00 EUR
1x Staubsauger in Höhe von 30,00 EUR
1x Doppelkochplatte, 2 flammig in Höhe von 40,00 EUR
1x Waschmaschine in Höhe von 255,00 EUR
1x Kochtopf, Pfanne, Kochbesteck, Geschirrtuch in Höhe von 12,00 EUR
1x Essbesteck in Höhe von 5,00 EUR
1x Teller, Schüssel, Tasse in Höhe von 4,10 EUR

Gesamt: 463,10 EUR

Diese Pauschalen reichen aber nicht aus um am heutigen Markt die benötigten Gegenstände zu erwerben.

Weiterhin wurde mir mitgeteilt:

statt wie von mir beantragt einen Elektroherd NEU – Energieeffizientklasse A+ bis A++ , nur eine einfache Doppelkochplatte – 2 flammig zu 40,00 EUR auf.

Aber auch einem 1 Personenhaushalt steht laut Urteil SG Gelesenkirchen vom 31.01.2011, AZ S 27 AS 411/09, ein Herd zu,
da ein Herd zu den für eine geordnete Haushaltsführung erforderlichen Haushalts-gegenständen zu zählen ist.
(vgl. hierzu auch LSG NRW, Urteil 02.03.2009 AZ. L 19 AS 78/08)

Und zwar auch bei einfachen Lebensverhältnissen bei einem alleinstehenden Hil-febedürftigen. Dieser muss sich weiterhin nicht darauf verweisen lassen, die Ver-sorgung mit einer Kochgelegenheit mit einer Doppelkochplatte sei ausreichend.
(vgl. hierzu auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.12.2008, AZ. L 2 B 449/08 AS ER)

Weiterhin einen Pauschalbetrag für eine Waschmaschine in Höhe von 255,00 Euro auf.
Dieser entspricht auch nicht den realistischen Preisen am Markt.
So ist für eine günstige Waschmaschine mit Energieeffizientklasse A+++ ein höherer Preis von zu veranschlagen. Weiterhin kommt hinzu das ich Asthmatiker bin und somit eine Waschmaschine benötige mit der Funktion
Allergie Plus / Hygiene.

Weiterhin gewährt das Jobcenter mir Leistungen für folgende Gegenstände

1x Kleider-/Wäscheschrank
1x Bett (inkl. Lattenrost und Matratze)
1x Wohnwand
1x Tisch
1x Kühlschrank
1x Küchenhängeschrank 2 – türig
1x Spülenschrank mit Armatur

Als Sachleistung nach § 24 Abs. 3 Satz 4 SGB II in Form eines Berechtigungsscheins für das Sozial Möbellager in meiner Stadt.

Dies erkenne ich nicht an, denn ich beantragte für die Erstausstattung die Geldleistung.

Somit den Geldleistungsanspruch über Wunschrecht nach §33 S. 2 SGB-I

Denn es sind bei der Gewährung von Erstausstattungsgegenständen hohe An-forderungen an die Qualität zu stellen, das heißt: in der Regel neu oder neuwer-tig.

Der Geldleistungsanspruch über Wunschrecht nach §33 S. 2 SGB-I ist immer angemessen, da der Betroffene diskriminierungsfrei auf dem allgemeinen Markt und unter Nutzung von Sonderangeboten bei Möbelhäusern und privaten Ver-käufern seinen Bedarf decken können muss (VG Stuttgart 24.01.2002 – 8 K 40/01).
Der Verweis auf nur einen Anbieter (Sozialkaufhäuser und Möbelbörsen), stellt zudem einen Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz dar.
Sie verweisen mich in Ihrem Schreiben direkt an die SUFW. Somit verweisen sie auf nur einen Anbieter, nämlich das genannte Sozialkaufhaus. Dies stellt somit einen Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz dar.
Weiterhin ist die Sachleistungsgewährung tendenziell diskriminierend (LPK SGB II, 2. Aufl., §4 Rz 9)

Weiterhin kommt hinzu das ich wie schon in meinem Antrag auf Erstausstattung mitteilte sowie o. g. Asthmatiker und Allergiker bin sowie an Neurodermitis leide.

Somit kommt aus hygienischen Gründen weder ein gebrauchtes Bett mit gebrauchtem Lattenrost und gebrauchter Matratze


Auch ein gebrauchter Kühlschrank kommt aus hygienischen sowie aus
Energieeffizienten Gründen nicht in Betracht, da selbiger nicht so gereinigt werden kann, dass er den Zustand eines neuen, keimfreien Kühlschrank, wie er im Geschäft erworben werden kann, wiederspiegelt und weil es sich meist bei gebrauchten Elektrogeräten, egal ob Kühlschrank etc, um keine energiesparenden Geräte der Klasse A+ - A+++ handelt. Somit wäre dies auch wieder entgegen der Rechts-sprechung des SGB-II, dass Energie - / Kostensenkend gelebt wird.

Weiterhin kann ich nicht nachprüfen ob überhaupt und wenn ,a wie dieser gereiinigt wurde durch das Soziale Möbellager, damit er Keimfrei ist.





Weiterhin sind gebrauchte Gegenstände, egal welcher Art, generell kurzlebiger und anfälliger bezüglich Ausfall und Defekt. Dadurch wird zukünftiger Hilfebedarf produziert.

Dies läuft den Leistungsgrundsätzen zuwider. Denn SGB-II Leistungen sind darauf ausgerichtet, dass Hilfebedürftigkeit vermieden, reduziert und verringert wird (§1 Abs. 1 Nr. 1 SGB II). Durch Gewährung von gebrauchtem „Schrott" wird Hilfebedürftigkeit aber „produziert", sei es durch Darlehen bei unabweisbarem Bedarf und erhöhte Energieabrechnungen.

Das Jobcenter teilt weiterhin mit, dass folgende Gegenstände

Badeinrichtung (Spiegel, Toilettenbrille mit Deckel, Badgarnitur, Badhängeschrank
Couch / Sofa
Garderobenmöbel (Schuhschrank, Garderobenständer)
Teppichboden für Flur und Wohnzimmer
Bügeleisen
Bügelbrett

nicht übernommen werden, weil die von mir o. g. beantragten Gegenstände,
nicht als notwendiger persönlicher Bedarf bzw. notwendiger Grundbedarf des Hausrats anzusehen sind.

Weiterhin führt das Jobcenter aus, dass der Fußbodenbelag / Teppich vom Vermieter gestellt werden kann und somit grundsätzlich nicht zum Erstausstattungsbedarf gehört.

Weiterhin gehört eine Couch / Sofa, welche ich beantragt habe zu einer Erstausstattung, denn was nützt mir im Wohnzimmer ein Tisch, wenn ich mich, salopp gesagt, auf dem Fußboden setzen soll?

Bezüglich der Ausführung vom Jobcenter das der Fußbodenbelag / Teppich vom Vermieter gestellt werden kann, teile ich die Äußerung.

Aber es handelt sich bei dem vorhandenen Fußbodenbelag in der Wohnung um einen stark vergilbten, verfleckten, und verdreckten Linoleumfußbodenbelag, welcher dazu noch sehr kalt ist. Es ist also Belag vorhanden, welcher nicht wohnlich ist.



Kann mir jemand noch sagen was ich tun kann damit ich die Geldleistung erhalte in angemessener Höhe um die Ware auf dem freien Markt mir selbst zu beschaffen? Denn die oben aufgeführten Gründe von mir sprechen doch für sich?


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-- Editiert Sonny12 am 02.08.2014 12:30




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40748 Beiträge, 14414x hilfreich)

Du kannst aus Deiner Auflistung schon mal die Sachen rausnehmen, die Vermieterangelegenheit sind wie etwa Fußbodenbelag und Klobrille.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13170 Beiträge, 4480x hilfreich)

@wirdwerden:

quote:<hr size=1 noshade> die Vermieterangelegenheit sind wie etwa Fußbodenbelag <hr size=1 noshade>


Nicht zwangsläufig. Ist letztendlich eine Frage des Mietvertrages und der regionalen Gepflogenheiten. Hier in der Gegend ist es zum Beispiel absolut üblich, dass Wohnungen ohne Bodenbeläge vermietet werden und der Mieter für die Beschaffung derselben zuständig ist. In diesen Fällen wird insoweit üblicherweise von den Sozialgerichten auch ein entsprechender Erstausstattungsbedarf anerkannt.

@Sonny:

quote:<hr size=1 noshade>Diese Pauschalen reichen aber nicht aus um am heutigen Markt die benötigten Gegenstände zu erwerben. <hr size=1 noshade>


Die Leistungsgewährung in Form von Pauschalen ist grundsätzlich zulässig. Natürlich müssen diese Pauschalen so bemessen sein, dass der Bedarf damit auch tatsächlich gedeckt werden kann.

Probleme hinsichtlich der vom Jobcenter genannten Beträge sehe ich allerdings lediglich bei der Position

quote:<hr size=1 noshade>1x Kochtopf, Pfanne, Kochbesteck, Geschirrtuch in Höhe von 12,00 EUR <hr size=1 noshade>


Darüber hinaus kann man sicher darüber streiten, ob es sachgerecht ist, lediglich ein Essbesteck sowie 1 Teller, Schüssel, Tasse zu "genehmigen". Ich denke, auch ein ALG II Empfänger hat das Recht Gäste einzuladen und zu bekocken, sodass es lebensfremd ist, diese Dinge lediglich jeweils 1 mal als Erstausstattungsbedarf anzuerkennen.

quote:<hr size=1 noshade>statt wie von mir beantragt einen Elektroherd NEU – Energieeffizientklasse A+ bis A++ , nur eine einfache Doppelkochplatte – 2 flammig zu 40,00 EUR auf. <hr size=1 noshade>


Das halte ich ebenfalls für falsch. Auch ich denke, dass auch einer Einzelperson ein "normaler" E-Herd zusteht. Die entsprechende Rechtsprechung hast Du bereits genannt.

Allerdings sehe ich keinen Anspruch auf eine Leistungshöhe für besonders energieeffiziente Geräte. Zwar kann ich Deinen Wunsch absolut nachvollziehen, zumal bekanntermaßen der in der Regelleistung enthaltene Betrag für Strom ohnehin viel zu gering ist, aber ich denke nicht, dass der Anspruch auf Geräte der Energieeffizienzklasse mindestes A+ durchsetzbar ist. Da Du ja allerdings ohnehin Widerspruch einlegen musst, kannst Du's ja gerne versuchen. Argumente dafür gibt es sicherlich genügend.

quote:<hr size=1 noshade>Weiterhin einen Pauschalbetrag für eine Waschmaschine in Höhe von 255,00 Euro auf.
Dieser entspricht auch nicht den realistischen Preisen am Markt. <hr size=1 noshade>


Nur mal auf die Schnelle in einem Online-Shop, Real Online-Shop 5 Geräte zwischen 199,- und 250,- €. 1 Gerät = Energieeffiziensklasse A++, alle anderen A+.

quote:<hr size=1 noshade>Weiterhin kommt hinzu das ich Asthmatiker bin und somit eine Waschmaschine benötige mit der Funktion
Allergie Plus / Hygiene. <hr size=1 noshade>


Also, meine Frau ist ebenfalls Asthmatikerin, aber eine Allergie Plus/Hygiene Funktion in der Waschmaschine ist mir fremd.

Dennoch kann eine Krankheit natürlich ggf. einen von der Norm abweichenden Mehrbedarf rechtfertigen. Dafür müsste das Jobcenter allerdings zunächst einmal von dieser Notwendigkeit wissen, die darüber hinaus auch durch eine entsprechendes ärztliches Attest zu belegen wäre.

Ironie an: Viel Spaß bei der Suche nach einem Arzt, der Dir die medizinische Notwendigkeit eines bestimmten Ausstattungsmerkmals der Waschmaschine attestiert. Ironie aus.

quote:<hr size=1 noshade>Dies erkenne ich nicht an, denn ich beantragte für die Erstausstattung die Geldleistung. <hr size=1 noshade>


Ob Du das anerkennst oder nicht, ist eigentlich ziemlich egal. Die Gewährung als Sachleistung ist jedenfalls eindeutig zulässig (§ 24 Abs. 3 Satz 4 SGB II ).

Von Bedeutung ist dann lediglich noch, ob das Sozialkaufhaus die benötigten Gegenstände vorrätig hat oder innerhalb einer angemessenen Frist beschaffen kann.

quote:<hr size=1 noshade>Somit den Geldleistungsanspruch über Wunschrecht nach §33 S. 2 SGB-I <hr size=1 noshade>


Dieses "Wunschrecht" wird hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht greifen. Das ergibt sich m.E. sehr eindeutig genau aus der von Dir in Bezug genommen Vorschrift, wonach ein Wunschrecht nur dann zum tragen kommen kann, wenn es keine abweichenden gesetzlichen Regelungen gibt. Der vorgenannte § 24 Abs. 3 Satz 4 SGB II dürfte hier als Spezialregelung eindeutig Vorrang haben.

quote:<hr size=1 noshade>Somit kommt aus hygienischen Gründen weder ein gebrauchtes Bett mit gebrauchtem Lattenrost und gebrauchter Matratze <hr size=1 noshade>


Gegen ein gebrauchtes Bettgestell und Lattenrost ist m.E. auch für einen Asthmatiker und aus Hygienegründen nichts einzuwenden. Ausnahme widerum: Dein Arzt bescheinigt Dir ausdrücklich etwas anderes, was ich mir nicht vorstellen kann.

Bezüglich der Matratze darf m.E. grundsätzlich und unabhängig von irgendwelchen Erkrankungen nicht auf gebrauchte Ware verwiesen werden. Insoweit wirst Du mit hoher Wahrscheinlichkeit allerdings auch im Sozialkaufhaus nur neue Matratzen bekommen.

quote:<hr size=1 noshade>Auch ein gebrauchter Kühlschrank kommt aus hygienischen sowie aus
Energieeffizienten Gründen nicht in Betracht, <hr size=1 noshade>


Auch die Argumentation/den Anspruch halte ich für nicht durchsetzbar.

quote:<hr size=1 noshade>Das Jobcenter teilt weiterhin mit, dass folgende Gegenstände

Badeinrichtung (Spiegel, Toilettenbrille mit Deckel, Badgarnitur, Badhängeschrank
Couch / Sofa
Garderobenmöbel (Schuhschrank, Garderobenständer)
Teppichboden für Flur und Wohnzimmer
Bügeleisen
Bügelbrett

nicht übernommen werden, weil die von mir o. g. beantragten Gegenstände,
nicht als notwendiger persönlicher Bedarf bzw. notwendiger Grundbedarf des Hausrats anzusehen sind. <hr size=1 noshade>


Die Toilettenbrille dürfte mit Sicherheit, die Bodenbeläge vielleicht (siehe oben) Sache des Vermieters sein.

Im Übrigen halte ich die Ablehnung für falsch. Die genannten Gegenstände dürften auch im Rahmen einer bescheidenen Lebensführung notwendig sein und gehören somit ziemlich eindeutig zur Erstausstattung.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Dies erkenne ich nicht an, denn ich beantragte für die Erstausstattung die Geldleistung.<hr size=1 noshade>

Dann könnt eman dagegen vor Gericht klagen - vermutlich erfolglos.



quote:<hr size=1 noshade>Denn es sind bei der Gewährung von Erstausstattungsgegenständen hohe An-forderungen an die Qualität zu stellen, das heißt: in der Regel neu oder neuwer-tig. <hr size=1 noshade>

Wer so hohe Ansprüche hat, sollte diese auf eigene Kosten realisieren.
Wer sich auf Kosten der Allgemeinheit finanziert, muss den ein oder anderen Kompromiss eingehen, wie z.B. gebrauchte Möbel.



quote:<hr size=1 noshade>Weiterhin kann ich nicht nachprüfen ob überhaupt und wenn ,a wie dieser gereiinigt wurde durch das Soziale Möbellager, damit er Keimfrei ist. <hr size=1 noshade>

Die Begründungen sind nicht haltbar
1. Putzen kann man auch selbst, am Zeitmagel sollte es ja nicht scheitern.
2. Egal woher er ist, er wird niemals keimfrei sein wenn er bei Dir ankommt.
3. Die "keimfrei"-Nachprüfung ist auch nich tmöglich wenn er neu aus dem Laden kommt.



quote:<hr size=1 noshade>Weiterhin sind gebrauchte Gegenstände, egal welcher Art, generell kurzlebiger und anfälliger bezüglich Ausfall und Defekt. Dadurch wird zukünftiger Hilfebedarf produziert. <hr size=1 noshade>

Hart IV gehört also zu Deiner langfristigen Lebensplanung???





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

-- Editiert Harry van Sell am 02.08.2014 22:38

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40748 Beiträge, 14414x hilfreich)

Abgesehen davon sind Möbel aus der guten alten Zeit in der Regel wesentlich langlebiger als der neue Schrott, den man heute kaufen kann. Sind ja häufig Möbel aus Wohnungsauflösungen wegen Todes der Wohnungsinhaber.

Bei uns kann in diesem Möbellager auch jeder normale sterbliche kaufen, nur etwas teurer. Beide Söhne haben sich von dort ausgestattet, als sie in die erste eigene Wohnung zogen. Und als Studenten hatten sie ja nun weiss Gott nicht viel Geld. Teile dieser Möbel haben sie immer noch, obwohl inzwischen sehr gut verdienend. Weil eben schön und hochwertig. Waren eben echte Schnäppchen.

[color=red]Editiert von Moderator. Bitte keine Pauschalhetze und Stammtischparolen gegen alle ALG II Empfänger, sondern wenn schon auf den aktuellen Thread und den entsprechenden TE bezogen.[/color]

wirdwerden

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-- Editiert Moderator am 03.08.2014 19:09

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40748 Beiträge, 14414x hilfreich)

War doch keine Hetze, sondern lediglich ein Hinweis darauf, was mit ALG II bezweckt ist. Das was die Bundesregierung immer wieder predigt, das was sich direkt aus dem Gesetz ergibt. Nichts anderes!

wirdwerden

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#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5399 Beiträge, 1817x hilfreich)

quote:
Auch ein gebrauchter Kühlschrank kommt aus hygienischen sowie aus
Energieeffizienten Gründen nicht in Betracht, da selbiger nicht so gereinigt werden kann, dass er den Zustand eines neuen, keimfreien Kühlschrank, wie er im Geschäft erworben werden kann


Nach der Logik brauchst du jede Woche einen neuen Kühlschrank, weil dann der alte "gebraucht" ist und nach deiner Aussage nicht wieder in "neuen, keimfreien" Zustand gebracht werden kann.

quote:
Durch Gewährung von gebrauchtem „Schrott" wird Hilfebedürftigkeit aber „produziert", sei es durch Darlehen bei unabweisbarem Bedarf und erhöhte Energieabrechnungen.


Gebrauchtwaren sind keineswegs "Schrott". Mit solchen Aussagen provozierst du natürlich böse Bemerkungen über die Anspruchshaltung von Leistungsempfängern...
Die Hälfte meiner Sachen sind gebraucht gekauft und auch die neu gekauften Sachen sind mittlerweile gebraucht, nach deiner Meinung besitze ich also nur "Schrott". Alles klar.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40748 Beiträge, 14414x hilfreich)

@ Bigi: stell Dir mal die Katastrophe vor, wenn unser Freund eine Wohnung mit eingerichteter Küche gemietet hätte. Wär ja gar nicht gegangen, hätte ja komplett rausgerissen werden müssen.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dantius0099
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 67x hilfreich)

Ich weiss, man sollte nicht mosern... aber es ist schon interessant, mit was für einer Energie an die Thematik herangegangen wird.

Lieber Ratsuchender, ich will Dir nicht zu Nahe treten, aber... ü25 und nun erste Wohnung, die Austattung möchtest Du komplett vom Steuerzahler bekommen.

Wenn ich dreist wäre, würde ich jetzt sagen, beweg deinen Hintern und erarbeite es Dir doch selbst - da fühlt man sich viel besser bei... :)

So eine kleine Grundaustattung, kein Thema, aber A+++ Geräte NEU usw... sorry, gehts noch. :-(

Wenn ich da zurückblicke, wie ich mit 18 ausgezogen bin, Ausbildung gemacht und mir eine Wohnung auf Wohnberechtigungsschein geholt habe und dann gebrauchte Sachen besorgt habe (verschenken genug Leute was, Flohmarkt, Kleinanzeigen, Caritas) ... naja. Egal.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40748 Beiträge, 14414x hilfreich)

@ Dantius: Du hast ja sowas von Recht. Vielleicht mal so viel (ich will nicht mit meiner Bescheidenheit bei meinem Auszug zu Hause vor vielen Jahren prahlen). Meine Kinder zogen aus, als sie in fremder Stadt studierten. Sie bekamen von mir den BAFÖG-Satz als Unterhalt (weniger als ALG II). Zusätzlich gabs die Studiengebühren und Weihnachten sowie Gburtstag einen Gutschein für dringend benötigte Bücher. Und jeder hat 500 € zum Einzug bekommen. Beide kamen prima zurecht. Keiner hat gejammert. Preiswerte gebrauchte Möbel, teilweise selbst gebaut. Keine Waschmaschine, von Hand gewaschen. Mehrere Holzkisten aus dem Supermarkt, wo mal Obst drinnen war, poppig angstrichen, war Stauraum für alles Mögliche. Unde - es sah gut aus, war nicht lebensunwürdig. Wenn man hier diese Anspruchshaltung liest, da muss man als Steuerzahler doch die Krätze bekommen, oder?

wirdwerden

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#10
 Von 
Dantius0099
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 67x hilfreich)

@wirdwerden

Löblich deine Kids. Meine sind erst 1,2 und 9. Aber ich will da wirklich nicht den Moralapostel raushängen lassen. Trotzdem, ich denke, man kann da auch reichlich übertreiben. Eine Grundaustattung für den alltäglichen Lebensbedarf ist ja auch in Ordnung, wenn derjenige ohne Arbeit ist. Trotzdem - ein bischen stolz hat man doch und will selbst was schaffen und wenn ich nur bischen jobben gehe... wat weiss ich, Regale einräumen, Kellnern, was auch immer, gibt soviel Möglichkeiten. Dann kann ich mir vom eigenen Geld das kaufen, was ich will. Klar, große Sprünge sind nicht drin, aber ich muss auch gucken wie ich mit wenig Geld drei Kids satt bekomme und der Rest trotzdem läuft.

Finds immer schade, wenn man den Grundtenor rausliest... so ála "Richtet mir mal schön ne Wohnung komplett mit ALLEM ein und natürlich nur vom Feinsten, bin ja schliesslich arbeitslos." ...

*seufz*

Vielleicht regt es den Threadersteller ja doch zum Nachdenken an!?

Grüße.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40748 Beiträge, 14414x hilfreich)

Du, man lebt ja auch ein Beispiel vor. Und ich hab meine Energien nicht darauf verschwendet, zu überlegen, wer mir was wann finanzieren könnte. Und so eine Haltung gibt man eben auch weiter, ganz automatisch. Ist also eigentlich kein Problem.

Ach ja, einige der bunten Kisten hab ich jetzt bei mir im Arbeitszimmer stehen, so als Sammelbox für Papier. Sieht immer noch toll aus, auch mit einem antiken Sekretär, Bauhausmöbeln. Passt also. Wieso ist sowas einem ALG II Empfänger nicht zumutbar? Ich versteh es einfach nicht.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Moderator3
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 11x hilfreich)

[color=red]@all:

Die Diskussion geht hier nunmehr nur noch völlig am Thema vorbei. Dem TE - der sich im Übrigen offensichtlich bereits aus dem Thread verabschiedet hat, was nicht wirklich verwunderlich ist - wurde klargemacht, dass sein Anspruchsdenken dann doch ein wenig überzogen ist. Damit sollte es dann jetzt aber auch gut sein.

Es bestehen gewisse gesetzlich geregelte Ansprüche, die jeder auch ohne jedes schlechte Gewissen geltend machen kann und darf, ohne dass ihm gleich überzogenes Anspruchsdenken vorgeworfen und er mit Vorschlägen überhäuft wird, wie's auch preiswerter geht. Das ist in der Summe einfach unpassend.

Aus diesem Grund wird an dieser Stelle geschlossen.

@Sonny12:

Wenn Du die Diskussion an dieser Stelle und auf dieser Basis fortführen möchtest, dann schreib mir ein PN und ich mache den Thread wieder auf. Ansonsten denke ich, dass Du die notwendigen Informationen erhalten hast und das Thema durch ist.

Gez.

Moderator3[/color]


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-- Editiert Moderator3 am 05.08.2014 14:55

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